Rückmeldung zum Folgesemester
Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und der Immatrikulationsordnung der Ostfalia müssen Student*innen am Ende eines Semesters erklären, dass das Studium im folgenden Semester fortsetzet werden soll. Student*innen, die die Rückmeldung nicht vornehmen, werden mit Ablauf des Semesters vom Studium von Amts wegen exmatrikuliert.
Diese Erklärung geschieht konkludent, in dem Student*innen den jeweilig festgelegten
Rückmeldebetrag vollständig auf das Konto des Immatrikulationsbüros
(IBAN: DE20 2505 0000 0009 6504 58, BIC: NOLADE2HXXX) überweisen.
Mit dem Eingang des Geldbetrags erfolgt zeitnah (2-3 Tage) eine Verbuchung in dem von Ihnen einzusehenden Portal. Wenn Sie im Portal den Status „Rückgemeldet“ erkennen, können Sie die Validierung Ihrer Semesterkarte an den Ihnen bekannten Terminals des Rechenzentrums vornehmen. Ebenso sind Sie berechtigt, Ihre Immatrikulationsbescheinigung an beliebigen PCs (Anmeldung vorausgesetzt) auszudrucken.
Die Rückmeldung zum kommenden
Wintersemester 2023/24 ist
vom 26.06.2023 bis 10.07.2023
vorzunehmen.
WICHTIG: Bitte nutzen Sie den folgenden Link, um Ihren individuellen Semesterbeitrag zu erfahren:
https://cmo.ostfalia.de/qisserver/pages/cm/exa/enrollment/info/start.xhtml?_flowId=studyservice-flow
Vorgehen:
Klicken Sie auf die Registerkarte „Zahlungen“
In der Spalte „Noch offen“ ist der zu überweisende Betrag hinterlegt.