Masterstudienprogramme der wissenschaftlichen Weiterbildung dienen der umfassenden Vertiefung und Ergänzung bereits erlangter berufspraktischer Erfahrungen oder der beruflichen Umorientierung. Im Gegensatz zum grundständigen/konsekutiven Studium sind für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten kostendeckende Gebühren und Entgelte (Studiengebühren) durch die Hochschule zu erheben.
Je nach geplantem Studienbeginn kannst du dich für das Wintersemester bis zum 15.07. und für das Sommersemester bis zum 15.01. eines jeden Jahres unter folgendem Link bewerben:
https://www.ostfalia.de/cms/de/immatrikulation/onlinebewerbung/
Zulassungsvoraussetzungen für einen weiterbildenden Masterstudiengang sind in der Regel ein
abgeschlossenes Bachelorstudium sowie eine einjährige, fachbezogene Berufserfahrung.
Ggf. sind weitere, gesonderte Sprachnachweise erforderlich. Näheres regelt die jeweils
gültige Zulassungsordnung.
Studiengang |
Studienbeginn jeweils zum |
Wintersemester (ACHTUNG Besonderheit)* |
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Winter- und Sommersemester |
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Winter- und Sommersemester |
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*Besonderheit: Weiterbildender Studiengang
Automotive Service Technology and Processes (M.Eng.) |
Wintersemester |
Für diesen Studiengang kannst du dich aktuell bis zum 15.04. eines jeden Jahres schriftlich unter Verwendung des im Link hinterlegten Antrags incl. Anlagen (https://www.ostfalia.de/cms/de/f/.galleries/fahrzeugtechnik_studienangebot/Application_for_Admission.pdf) oder durch elektronische Übersendung des Antrags incl. Anlagen unter folgender Email-Adresse bewerben: da.hoeft@ostfalia.de
Für die Einschreibung sowie einer Rückmeldung, musst du innerhalb der Rückmeldefristen jeweils einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag ändert sich in der Regel semesterweise. Entsprechende Informationen erhälst du dazu zeitnah durch das Immatrikulationsbüro und auf unserer Internetseite.
Neben dem Semesterbeitrag, den du semesterweise bezahlst, musst du zusätzlich auch noch für einen Weiterbildungsmaster Studiengebühren entrichten. Die dazu gehörenden Gebührenbescheide werden jeweils am Anfang eines laufenden Semesters postalisch von dem Immatrikulationsbüro versandt. Die Höhe der Studiengebühr wird gemäß den Regelungen in der aktuellen Gebühren – und Entgeltordnung der Ostfalia festgesetzt.
In § 1 Abs. 1 der Gebühren – und Entgeltordnung der Ostfalia für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel ist u.a. festgelegt:
Studierenden, die sich nach Beginn eines laufenden Semesters vom Studium abmelden, wird die Studiengebühr nicht zurückerstattet.
Eine Rückerstattung der entrichteten Semesterbeiträge richtet sich nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes.
Dagmar Hoeft
(für den Studiengang Automotive Service Technology and Processes)
Telefon: +49 (0) 5331 939 15120 [Montag - Donnerstag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr]
E-Mail:
da.hoeft@ostfalia.de
Sabrina Peil
(für alle weiteren Weiterbildungsstudiengänge, außer: Automotive Service Technology and
Processes)
Telefon: +49 (0) 5331 939 15130 [Montag - Donnerstag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr]
E-Mail:
s.peil@ostfalia.de