Rückerstattung des Rückmeldebeitrags

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 6 S. 4 NHG iVm. der Immatrikulationsordnung der Ostfalia

Gem. § 19 Abs. 6 Niedersächsisches Hochschulgesetz in der zurzeit gültigen Fassung werden Gebühren und Entgelte nur dann erstattet, wenn die Exmatrikulation bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn beantragt und die Ostfalia-Card abgegeben wurde.

HINWEIS:
Bei Exmatrikulation oder Abschluss des Studiums mit Kolloquium reiche uns bitte zusätzlich deine Ostfalia-Card ein. Nur nach Vorlage der Ostfalia-Card kann eine Rückerstattung erfolgen.

Ausschlussfrist für das Sommersemester 2025: 02.04.2025

 

Antrag auf Rückerstattung von Beiträgen

Prozessbeschreibung

 

Hinweis bei Exmatrikulation und Rücknahme der Immatrikulation
zur Rückerstattung des Deutschlandsemesterticket:

Für die Rückerstattung des Deutschlandsemesterticket füllen Sie bitte diesen Antrag zusätzlich aus und reichen diesen direkt beim ASTA der Ostfalia Hochschule ein. Weitere Informationen finden Sie hier. (Ansprechpartnerin: Grit Hagedorn, Tel. 05331-939-17900, asta-geschaeftsstelle@ostfalia.de)

 

Dagmar Hoeft

Immatrikulationsbüro – Dagmar Hoeft 

Telefon: +49 (0) 5331 939 15120

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