Rückerstattung des vollen Rückmeldebeitrags

 

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 6 S. 4 NHG iVm. der Immatrikulationsordnung der Ostfalia

Beantragen Student*innen die Exmatrikulation vor oder innerhalb eines Monats nach dem Vorlesungsbeginn, können geleistete Abgaben und Entgelte auf Antrag zurückerstattet werden.

 

Antrag auf Rückerstattung von Beiträgen

Prozessbeschreibung

HINWEIS:
Bei Exmatrikulation oder Abschluss des Studiums mit Kolloquium reichen Sie uns bitte zusätzlich ihre Ostfalia-Card ein. Nur nach Vorlage der Ostfalia-Card kann eine Rückerstattung erfolgen.

 

Ansprechpartnerinnen bei Rückfragen:

Madeleine Laumann

Immatrikulationsbüro – Madeleine Laumann

Telefon: +49 (0) 5331 939 15940
E-Mail: m.laumann@ostfalia.de 

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