Beurlaubung
Eine Beurlaubung ist nur für volle Semester möglich.
Student*innen sind gemäß der Immatrikulationsordnung während der Beurlaubung nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen.
Unbedingt beachten! Für den Zeitraum Ihrer Beurlaubung sind Sie weder BAföG - noch kindergeldberechtigt und müssen ggf. Leistungen zurückerstatten.
Weitere wichtige Informationen zu einer Beurlaubung:
Antrag auf Beurlaubung
Prozessbeschreibung (nur für Hochschulangehörige)
Rechtsgrundlage:
§ 8 der
Immatrikulationsordnung der Ostfalia