Rückerstattung des
Rückmeldebeitrags
Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 6 S. 4 NHG iVm. der Immatrikulationsordnung der Ostfalia
Gem. § 19 Abs. 6 Niedersächsisches Hochschulgesetz in der zurzeit gültigen Fassung werden Gebühren und Entgelte nur dann erstattet, wenn die Exmatrikulation bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn beantragt und die Ostfalia-Card abgegeben wurde.
HINWEIS:
Bei Exmatrikulation oder Abschluss des Studiums mit Kolloquium reiche uns bitte zusätzlich deine
Ostfalia-Card ein. Nur nach Vorlage der Ostfalia-Card kann eine Rückerstattung
erfolgen.
Ausschlussfrist für das Sommersemester 2025: 02.04.2025
Antrag auf Rückerstattung von Beiträgen
Prozessbeschreibung
Hinweis bei Exmatrikulation und Rücknahme der Immatrikulation
zur Rückerstattung des Deutschlandsemesterticket:
Für die Rückerstattung des Deutschlandsemesterticket füllen Sie bitte diesen Antrag zusätzlich aus und reichen diesen direkt beim ASTA der Ostfalia Hochschule ein. Weitere Informationen finden Sie hier. (Ansprechpartnerin: Grit Hagedorn, Tel. 05331-939-17900, asta-geschaeftsstelle@ostfalia.de)