Hochschulwörterbuch

Bologna-Prozess? Numerus Clausus? Bachelor oder Diplom? Im Hochschulwörterbuch sind kurze Erläuterungen zu finden.

Akkreditierung

Die Akkreditierung ist eine externe Qualitätssicherungsmaßnahme, bei der eine unabhängige Akkreditierungsagentur einzelne Studiengänge (oder auch Hochschulen) auf die Einhaltung von Mindeststandards überprüft. Bei akkreditierten Studiengängen werden bestimmte Leistungskriterien garantiert. Sie sind eine verlässliche inhaltliche Orientierungshilfe für Studierende und Arbeitgeber.

Die Verlängerung der Akkreditierung wird selbstverständlich turnusmäßig durchgeführt.

Diese Seite listet die Akkreditierungen unserer aktuellen Studiengänge auf.

Alumni

Das Wort Alumni kommt aus dem lateinischen (alumnus) und heißt in seiner ursprünglichen Bedeutung etwa „Zögling“. Im engeren Sinne werden heute darunter die Absolventinnen und Absolventen einer Hochschule (oder ähnlichen Einrichtung) verstanden. In den letzten Jahren haben sich an vielen Hochschulen ehemalige Angehörige zu Alumni-Vereinigungen zusammengeschlossen. Diese Netzwerke dienen dazu soziale Kontakte zu pflegen, Neuigkeiten aus der Hochschule zu erfahren sowie den beruflichen Erfahrungsaustausch zu fördern. Auch an der Ostfalia gibt es verschiedene Alumni-Netzwerke.

AStA

Aula

Halle, größter Hörsaal einer Hochschule/Universität

Auslandssemester

Die Ostfalia unterstützt Studierende dabei, einen Teil des Studiums an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren. Die Anerkennung von Studienleistungen wird dabei über das Leistungspunktesystem der europäischen Hochschulen (ETCS) geregelt. Mit der Novellierung des BAföG ist seit 2008 auch ein Studium innerhalb der EU oder in der Schweiz voll förderungsfähig.

Bachelor of Science (B. Sc.)

Der Bachelor ist der Abschluss in mathematischen, naturwissenschaftlichen sowie teilweise in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen.

BAföG

Sofern Eltern kein besonders hohes Einkommen haben, wird ein Studium nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert. Etwa 25 % der Studierenden erhalten zurzeit eine Förderung nach dem BAföG.
Die meisten davon bestreiten ihren Lebensunterhalt mit einer Kombination aus BAföG und Unterhalt.
BAföG und Unterhalt sind insofern aufeinander abgestimmt, als beim BAföG das Einkommen der Eltern Berücksichtigung findet und im Unterhaltsrecht die BAföG-Leistung den Bedarf des Studierenden senkt, also zu einem geringeren Unterhaltsanspruch gegen die Eltern führt.

Weitere Informationen (sowie Online-Antrag) finden Sie unter den folgenden Links:

BAföG - Studentenwerk Ostniedersachsen

BAföG - Antrag stellen/verlängern

Bescheinigungen zu erhalten Sie im Studierenden-Service-Büro (SSB).

Bologna-Prozess

Ausgangspunkt für die Vereinheitlichung des Hochschulwesens in Europa war eine 1999 von 30 europäischen Staaten in Bologna unterzeichnete Erklärung der Bildungsministerinnen und -minister. Im Zentrum dieser Vereinbarung stand die Einführung eines zweistufigen Abschlusssystems (Bachelor/Master) und die Bildung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums. Die Einführung vergleichbarer und kompatibler Studiengänge (und Abschlüsse) soll auch die räumliche, kulturelle und ausbildungsübergreifende Mobilität fördern. Die Anerkennung von Studienleistungen wird über ein Leistungspunktesystem (Credits, ECTS) in Europa geregelt. Die Studierenden können mit dem „Bachelor“ bereits nach 3 bis 4 Jahren einen berufsbefähigenden Abschluss erwerben.

