Zulassungsvoraussetzungen für einen
Bachelor-Studiengang

 

Zulassungsvoraussetzung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Rechtsgrundlage: § 18 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
§ 18 Abs. 1 S. 1 NHG: Zum Studium in einem grundständigen Studiengang ist berechtigt, wer über eine entsprechende deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügt.

D.h. (auszugsweise)

  • allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • fachgebundene Hochschulreife (Abitur in einer entsprechenden Fachrichtung = Fachabitur)
  • Fachhochschulreife
  • eine von dem für die Schulen zuständigen Ministerium allgemein oder für bestimmte Studiengänge als gleichwertig anerkannte schulische Vorbildung (ggf. erfragen)
  • Nachweis einer beruflichen Vorbildung

 

Solltest du über eine NICHT in Deutschland erworbene Hochschulzugangsberechtigung verfügen, klicke bitte hier.

 

Ansprechpartner*innen bei Rückfragen:

Bewerbungshotline, Tel: 05331-939-77770, E-Mail: immatrikulation@ostfalia.de

 

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