Deutsche Sprachkenntnisse und DSH-Prüfung
Um an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften studieren zu können, ist für ausländische Studienbewerber/innen ein Nachweis der Deutschkenntnisse erforderlich. Die Unterrichtssprache ist in der Regel Deutsch und folglich sind gute deutsche Sprachkenntnisse eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium.
Die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse können Sie nachweisen durch
- das Deutsche Sprachdiplom der KMK (zweite Stufe)
- die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber/innen (DSH 2)
- den TestDaF (nur bei Erreichen von insgesamt 16 TDN)
- Telc Zertifikat Hochschule C1
- die Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber/innen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung)
- das Goethe-Zertifikat C2
- den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht
DSH-Vorbereitungskurs an der Ostfalia
Falls Sie noch keinen der genannten Nachweise besitzen, können Sie gegebenenfalls an unserem dreiwöchigen intensiven DSH-Vorbereitungskurs teilnehmen, der mit der DSH-Prüfung abschließt.
Um teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 (Leistungsnachweis/Abschlusszeugnis) vorweisen können.
Weitere Informationen über Teilnahmebedingungen, Kosten und Kurszeiten finden Sie hier.
DSH-Prüfung
An der Ostfalia Hochschule findet 2x pro Semester die DSH-Prüfung statt.
Die DSH kann an der Ostfalia bzw. einer anderen deutschen Hochschule nur einmal wiederholt werden!
Nicht zur DSH zugelassen werden:
- Studienbewerber/innen, die an einer anderen (Hoch-) Schule die DSH-Prüfung endgültig nicht bestanden haben.
- Studienbewerber/innen, die im laufenden Zulassungsverfahren bereits einen Prüfungsversuch unternommen haben.
- Studienbewerber/innen, die die Aufnahme eines Fachstudiums nicht beabsichtigen (Gasthörerschaft, Austauschprogramm).
- Studienbewerber/innen ohne anerkannte Hochschulzugangsberechtigung.
Zulassung/Immatrikulation während und nach der DSH
Wir möchten vorab darauf aufmerksam machen, dass für die Teilnahme am Vorbereitungskurs und der DSH-Prüfung KEINE Immatrikulation erfolgen kann.
Eine Zulassung zum Fachstudium/Immatrikulation ist erst nach Bestehen der DSH-Prüfung, also frühestens zum jeweils nächsten Semester möglich. Voraussetzung hierfür ist eine fristgerechte Bewerbung zum Studium.
Bitte beachten Sie, dass das Bestehen der DSH-Prüfung nicht den Erhalt eines Studienplatzes an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften garantiert.