Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur
Wie man Professorin bzw. Professor wird, ist in jedem Bundesland nach den Vorgaben der
Hochschulgesetze anders geregelt. Neben den spezifischen fachlichen Voraussetzungen für die
jeweilige Stelle müssen Sie für eine Professur an der Ostfalia entsprechend die allgemeinen
Voraussetzungen des Niedersächsischen Landeshochschulgesetzes beachten.
Da die
individuelle Prüfung, ob und in wieweit die akademischen Abschlüsse, die
bisherigen beruflichen Erfahrungen und eigenen Fähigkeiten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
nicht immer leicht ist, haben wir wesentliche Hinweise hier ausführlich für Sie
zusammengestellt.
⇓ HIER können Sie die
Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur
an der Ostfalia und die dazu erforderlichen Bewerbungsunterlagen als PDF
einsehen.
Wir erwarten in der Regel:
Abgeschlossenes Hochschulstudium
Zu den formalen Voraussetzungen, die das Niedersächsische
Hochschulgesetz vorschreibt, gehört ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Die Ausschreibung
konkretisiert in der Regel welche Fachrichtung zwingend, wünschenswert bzw. ideal ist.
Pädagogisch-didaktische Vorerfahrungen und Eignung
Hierzu zählt die gesammelte praktische Lehrerfahrung. Sie erwerben
solche Erfahrungen z.B. durch eine Tätigkeit als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in mit
Lehraufgaben, durch Lehraufträge, im Rahmen der Vertretung von Professuren oder durch sonstige
Lehrtätigkeiten in Form von Weiterbildung oder Vorträgen. Die Ausschreibung konkretisiert in der
Regel, dass Lehrerfahrungen mit Studierenden entweder zwingend oder gewünscht sind.
Besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit
Die besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger
wissenschaftlicher Arbeit wird in der Regel durch eine überdurchschnittliche Promotion
nachgewiesen.
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und
Methoden im ausgeschriebenen Lehrgebiet in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, davon
drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs
Sie müssen nachweisen, dass Sie im Rahmen von einschlägigen
Berufserfahrungen (insgesamt mindestens fünf Jahre, davon mindestens drei Jahre außerhalb des
Hochschulbereiches) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher
Erkenntnisse und Methoden erbracht haben.
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Angebote zur Qualifizierung
Falls Sie noch nicht über alle Qualifikationen für eine HAW-Professur verfügen, bieten wir
verschiedene Bausteine und Programme an, diese zu erlangen. Weitere Infos finden Sie hier:
Infos
zur Qualifizierung HAW-Professur