Credit Point (CP) / Leistungspunkt

Im Rahmen der Reform des europäischen Hochschulwesens (s. Bologna-Prozess) wurde ein Leistungspunkte-System eingeführt, das Studienleistungen an verschiedenen europäischen Hochschulen transparenter und vergleichbarer macht. Im ECTS entspricht z. B. ein Credit Point (= CP) einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 30 Stunden / Semester.

Dekanat

Das Dekanat leitet eine Fakultät und besteht aus dem/der Dekan/in (ggf. vertreten durch die/den Prodekan/in) und dem/der Studiendekan/in.

Dekan/in

Hochschullehrer/in, der/die als gewählte/r Leiter/in einer Fakultät arbeitet. Dekaninnen und Dekane üben diese Funktion nebenamtlich aus und sind dafür von einem Teil ihrer Lehrverpflichtungen entbunden. Die Amtszeit beträgt an unserer Hochschule drei Jahre.

Dezernate

Dezernate sind nach Zuständigkeit gegliederte Organisationseinheiten der Hochschulverwaltung. Sie sind nur selten direkte Ansprechpartner der Studierenden.

Diplom

Das Diplom war in Deutschland neben dem Magister- Abschluss lange der häufigste akademische Hochschulgrad. Im Zuge des Bologna-Prozesses hat das Bachelor/Master-System das Diplom bis 2010 abgelöst.

Dualer Studiengang

(siehe Studium im Praxisverbund)

ECTS

„European Credit Transfer and Accumulation System“. Das ECTS ermöglicht Studierenden die einfache Anerkennung von im In- und Ausland erbrachten Studienleistungen. Dabei werden jedem Modul eines bestimmten Studienprogramms/-gangs eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten (Credit Points = CP) zugeordnet, die dann bei erfolgreichem Abschluss einer Veranstaltung angerechnet werden.

Fakultät

Hochschulen gliedern sich in Fachbereiche bzw. Fakultäten, die Lehre und Forschung in verschiedenen, inhaltlich verwandten Studienfächern entwickeln und durchführen. An jeder Fakultät gibt es eine/n oder mehrere Fachstudienberaterinnen und -berater, die für Studieninteressierte und Studierende Ansprechpartner für alle Fragen zum Studium sind. An der Ostfalia gibt es 12 Fakultäten.

FaRa-I

GVV

Gesamtversammlung aller Studierenden der Hochschule (im Internet auch unter VV = Vollversammlung zu finden).

Offizielle Definition:
Die VV ist ein Organ der Studierendenschaft; sie kann Empfehlungen an andere Organe der Studierendenschaft geben. Alle immatrikulierten Studierenden haben eine Stimme sowie Rede- und Antragsrecht. Sitzungen sind in der Regel öffentlich.

HRG

Hochschulrahmengesetz (HRG)

Immatrikulation

Offizielle Einschreibung bzw. Registrierung als Studentin oder Student eines bestimmten Studiengangs. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge braucht man dazu einen Zulassungsbescheid, der erst nach vorhergegangener Bewerbung erteilt werden kann. Der Immatrikulationsantrag (= Bewerbung) muss fristgerecht (siehe Bewerbungsfrist beim jeweiligen Studiengang) online bei der Hochschule (Immatrikulationsbüro) gestellt werden.

Die Immatrikulation muss in jedem Semester durch die sogenannte „ Rückmeldung “ aktualisiert werden.

I-Bescheinigung

Abkürzung für Immatrikulationsbescheinigung = Studien- bzw. Einschreibungsnachweis, den Studierende für einen Job, zur Studentenermäßigung, für die Kindergeldstelle, etc. benötigen. Diese können Sie im Ihrem Portal ausdrucken.

Immaturenprüfung

Die Immaturenprüfung ist eine in Deutschland mögliche Prüfung für Studieninteressenten ohne Hochschulzugangsberechtigung - das heißt ohne Abitur - die zur Erwerbung einer fachgebundenen Hochschulreife führen kann. Ansprechpartner hierfür ist Prof. Kreyssig.

