Diversity

Diversity

Dimensionen von Diversity

Diskriminierungsschutz

Diversity kommt aus dem Englischen und meint Vielfalt, Unterschiedlichkeit, Pluralität und Heterogenität. Der Begriff umschreibt Identitäten und Charakteristika, die Menschen voneinander unterscheiden. Der deutsche Begriff ist Diversität (z. B. in der Soziologie).

Diversity kann sich auf vielfältige Erscheinungsformen beziehen, wobei es nicht nur um die sichtbaren Differenzmerkmale wie Geschlecht, Alter oder ethnische Zugehörigkeit geht, sondern auch um die nicht unmittelbar sichtbaren Merkmale wie Behinderung, religiöse Überzeugung oder sexuelle Orientierung.

Der Diversity-Ansatz ist Grundlage des Diversity Management. Dieses zielt darauf ab, in Unternehmen die Unterschiedlichkeit von Beschäftigten wertzuschätzen und zu fördern, insbesondere um die vielfältigen Fähigkeiten vor dem Hintergrund unterschiedlicher Lebenskontexte gewinnbringend für das Unternehmen zu nutzen.
                                                                                

Diskriminierungsschutz

In zahlreichen Gesetzen und Richtlinien auf EU-, Bundes- und Landesebene sind Gleichberechtigung und Diskriminierungsschutz verankert. Zentrale Gesetze für den Schutz vor Diskriminierung auf Grund von Diversitätsdimensionen sind in Deutschland:

Grundgesetz, Artikel 3 (3)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 

 

  §1 AGG:

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen".


Informationen und
Beratung

bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes