Bewerbung mit einem ausländischen Schulabschluss

 

Bewerbung für einen Bachelorstudiengang

Wenn du deine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hast und dich für einen Bachelorstudiengang interessierst, dann bewirb dich über uni-assist.
Zunächst registrierst du dich online über uni-assist.

Nach der Online-Registrierung lädst du bitte deine Unterlagen über das Upload-Feld hoch.

Die Bewerbungsphasen sind wie folgt:

  • Sommersemester: ab ca. 15.11. bis 15.01.
  • Wintersemester:    ab  ca. 15.11. bis 15.07.

 

 Das Bewerbungsportal uni-assist ist freigeschaltet

Allgemeiner Bewerbungsschluss für das SS 2025:
15.01.2025

Ausnahmen für folgende Studiengänge:

  • Informatik
  • Berufspädagogik und Management im Rettungsdienst

Bewerbungsfristende: 16.12.2024  


WICHTIG: Erst nachdem uni-assist deine vollständigen Unterlagen fristgerecht erhalten hat, können diese nach erfolgreicher Überprüfung an uns weitergeleitet werden.

Weitere Details zum Bewerbungsprozess über uni-assist findest du hier: https://www.uni-assist.de/bewerben-in-6-schritten/#c1173

 

 

Bewerbung für einen Masterstudiengang

Wenn du deine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hast und dich für einen Masterstudiengang interessierst, dann bewerb dich direkt über unser Online-Bewerbungsportal: https://www.ostfalia.de/cms/de/immatrikulation/onlinebewerbung/

Die Bewerbungsphasen sind wie folgt:

  • Sommersemester: ab ca. 15.11. bis 15.01.
  • Wintersemester: ab ca. 15.05. bis 15.07.

 

FAQ

Hochschulzugangsberechtigung

Ich wurde schon einmal von uni-assist geprüft - Muss ich mich erneut über uni-assist bewerben?

Falls du schon einmal von uni-assist geprüft wurdest und einen offiziellen Prüfbericht von uni-assist, die sogenannte VPD (Vorprüfungsdokumentation - nicht älter als zwei Jahre), vorlegen kannst, dann musst du dich nicht erneut über uni-assist bewerben. Du bewirbst dich stattdessen direkt über unser Online-Bewerbungsportal:  https://www.ostfalia.de/cms/de/immatrikulation/onlinebewerbung/


Ich war am Studienkolleg - Muss ich mich über uni-assist bewerben?

Wenn du deine Hochschulzugangsberechtigung an einem staatlich anerkannten Studienkolleg in Deutschland mit dem Bestehen der Feststellungsprüfung erlangt hast, dann musst du dich nicht über uni-assist bewerben. Du bewirbst dich stattdessen direkt über unser Online-Bewerbungsportal:  https://www.ostfalia.de/cms/de/immatrikulation/onlinebewerbung/


Wie bewerbe ich mich für das Studienkolleg?

Du kannst dich nicht direkt für das Studienkolleg bewerben. Wenn du dich für einen Bachelorstudiengang interessierst, bewirb dich über uni-assist. Uni-assist wird deine Hochschulzugangsberechtigung prüfen und die Bewerbung an uns weiterleiten. Falls du eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung aufweist, melden wir dich am Niedersächsischen Studienkolleg an und du erhälst von uns eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Ablauf.

Weitere Informationen zum Niedersächsischen Studienkolleg findest du hier: https://www.stk.uni-hannover.de/de/

Deutschkenntnisse

Welchen Sprachnachweis benötige ich?

Um an unserer Hochschule studieren zu können, ist für ausländische Studienbewerber*innen ein Nachweis der Deutschkenntnisse anhand eines anerkannten Sprachzertifikats erforderlich. Die Auflistung der anerkannten Sprachzertifikate inkl. Sprachniveaus und etwaige Ausnahmeregelungen für das Einreichen eines Sprachzertifikats (z.B. abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland) findest du unter folgendem Link: https://www.ostfalia.de/cms/de/immatrikulation/.galleries/Immatrikulation-Download/Immatrikulation/Erforderliche-Deutsch-Sprachkenntnisse.pdf


Bietet die Ostfalia Deutschsprachkurse an?

