Vorbereitung vor der Einreise

Die folgenden Tipps können dir bei der Organisation vor deiner Einreise hilfreich sein:

Visum

Je nach Herkunftslang benötigen internationale Studierende, die nach Deutschland kommen, ein Visum sowie eine Aufenthaltserlaubnis. Es gibt aber Ausnahmen für bestimme Länder.

  • EU- und EWR-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie Schweiz
    Visum und Aufenthaltserlaubnis sind nicht nötig.
  • Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland und USA
    Sie benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Wenn Ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland drei Monate übersteigt, müssen Sie jedoch nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der Ausländerbehörde beantragen.
  • Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino
  • Ein Visum ist nur nötig, wenn Sie vor oder nach dem Aufenthalt in Deutschland arbeiten wollen. Für einen Studienaufenthalt über drei Monate hinaus können Sie auch nach der Einreise bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.
  • Alle anderen Länder
    Alle anderen Staatsangehörigen müssen bereits vor der Einreise die Erteilung eines Aufenthaltstitels in Form eines Visums zu Studienzwecken bei der zuständigen deutschen Botschaft beantragen. Nach der Einreise ist die Verlängerung des Aufenthalts in Form einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der lokalen Ausländerbehörde zu beantragen .

Bitte reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum ein, da dieses nicht in ein Studierendenvisum umgewandelt werden kann! Nach Ablauf des Touristenvisums müssten Sie aus Deutschland ausreisen!

Sie haben noch keine Zulassung? Wenn Sie zuerst einen Sprachkurs in Deutschland absolvieren und sich dann an der Ostfalia Hochschule zum Studium bewerben wollen, können Sie ein Studienbewerbervisum beantragen. Dieses Visum ist zunächst drei Monate gültig und kann nach der Zulassung in ein Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken umgewandelt werden. 

Aktuelle Einreisebestimmungen sowie die Antragsformulare entnehmen Sie bitte der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Finanzielle Voraussetzung

Nicht-EU Bürger/innen müssen gemäß deutschem Recht einen Finanzierungsnachweis über 8.640 € pro Jahr erbringen.
Bitte erkundigen Sie sich unbedingt bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland, in welcher Form Sie den Nachweis erbringen können. Der Nachweis muss auch während des Studiums bei jeder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden.

Krankenversicherung

Krankenversicherungspflicht

Wenn Sie in Deutschland studieren, benötigen Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Dieser ist sowohl für das Visum und die Aufenthaltserlaubnis als auch für die Einschreibung an der Ostfalia nötig.

Sie kommen aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz? 

Für Studierende aus der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und aus der Schweiz gilt der Versicherungsschutz des Heimatlandes in der Regel auch in Deutschland. Bringen Sie bitte die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit, die Sie kostenlos bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland erhalten. Legen Sie diese dann einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland vor. Die deutsche Krankenkasse stellt einen Bescheid zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht aus. Sie benötigen den Bescheid, um an der Ostfalia Hochschule immatrikuliert zu werden. Eventuell werden nicht alle Kosten in Deutschland durch die Versicherung des Heimatlandes gedeckt. Vor der Einreise sollten Sie sich deshalb genau informieren, auf welche Leistungen in Deutschland Anspruch besteht.

Sie kommen aus einem anderen Land?

Haben Sie nicht die Staatsbürgerschaft eines Landes der Europäischen Union oder eines der oben genannten Länder, sind Sie dazu verpflichtet eine Auslandsreise-Krankenversicherung in Ihrem Heimatland zu beantragen. Diese wird Sie die ersten Wochen Ihres Aufenthaltes in Deutschland absichern.

Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, müssen Sie sich um eine deutsche Krankenversicherung kümmern. Die meisten Studierenden sind in Deutschland über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert. Diese haben oft günstigere Tarife für Studierende als die privaten Krankenversicherungen. Die Beiträge liegen bei etwa 120 - 130 € pro Monat. Dieser Betrag gilt bis zum 14. Fachsemester bzw. bis zum 30. Lebensjahr. Danach kann die gesetzliche Versicherung mit höherem Beitrag weitergeführt werden. Wenn Sie bei Studienbeginn bereits älter als 29 Jahre sind, können Sie sich nur noch privat versichern. Der Wechsel von der privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung ist für die gesamte Dauer Ihres Studiums nicht möglich.

Wohnungssuche

Studentenwohnheim

In den Studentenwohnheimen sind die Zimmer in Wohngemeinschaften angeordnet. Sie haben dort ein eigenes Zimmer, teilen aber Badezimmer und Küche mit 2–4 anderen Studierenden. Einzelappartments sind in beschränktem Umfang verfügbar.

Bei Interesse lassen Sie sich so früh wie möglich auf die Warteliste setzen, da die Wohnheimsplätze sehr begehrt sind. Die durchschnittlichen Wohnkosten liegen bei 300–400 € im Monat.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Ostniedersachsen.