Institut

Organisationseinheit innerhalb einer Fakultät. Die Fakultät Informatik hat 4 Institute.

Konsekutiver Masterstudiengang

Als konsekutiven Masterstudiengang bezeichnet man einen Studiengang, der auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut. Zwischen beiden Studiengängen besteht ein enger fachlicher Zusammenhang. Voraussetzung für die Studienaufnahme ist der vorherige Abschluss des Bachelor-Studiengangs (i. d. R. mit einem bestimmten Notenschnitt). Eine konsekutiver Masterstudiengang ist nach BAföG förderungsfähig, Semesterbeiträge in Niedersachsen werden in gleicher Höhe und nach den gleichen Regeln wie beim Bachelorstudium erhoben.

Master of Science (M. Sc.)

Zweiter akademischer, internationaler Studienabschluss. Der Mastergrad wird mit einem fachbezogenen Zusatz (z. B. Master of Science) verliehen. Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines vorhergehenden fachlich eng verwandten Studiums (z. B. mit Abschluss Bachelor oder Diplom). Master of Arts (M.A.) ist ein zweiter Abschluss hauptsächlich in geistes-, kultur-, gesellschaftswissenschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen und künstlerischen Studiengängen. Master of Business Administration (MBA) ist ein zweiter Abschluss in betriebswirtschaftlichen Studiengängen, oft mit Schwerpunkt auf die Vorbereitung auf Führungsaufgaben in Unternehmen.

Modul

Ein Modul ist die Zusammenfassung von Inhalten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten. Es enthält eine oder mehrere Lehrveranstaltungen mit einem gemeinsamen Lernziel und kann sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen (wie z. B. Vorlesungen, Übungen, Laboren) zusammensetzen. Ein Modul sollte in der Regel in einem bis maximal zwei Semestern absolviert werden können. Module werden grundsätzlich mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage die Leistungspunkte vergeben werden. Modulhandbuch Inhalte, Qualifikationsziele, Lehrformen und Dauer der Module werden einschließlich des Arbeitsaufwands („Workload“) und der zu vergebenden Leistungspunkte („Credits“) im Modulhandbuch (auch „Modulkatalog“) des jeweiligen Studiengangs beschrieben.

NHG

Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)

Numerus Clausus

Der Numerus Clausus ist die Zulassungsgrenze in einem zulassungsbeschränkten Studiengang. Diese Zulassungsgrenze liegt nicht von vornherein fest, sondern bildet sich jeweils durch die Konkurrenz der Bewerberinnen und Bewerber um die vorhandenen Studienplätze im betreffenden Verfahren. Der Numerus Clausus eines zurückliegenden Semesters gibt die Note (und damit indirekt die Wartezeit) der/des jeweils zuletzt zugelassenen Bewerber/in in diesem Semester an und bietet nur einen ungefähren Anhaltspunkt für die Chance, in einem späteren Zulassungsverfahren mit einer bestimmten Note einen Studienplatz zu erhalten (siehe auch Zulassungsbeschränkung).

Partnerhochschule

Eine Partnerhochschule ist eine meist im Ausland gelegene Hochschule mit der eine enge Zusammenarbeit bzw. ein Kooperationsvertrag besteht. So organisieren zahlreiche Partnerhochschulen beispielsweise im Zuge des ERASMUS-Programms der EU gemeinsame Studienprogramme sowie den Austausch von Studierenden und Dozentinnen und Dozenten.

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus Beiträgen für die Aufgaben des Studentenwerks (z. B. Mensa, Wohnheime, Kita), einem Beitrag für die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft (AStA, Fachschaftsrat) einem Verwaltungskostenanteil und ggf. den Kosten für das Semesterticket. Die Höhe wird jedes Semester neu festgesetzt und variiert z. B. je nachdem welche Leistungen das Studentenwerk am jeweiligen Studienort anbietet. Der Semesterbeitrag muss bei der Immatrikulation bzw. bei jeder Rückmeldung eingezahlt werden.

