In Deutschland besteht Meldepflicht. Das heißt: Grundsätzlich jeder, der ein Zimmer oder eine
Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei dem Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt
seines Wohnortes anmelden. Ebenso muss jeder Wohnungswechsel (auch innerhalb einer Stadt) gemeldet
werden. Sobald Sie eine Unterkunft gefunden haben, müssen Sie sich beim zuständigen
Einwohnermeldeamt melden.
Für die Anmeldung im Einwohnermeldeamt benötigen Sie:
• einen Pass oder Personalausweis
• eine Wohnungsgeberbescheinigung (Vorlage in Kürze hier)
Vom Einwohnermeldeamt erhalten Sie eine Meldebescheinigung. Das ist ein wichtiges Dokument, das
Sie zum Beispiel für die Verlängerung des Visums und die Ausstellung Ihres Aufenthaltstitels
benötien. Auch für die Eröffnung eines Bankkontos und zum Abschließen von Verträgen (z.B.
Handy-Vertrag) ist das Dokument oft erforderlich.
Das heißt für Sie: Erst nach der Wohnsitzanmeldung können Sie bei der zuständigen
Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung beantragen bzw. das Drei-Monats-Visum in Form einer
Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen. Sie haben zum Zeitpunkt der Beantragung einer
Aufenthaltserlaubnis noch kein Zimmer bzw. Wohnung gefunden? Dann geben Sie beim Einwohnermeldeamt
die Adresse Ihrer momentanen Unterkunft (z.B. der Jugendherberge, Pension etc.) an. Sobald Sie
später ein Zimmer oder eine Wohnung gefunden haben, müssen Sie sich ummelden.