Rückerstattung des vollen Rückmeldebeitrags

 

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 6 S. 4 NHG iVm. der Immatrikulationsordnung der Ostfalia

Gem. § 19 Abs. 6 Niedersächsisches Hochschulgesetz in der zurzeit gültigen Fassung werden Gebühren und Entgelte nur dann erstattet, wenn die Exmatrikulation bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn beantragt und die Ostfalia-Card abgegeben wurde.

Ausschlussfrist für das Wintersemester 2024/25: 22.10.2024

 

Antrag auf Rückerstattung von Beiträgen

Prozessbeschreibung

HINWEIS:
Bei Exmatrikulation oder Abschluss des Studiums mit Kolloquium reiche uns bitte zusätzlich deine Ostfalia-Card ein. Nur nach Vorlage der Ostfalia-Card kann eine Rückerstattung erfolgen.

 

Dagmar Hoeft

Immatrikulationsbüro – Dagmar Hoeft 

Telefon: +49 (0) 5331 939 15120

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