Studentische Unfallanzeigen
Das Immatrikulationsbüro ist zuständig für die Weiterleitung einer Unfallanzeige oder der
Anzeige eines Wegeunfalls an die für die Ostfalia zuständige Berufsgenossenschaft.
Über die Berufsgenossenschaft der Ostfalia sind ausschließlich Personenschäden
(Arztrechnungen, Krankenhausrechnungen etc.) abgedeckt.
Sachschäden sind nicht abgedeckt und können nicht geltend gemacht werden.
Prozessbeschreibung (nur für Hochschulangehörige)