Kontaktadresse für die Zimmervermittlung in studentischen Wohnheimen:

Studentenwerk OstNiedersachsen
Wohnheimverwaltung für Zimmer in
Suderburg, Wolfsburg und Wolfenbüttel:
Telefon: 0531 39148-28, -29, -30

Auskünfte über private Studierenden-
wohnheime:

Neuland Wohnungsgesellschaft mbH
38444 Wolfsburg
Telefon: 05361 791-0

Wohnbaugesellschaft Salzgitter
38259 Salzgitter
Telefon: 05341 3006-0

Studentenwohnheim Kleine Breite
38302 Wolfenbüttel
Telefon: 05331 907145
www.kb41.de

WoBau Wolfenbüttel
38304 Wolfenbüttel
Telefon: 0180-2000882
www.wobau-wolfenbuettel.de

Private Wohngemeinschaften

Angebote für private Wohngemeinschaften gemeinsam mit anderen Studierenden finden Sie hier:

www.studenten-wg.de 

www.wg-gesucht.de                   

Eigene Wohnung

In Deutschland ist es relativ schwierig, eine möblierte Wohnung zu mieten. Die meisten Wohnungen werden unmöbliert angeboten.

Hier können Sie nach eigenen Wohnungen suchen:

www.immobilienscout24.de

www.immonet.de

www.immowelt.de

Alternativ lohnt sich auch ein Blick in die lokalen Tageszeitungen:

https://www.salzgitter-zeitung.de/

https://www.suderburg-online.de/

https://www.az-online.de/uelzen/suderburg/

https://www.wolfenbuetteler-zeitung.de/

https://www.wolfsburger-nachrichten.de/

http://www.waz-online.de/

Kosten des Studiums

Semesterbeiträge

Die meisten Studiengänge an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften sind gebührenfrei, allerdings muss jedes Semester ein Semesterbeitrag entrichtet werden. Dieser unterscheidet sich je nach Standort. Den jeweils aktuellen Beitrag finden Sie hier.

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten hängen stark von Ihren eigenen Ansprüchen ab. Auskünften des DAAD zufolge geben Studierende in Deutschland durchschnittlich 819,00€ aus.

Bisweilen erleben wir, dass internationale Studierende ihr Studium aufgrund von Geldmangel aufgeben müssen. Bitte machen Sie sich daher unbedingt bereits vor Beginn Ihres Studiums Gedanken darüber, wie Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland finanzieren.

 

Finanzierung des Studiums

Jobben während des Studiums

Bitte beachten Sie: Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommen, dürfen Sie maximal 140 ganze Tage oder 240 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten.

Der Career-Service der Ostfalia Hochschule ist Ihnen gerne bei der Suche nach einem Nebenjob behilflich. Sie können sich auch dorthin wenden, wenn Sie ein Praktikum oder eine Arbeitsstelle nach dem Abschluss Ihres Studiums suchen.

Stipendien

Für besonders begabte und engagierte Studierende gibt es unterschiedlichste Stipendien. Einen Überblick über Stipendienmöglichkeiten können Sie sich in der Stipendiendatenbank des DAAD verschaffen.

Weitere Stipendiengeber:

Heinrich-Böll-Stiftung (u.a. für Geflüchtete)

Für eine Förderung sind hervorragende Studienleistungen, gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse sowie eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung – Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit – notwendig.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Otto-Benecke Stiftung (u.a. für Geflüchtete)

Das Förderprogramm richtet sich an junge Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben wollen, sich auf ein Hochschulstudium vorbereiten und eine akademische Laufbahn anstreben und die als Flüchtlinge, jüdische Immigranten oder Spätaussiedler bzw. deren Angehörige in Deutschland leben. Zweck ist die alsbaldige gesellschaftliche Eingliederung, insbesondere die Fortsetzung der im Herkunftsland unterbrochenen Ausbildung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Deutschlandstipendium

Bei der Auswahl zählen herausragende fachliche Leistungen in Schule (für Erstsemester) bzw. Studium ebenso wie gesellschaftliches Engagement. Berücksichtigt werden auch erschwerte Studienvoraussetzungen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Studienabschluss-Stipendium

Die Ostfalia Hochschule vergibt in regelmäßigen Abständen ein Studienabschluss-Stipendium. Nähere Informationen finden Sie hier unter "DAAD-Preis 2018 und Studienabschluss-Stipendium".

Darlehnen und sonstige Hilfen:

Erich-Zillmer-Stiftung

Die Stiftung fördert bedürftige und förderungswürdige Studierende der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften.

Die Stiftung vergibt rückzahlungspflichtige zinslose Darlehen. Diese werden grundsätzlich in der Studienabschlussphase gewährt und sollen ein Semester nicht überschreiten.

Die monatlichen Förderungsbeträge hängen von der jeweiligen Bedürftigkeit ab und orientieren sich am BAföG-Regelsatz.
Weitere Informationen finden Sie hier.

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