Studienguthabenerhöhung

Gemäß § 12 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in Verbindung mit entsprechender Verordnung ist geregelt, dass Student*innen kostenfrei an deutschen Hochschulen studieren können, solange ein sog. Studienguthabenkonto nicht aufgebraucht ist.

Aus den gesetzlichen Grundlagen berechnet sich ein Studienguthabenkonto aus der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs, in welchem man eingeschrieben ist. Dazu sind  6 Semester als Toleranz zu der Regelstudienzeit hinzuzurechnen.

z.B. Bachelorstudiengang Tourismusmanagement:
6 Semester Regelstudienzeit + 6 Semester Toleranz = 12 Semester Studienguthaben

z.B. Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht:
7 Semester Regelstudienzeit + 6 Semester Toleranz = 13 Semester Studienguthaben

 

Bei den konsekutiven Masterstudiengängen sind neben eines Reststudienguthabens aus den Bachelorstudiengängen grundsätzlich die Semester innerhalb der Regelstudienzeit des Masterstudiums von der Langzeitstudiengebühr ausgenommen (3 oder 4 Semester). Allerdingst sind die Studienvorzeiten in anderen konsekutiven Masterstudiengänge anzurechnen.  

Wenn eine Student*innen dieses Studienguthaben aufgebraucht hat, so sind neben der semesterweise fälligen Rückmeldegebühr zusätzlich 500,00€ pro Semester sog. Langzeitstudiengebühren zu entrichten.

 

Wichtig:

Auf das Studienguthaben werden alle in Deutschland insgesamt eingeschriebenen Hochschulsemester angerechnet. D.h. wenn Bewerber*innen vor der Einschreibung in einen Ostfalia-Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, so sind diese Semester ebenfalls von dem Studienguthaben abzuziehen. Hierdurch kann es passieren, dass neue Student*innen an der Ostfalia bereits für das erste Fachsemester in dem hiesigen Studiengang Langzeitstudiengebühren zahlen müssen.

 

Besondere Lebensumstände können dazu führen, dass das Studienguthabenkonto erhöht werden kann. Gemäß § 12 Abs. 2 NHG sind dies z.B.

  1. Kinderbetreuung i.S.v. § 25 Abs. 5 BAföG (nur bis zum 14. Lebensjahr)
  2. Pflege eines nahen pflegebedürftigen Angehörigen
  3. Gewählte Vertreter*innen in einem Organ der Hochschule, der Studierendenschaft, des Studentenwerks oder der Fakultät
  4. Ausübung des Amtes als Gleichstellungsbeauftragte*r

Spätestens mit dem Bescheid über die Langzeitstudiengebührenpflicht, den Sie vom Immatrikulationsbüro erhalten, wenn Ihr Studienguthaben aufgebraucht ist, können Sie diese Gründe geltend machen.

Antrag auf Studienguthabenerhöhung

 


Für gebührenpflichtige Weiterbildungsstudiengänge und für Online-Studiengänge gibt es keine Studienguthabenkonten, da in diesen Studiengängen keine Langzeitstudiengebühren anfallen.


 

Ansprechpartner*innen bei Rückfragen

Bei Fragen zur Studienguthabenerhöhung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Immatrikulationsbüros zur Verfügung:

Tel.: 05331-939-77770

E-Mail: immatrikulation@ostfalia.de

 

 

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