Die aktuellen Beiträge finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsbüros.

Senat

Der Senat der Ostfalia überwacht z.B. die Arbeit des Präsidiums und gibt z.B. Stellungnahmen zu Grundsatzangelegenheiten ab.

SS / SoSe

Sommersemester

SSB / Studierenden-Service-Büro

Studienbeiträge / Studiengebühren

Studienbeiträge gibt es in Niedersachsen seit einigen Jahren nicht mehr.

Studierende in weiterbildenden (Master-)Studiengängen zahlen individuell für den Studiengang festgelegte Gebühren, da im Bereich der Weiterbildung die Gebühren laut Gesetz für den jeweiligen Studiengang kostendeckend sein müssen. Diese Gebühren werden zusätzlich zum Semesterbeitrag gezahlt. Die Alternative dazu ist ein konsekutiver Masterstudiengang.

Studiendekan/in

Der/die Studiendekan/in gehört der Leitung einer Fakultät an (Dekanat). Er/sie ist u. a. verantwortlich für die Sicherstellung des Lehrangebots, der Prüfungsabwicklung und der Fachstudienberatung einer Fakultät.

Studium im Praxisverbund

Einige Studiengänge können auch als Studium im Praxisverbund absolviert werden. Damit werden zwei berufsqualifizierende Abschlüsse, ein Hochschulabschluss und der Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung, in sehr kurzer Zeit erworben. Die Ausbildung selber findet abwechselnd in der Hochschule und dem jeweiligen Betrieb statt. Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein Praktikumsvertrag mit einem der kooperierenden Unternehmen Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums.

Studienrichtung

Mit „Studienrichtung“ werden - in den Prüfungsordnungen festgelegte - Spezialisierungsmöglichkeiten in den einzelnen Studiengängen bezeichnet. Diese beginnen üblicherweise im 2. Studienabschnitt und sind in den Abschlusszeugnissen aufgeführt (in etwa synonym: „Studienschwerpunkt“, "Schwerpunkt", „Vertiefungsrichtung“, „Vertiefung“).

Vorpraktikum

Ein Praktikum, das in einigen Studiengängen vor Studienaufnahme abzuleisten ist. Es können je nach Studiengang 6 Wochen, aber auch z. B. 26 Wochen vorgeschrieben sein. Eine einschlägige Vorbildung, z. B. fachrichtungsgleicher Fachoberschulabschluss oder einschlägige Berufsausbildung, kann ganz oder teilweise angerechnet werden. Im Studium im Praxisverbund ist je nach Studiengang ein 6 monatiges Vorpraktikum zu leisten.

Weiterführende Studiengänge

Weiterführende Studiengänge verlangen in der Regel als Zugangsvoraussetzung eine hochschulische und/oder berufliche Vorbildung im selben Themenbereich (hier bei uns: IT-Ausbildung/+Erfahrung). Dabei ist nicht immer auch eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, wie sie für grundständige Studiengänge notwendig ist. Weiterführende Studiengänge richten sich an Interessierte, die ihre bisher erreichte hochschulische und/oder berufliche Qualifikation verbessern möchten. Sie werden z. T. berufsbegleitend durchgeführt und schließen teilweise mit einem formalen Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Master), teilweise mit einem Zertifikat ab. Die Bezeichnungen der weiterführenden Studiengänge werden nicht überall einheitlich verwendet: z. B. „ Aufbaustudiengang“, „Weiterbildungsstudiengang“, „Ergänzungsstudiengang“, u.a.m.).

WS / WiSe

Wintersemester

Zulassungsbeschränkung

Wenn die Anzahl der Studienbewerberinnen und -bewerber die zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, kann die Zulassung zum Studium begrenzt werden. Die Zulassung erfolgt dann nach Durchschnittsnote, Wartezeit und z. T. zusätzlich auch nach hochschuleigenen Auswahlkriterien und -verfahren (darüber hinaus werden z. B. noch Härtefälle und Vorabquoten berücksichtigt). Details dazu finden Sie in den FAQs der Studienberatung.

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