Erfindungsmeldungen und Patente

Haben Sie während Ihrer Forschungstätigkeit eine neue Idee für die Lösung eines Problems entwickelt, so sollten Sie prüfen lassen, ob es sich um eine Erfindung handelt.

Alle Mitglieder der Ostfalia sind verpflichtet, Erfindungen (auch solche aus Drittmittelprojekten), die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bzw. Dienstaufgabe an der Hochschule entstehen, anzuzeigen (Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbErfG). Die Hochschule entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
Ist eine Erfindung neu und hebt sie sich ausreichend vom Stand der Technik ab, ist eine Patentanmeldung zu prüfen.

Die Patentverwertungsagentur MBM ScienceBridge GmbH steht Ihnen in allen Belangen rund um Erfindungen und Patente zur Verfügung und berät Sie gern und kostenfrei. Sie können auf folgende Dienstleistungen zurückgreifen:

  • Vertrauliche Beratung für alle Beschäftigten zu Erfindungen und Schutzrechten
  • Durchführung von Patentrecherchen für Hochschulangehörige und Institute
  • Koordinierung der Patentanmeldung mit externen Patentanwälten und -anwältinnen
  • Kommerzielle Verwertung von Erfindungen, Software, Marken, Designs usw.

 

Intellectual Property (IP)-Strategie

Mit der IP-Strategie hat die Hochschulleitung der Ostfalia festgelegt, wie sie mit geistigem Eigentum, das an der Hochschule generiert wird, verantwortungsvoll und -bewusst umgeht.

Einreichen der Erfindungsmeldung

Die Erfindungsmeldung reichen Sie bitte beim Vizepräsidenten für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer, Herrn Prof. Dr. Heinz-Dieter Quack, ein.

Hier finden Sie die Formulare zur Erfindungsmeldung als Word-Datei.

Patentwürdigkeit und Patentanmeldung

Die Patentverwertungsagentur MBM ScienceBridge GmbH prüft die Patentwürdigkeit und das ökonomische Potential  der Erfindung und spricht eine Empfehlung für die Hochschulleitung aus. Auf dieser Basis entscheidet der Vizepräsident innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Eingang der vollständigen Erfindungsmeldung, ob diese in Anspruch genommen wird und eine Patentanmeldung erfolgt oder ob die Erfindung freigegeben wird.

Förderung zur Verwertung

Die Verwertung wirtschaftlich nutzbarer Forschungsergebnisse wird im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO)“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) gefördert.

Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden bei der Identifizierung, der schutzrechtlichen Sicherung sowie der Vermarktung von Forschungsergebnissen unterstützt.

 

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Patente der Ostfalia

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