Rückerstattung des vollen Rückmeldebeitrags
Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 6 S. 4 NHG iVm. der Immatrikulationsordnung der Ostfalia
Beantragen Student*innen die Exmatrikulation vor oder innerhalb eines Monats nach dem Vorlesungsbeginn, können geleistete Abgaben und Entgelte auf Antrag zurückerstattet werden.
Antrag auf Rückerstattung von Beiträgen
Prozessbeschreibung
HINWEIS:
Bei Exmatrikulation oder Abschluss des Studiums mit Kolloquium reichen Sie uns bitte zusätzlich ihre
Ostfalia-Card ein. Nur nach Vorlage der Ostfalia-Card kann eine Rückerstattung
erfolgen.