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Mobilität in Europa

Über Mobilitätsaktivitäten in Europa erwerben Hochschulangehörige der Ostfalia Schlüsselkompetenzen und werden zu innovativem und international vernetztem Denken angeregt. Wie zahlreiche Studien, u.a. die Erasmus+ Impact Studie (externer Link, öffnet neues Fenster), belegen, sind umfassend ausgebildete Fachkräfte mit diesen Kompetenzen essentiell für die Sicherung des Forschungs-, Bildungs- und Wissenschaftsstandorts Deutschland. Darüber hinaus fördern Austauschprogramme, Auslandspraktika und andere Mobilitätsaktivitäten gegenseitigen Respekt und Vertrauen sowie ein europäisches Gemeinschaftsgefühl. Die Ostfalia selbst kann ihre Attraktivität als akademische Einrichtung im internationalen Wettbewerb und als Kooperationspartner über entsprechende Mobilitätsaktivitäten und daraus resultierenden Entwicklungen steigern.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden neben der Studierendenmobilität (SMS) auch die Mobilität von Lehrenden (STA) und die Mobilität von Personal (STT) gefördert.

Diese Förderung soll die Internationalisierung unterstützen und Lehrenden und Personal ermöglichen, Kompetenzen zu erwerben und sich persönlich, sozial und beruflich weiterzuentwickeln.

Mobilität für Fort- und Weiterbildungen

Mit der Programmlinie „Personalmobilität“ (STT) fördert das ERASMUS-Programm Auslandsaufenthalte von allen Hochschul-Mitarbeitenden an Hochschulen und Bildungseinrichtungen in Programmländern. 

Durch einen Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms erhält das Hochschulpersonal die Möglichkeit, sich fachlich auszutauschen, die eigenen Kompetenzen zu stärken und Netzwerke auszubauen.

Diese Unterstützung soll die Internationalisierung fördern und Lehrkräften und anderem Personal die Möglichkeit geben, sich persönlich, sozial und beruflich weiterzuentwickeln.

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Förderbedingungen

Gefördert werden Aufenthalte an Partnerhochschulen mit gültiger Erasmus-Charta sowie an ausländische Einrichtungen in Programmländern, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig sind.

Wer kann eine Mobilitätsmaßnahme zu Fort- und Weiterbildungszwecken im Rahmen von Erasmus+ durchführen?

Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung.

Die Richtlinie zur Mobilität für Fort- und Weiterbildung finden Sie hier (PDF, 32,67 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei).

Weiterbildungsformate der Erasmus+ STT

Weiterbildungsformate der STT-Programmlinie:

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren

Durch den Einblick in die Arbeitsweisen und -verfahren an anderen Institutionen im jeweils ähnlichen Tätigkeitsbereich können Sie vielfältige Erkenntnisse, wertvolle Anregungen und Kontakte gewinnen.

Was soll gefördert werden?

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Förderung

Die Kurzzeitdozenturen im Rahmen des ERASMUS+ Programms der EU werden in der Regel nach folgenden Grundsätzen gefördert:

  • Die Geförderten erhalten ziellandabhängige, finanzielle Festzuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt:

 Der Zuschuss liegt für den Aufenthalt zwischen 140 Euro und 180 Euro pro Tag (länderabhängig)

Stückkosten von 180 Euro gelten für:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich (nur an Hochschulen mit IIA für Lehraufenthalte oder z.B. Shadowings)

Stückkosten von 160 Euro gelten für:
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Stückkosten von 140 Euro gelten für:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Für die Fahrtkosten werden Stückkosten/Pauschalen zwischen 23 Euro und 1500 Euro, gestaffelt nach Entfernungskategorie gezahlt.

 Distanz - einfache Entfernung Luftlinie (km)
10 - 99 km → 23 Euro (vormals 20)
100 - 499 km → 180 Euro (210 Green Travel)
500 - 1.999 km → 275 Euro (320 Green Travel)
2.000 - 2.999 km → 360 Euro (410 Green Travel)
3.000 - 3.999 km → 530 Euro (610 Green Travel)
4.000 - 7.999 km → 820 Euro
ab 8.000 km → 1.500 Euro

  • Green Travel: Diese Option kann gewählt werden,​ wenn die Anreise zum Zielort als auch der überwiegende Teil der Rückreise mit der Option „grünes Reisen“ nach Definition der Europäischen Kommission durchgeführt und ein entsprechendes Transportmittel genutzt wird.​ (Definition laut Europäischer Kommission: “Green travel is defined as the travel that uses low-emissions means of transport for the main part of the travel,​ such as bus,​ train or car-pooling.​”
  • die Mindestaufenthaltsdauer an der Partnereinrichtung beträgt zwei Tage und eine Lehrverpflichtung von mindestens 8 Stunden,
  • Kurzzeitdozenturen können maximal bis zu einer Dauer von 60 Tagen gefördert werden, wobei die die durchschnittliche Förderdauer 1-2 Wochen beträgt.
  • Zusätzlich kann jeweils ein Tag für die Anreise und ein Tag für die Abreise bei der Förderung berücksichtigt werden.
  • die inhaltliche Absprache erfolgt direkt zwischen der/dem Geförderten und der gastgebenden Hochschule.

Weitere Informationen erhalten Sie hier (PDF, 157,99 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei).
 

