Wer kann eine Gasthörerschaft beantragen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine Gasthörerschaft ist ohne den Nachweis einer formalen Hochschulzugangsberechtigung möglich.

Je Semester können maximal 10 Semesterwochenstunden beantragt werden.

Die Gasthörerschaft kann nur dann gewährt werden, wenn die betroffene Fakultät bescheinigt, dass für die gewünschte Vorlesung noch freie Kapazitäten vorhanden sind.

Dazu nehme bitte Kontakt zur Fakultät/zentralen Einrichtung auf und hole dir die Unterschriften der jeweiligen Lehrenden sowie des Studiendekan*in bzw. Leiter*in der zentralen Einrichtung auf dem Gasthörerantrag ein.

Beantragungsfristen

Welche Gebühren kommen auf mich als Gasthörer*in zu?

Gemäß dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.2007, in der zuletzt gültigen Fassung, § 5 und 11 Abs. 3 - Gebühren und Entgelte – erheben die Hochschulen in staatlicher Verantwortung von Gasthörerinnen und Gasthörern je Semester eine Gebühr.

Diese beträgt lt. Gebührenordnung der Ostfalia Hochschule:

  • 50 Euro bei einer Belegung von bis zu vier Semesterwochenstunden
  • 100 Euro bei einer Belegung von mehr als vier Semesterwochenstunden bis höchstens 10 Semesterwochenstunden

Befreiung der Gasthörergebühren:

Besteht für das gleiche Semester eine Immatrikulation an einer niedersächsischen Hochschule in staatlicher Verantwortung kann die Gebühr erlassen werden. Als Nachweis ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen.

Personen, die Anspruch auf Leistungen nach § 9 Abs. 1 SGB XII, auf Hilfe nach dem SGB II oder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, können gegen Vorlage entsprechender Nachweise befreit werden.

Kann ich als Gasthörer*in Prüfung ablegen?

Als Gasthörer*in kannst du mit Zustimmung der/des zuständigen Dozentin*in und der/des Studiendekan*in, Studien- und Prüfungsleistungen erbringen. Das Ableisten der Prüfung ist jedoch nur im beantragten Semester möglich, nicht später.

Für das Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen wird eine gesonderte Gebühr in Höhe von 50 Euro pro Prüfung erhoben.

Lehrveranstaltungen, für die Gebühren gemäß § 1 der Gebühren-und Entgeltordnung der Ostfalia Hochschule entrichtet werden, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Ansprechpartnerin bei Rückfragen:

Sabrina Peil

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Telefon: +49 (0) 5331 939 15130
E-Mail:  s.peil@ostfalia.de

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