Gastdozenturen im Rahmen von Erasmus+

Gastdozent*innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen und können. Dabei soll die Verbindung zwischen den Fakultäten an Heimat- und Gasthochschule gefestigt werden und die Entwicklung künftiger Kooperationsprojekte sowie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden angestrebt werden.

Beispiele einer Dozentenmobilität im Rahmen von Erasmus+ finden Sie hier.

Förderung

Die Kurzzeitdozenturen im Rahmen des ERASMUS+ Programms der EU werden in der Regel nach folgenden Grundsätzen gefördert:

  • vollständige Kostenübernahme (Berechnung auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes) durch Mittel von ERASMUS+ und der Ostfalia,
  • die Mindestaufenthaltsdauer an der Partnereinrichtung beträgt zwei Tage und eine Lehrverpflichtung von mindestens 8 Stunden,
  • Kurzzeitdozenturen können maximal bis zu einer Dauer von 60 Tagen gefördert werden,
  • die inhaltliche Absprache erfolgt direkt zwischen der/dem Geförderten und der gastgebenden Hochschule,
  • die Genehmigung, Durchführung und Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ablauf

Ablauf von Kurzzeitdozenturen im Rahmen des ERASMUS+ Programms

  1. Formlose Beantragung der Kurzzeitdozentur (z.B. per E-Mail unter Angabe von Ziel, Zeitraum und geplantem Stundenumfang ) durch den Dozenten beim International Relations Office. Wenden Sie sich bitte an Corinne Motard-Schäfer, mail: c.motard-schaefer@ostfalia.de)

  2. Der/die Dienstreisende(n) erhält die erforderlichen Unterlagen zur Abwicklung der Kurzzeitdozentur (Grant Agreement, Mobilitätsvereinbarung und Aufenthaltsbestätigung). Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, können Sie auf Wunsch die genannten Formulare auch per Word-Datei erhalten.
  3. Die ausgefüllten Unterlagen werden zusammen mit dem Dienstreiseantrag beim International Relations Office eingereicht.

  4. Das International Relations Office trägt die Kostenstelle ein und leitet dann den Dienstreiseantrag an das Dezernat 1 weiter.

  5. Nach der Durchführung der Kurzzeitdozentur ist die von der Gasthochschule unterzeichnete Aufenthaltsbestätigung beim International Relations Office einzureichen und baldmöglichst mit dem Dezernat 1 der Hochschule abzurechnen. Letztmöglicher Abrechnungstermin ist der 31.05. des laufenden Programmjahres.

  6. Nach Prüfung und Feststellung der Reisekosten wird die Abrechnung an das International Relations Office weitergeleitet.

  7. Die Anweisung des Geldes erfolgt erst, wenn dem International Relations Office die von der Gasthochschule unterzeichnete Aufenthaltsbestätigung vorliegt.

  8. Zur generellen Abwicklung von Dienstreisen verweisen wir auf die entsprechenden Hinweise des Dezernats 1 der Hochschule, die sich im Intranet befinden.

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