Ablauf

  • Antrag auf Förderung einer Erasmus+ Personalmobilität mit Motivationsschreiben beim International Relations Office einreichen.
  • Bei Nicht-Professor:innen der Fakultäten zeichnen Fachvorgesetzte bzw. Auslandsbeauftragte mit.
  • Nach erfolgter Genehmigung können Teilnehmende alle erforderlichen Formulare (Grant Agreement, Mobility Agreement, Aufenthaltsbestätigung) im Intranet herunterladen.
  • Diese ausgefüllten Unterlagen werden zusammen mit dem Dienstreiseantrag beim International Relations Office eingereicht und nach erfolgter Ergänzung der Buchungsangaben an die ZSE Finanzen und Controlling weitergeleitet. (Zweck der Dienstreise: „Erasmus+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken“ )
  • Nach der Rückkehr: Aufenthaltsbestätigung mit Originalunterschrift der Gasthochschule (erster und letzter Arbeitstag) beim International Relations Office einreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier (PDF, 159,00 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei).

Die Richtlinie zur Personalmobilität im Programm Erasmus+ können Sie hier (PDF, 64,92 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei) einsehen.

Gastdozenturen im Rahmen von Erasmus+

Gastdozent*innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen und können. Dabei soll die Verbindung zwischen den Fakultäten an Heimat- und Gasthochschule gefestigt werden und die Entwicklung künftiger Kooperationsprojekte sowie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden angestrebt werden.

Beispiele einer Dozentenmobilität im Rahmen von Erasmus+ finden Sie hier.

Förderung

Die Kurzzeitdozenturen im Rahmen des ERASMUS+ Programms der EU werden in der Regel nach folgenden Grundsätzen gefördert:

  • Die Geförderten erhalten ziellandabhängige, finanzielle Festzuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt:

 Der Zuschuss liegt für den Aufenthalt zwischen 140 Euro und 180 Euro pro Tag (länderabhängig)

Stückkosten von 180 Euro gelten für:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich (nur an Hochschulen mit IIA für Lehraufenthalte oder z.B. Shadowings)

Stückkosten von 160 Euro gelten für:
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Stückkosten von 140 Euro gelten für:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Für die Fahrtkosten werden Stückkosten/Pauschalen zwischen 23 Euro und 1500 Euro, gestaffelt nach Entfernungskategorie gezahlt.

 Distanz - einfache Entfernung Luftlinie (km)
10 - 99 km → 23 Euro (vormals 20)
100 - 499 km → 180 Euro (210 Green Travel)
500 - 1.999 km → 275 Euro (320 Green Travel)
2.000 - 2.999 km → 360 Euro (410 Green Travel)
3.000 - 3.999 km → 530 Euro (610 Green Travel)
4.000 - 7.999 km → 820 Euro
ab 8.000 km → 1.500 Euro

  • Green Travel: Diese Option kann gewählt werden,​ wenn die Anreise zum Zielort als auch der überwiegende Teil der Rückreise mit der Option „grünes Reisen“ nach Definition der Europäischen Kommission durchgeführt und ein entsprechendes Transportmittel genutzt wird.​ (Definition laut Europäischer Kommission: “Green travel is defined as the travel that uses low-emissions means of transport for the main part of the travel,​ such as bus,​ train or car-pooling.​”
  • die Mindestaufenthaltsdauer an der Partnereinrichtung beträgt zwei Tage und eine Lehrverpflichtung von mindestens 8 Stunden,
  • Kurzzeitdozenturen können maximal bis zu einer Dauer von 60 Tagen gefördert werden, wobei die die durchschnittliche Förderdauer 1-2 Wochen beträgt.
  • Zusätzlich kann jeweils ein Tag für die Anreise und ein Tag für die Abreise bei der Förderung berücksichtigt werden.
  • die inhaltliche Absprache erfolgt direkt zwischen der/dem Geförderten und der gastgebenden Hochschule.

Weitere Informationen erhalten Sie hier (PDF, 157,99 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei).
 

Ablauf

Ablauf von Kurzzeitdozenturen im Rahmen des ERASMUS+ Programms

  1. Formlose Beantragung der Kurzzeitdozentur (z.B. per E-Mail unter Angabe von Ziel, Zeitraum und geplantem Stundenumfang ) durch den Dozenten beim International Relations Office. Wenden Sie sich bitte an Corinne Motard-Schäfer, mail: c.motard-schaefer@ostfalia.de)
  2. Der/die Dienstreisende erhält die erforderlichen Unterlagen zur Abwicklung der Dozentenmobilität (Grant Agreement, Mobility Agreement und Aufenthaltsbestätigung) im Intranet.

     
  3. Die ausgefüllten Unterlagen werden zusammen mit dem Dienstreiseantrag beim International Relations Office eingereicht.
  4. Das International Relations Office trägt die Kostenstelle ein und leitet dann den Dienstreiseantrag an das Dezernat 1 weiter.
  5. Nach der Durchführung der Kurzzeitdozentur ist die von der Gasthochschule unterzeichnete Aufenthaltsbestätigung beim International Relations Office einzureichen und baldmöglichst mit dem Dezernat 1 der Hochschule abzurechnen. Letztmöglicher Abrechnungstermin ist der 31.05. des laufenden Programmjahres.
  6. Nach Prüfung und Feststellung der Reisekosten wird die Abrechnung an das International Relations Office weitergeleitet.
  7. Die Anweisung des Geldes erfolgt erst, wenn dem International Relations Office die von der Gasthochschule unterzeichnete Aufenthaltsbestätigung vorliegt.
  8. Zur generellen Abwicklung von Dienstreisen verweisen wir auf die entsprechenden Hinweise des Dezernats 1 der Hochschule, die sich im Intranet befinden.

Internationale Personal- und Dozentenmobilitäten – Erfahrungen aus erster Hand