Informationen zu unseren Sprachkursen findest du auf der Webseite des Sprachenzentrums: https://www.ostfalia.de/cms/de/sprachen/deutsch-als-fremdsprache/

Weitere Informationen zu Sprachkurse und Prüfungen findest du auch hier:  https://www.goethe.de/ins/de/de/kur.html?gclid=EAIaIQobChMIgJue_6_9-QIVQeJ3Ch3ttAEIEAAYASAAEgIgQvD_BwE

https://www.testdaf.de/de/

https://www.telc.net/pruefungsteilnehmende/sprachpruefungen/pruefungen/detail/telc-deutsch-c1-hochschule.html

Informationen für Geflüchtete

Gibt es Deutschsprachkurse für Geflüchtete?

Informationen zu Sprachkurse für Geflüchtete findest du auch unter folgendem Link:  https://www.mwk.niedersachsen.de/ukraine/basis-und-vertiefungssprachkurse-209587.html


Bildungsnachweise auf der Flucht verloren - was nun?

Wenn du deine Bildungsnachweise verloren hast und dich für einen Bachelorstudiengang interessierst, bewerbe dich über uni-assist. Hierbei füllst du im Rahmen des Bewerbungsprozesses einen sogenannten Selbstauskunftsbogen aus, welcher von uni-assist überprüft wird. Nach der Überprüfung deiner Bewerbung gibt es zwei Möglichkeiten:

Du hast dich für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang beworben?

In diesem Fall melden wir dich für den Aufnahmetest am Niedersächsischen Studienkolleg an. Dieser findet immer am 01.09. (Wintersemester) und am 01.03. (Sommersemester) statt. Wenn du den Aufnahmetest mit einem überdurchschnittlich guten Ergebnis bestehst und du die für das Studium notwendigen Deutschkenntnisse vorweisen kannst, erhälst du einen Zulassungsbescheid von uns.

  Du hast dich für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang beworben?

In diesem Fall melden wir dich für den Aufnahmetest am Niedersächsischen Studienkolleg an. Dieser findet immer am 01.09. (Wintersemester) und am 01.03. (Sommersemester) statt. Nachdem du den Aufnahmetest und die darauffolgende Feststellungsprüfung (im Januar oder Juli) bestanden hast, erlangst du die direkte Hochschulzugangsberechtigung und kannst dich direkt über unser Online-Bewerbungsportal bewerben: https://www.ostfalia.de/cms/de/immatrikulation/onlinebewerbung/

Weitere Informationen zum Niedersächsischen Studienkolleg findest du hier: https://www.stk.uni-hannover.de/de/


Kann ich eine Gasthörerschaft beantragen?

Ja, du kannst eine Gasthörerschaft beantragen. Auch wenn du z.B. deine Bildungsnachweise auf der Flucht verloren hast, denn für eine Gasthörerschaft ist ein formaler Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung nicht notwendig.

Detaillierte Informationen zum Ablauf und zu den Antragsfristen findest du unter folgendem Link: https://www.ostfalia.de/cms/de/immatrikulation/gasthoererschaft/

Hinweis: Über eine Gasthörerschaft kann kein Studienabschluss erfolgen. 


Alle Informationen auf dieser Seite kannst du ebenfalls auf Englisch und auf Ukrainisch (Verlinkung) nachlesen (entsprechende Seite ist derzeit in Bearbeitung).


Ansprechpartnerin für Rückfragen:

Inga Ehrentraut

Raum 0.05
Telefon: +49 (0) 5331 939 15190
  [Montag- Donnerstag: 9:00 Uhr - 13:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr]
Telefax: + 49 (0) 5331-939-15192
E-Mail: i.ehrentraut@ostfalia.de 

 

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