Hochschulwörterbuch

Alumnae & Alumni

Das Wort Alumnae bzw. Alumni kommt aus dem lateinischen (alumnus) und heißt in seiner ursprünglichen Bedeutung etwa „ Zögling“. Im engeren Sinne werden heute darunter die Absolventinnen und Absolventen einer Hochschule (oder ähnlichen Einrichtung) verstanden. In den letzten Jahren haben sich an vielen Hochschulen ehemalige Angehörige zu Vereinigungen von Alumnae und Alumni zusammengeschlossen. Diese Netzwerke dienen dazu soziale Kontakte zu pflegen, Neuigkeiten aus der Hochschule zu erfahren sowie den beruflichen Erfahrungsaustausch zu fördern. Auch an der Ostfalia gibt es verschiedene Netzwerke der Alumnae und Alumni.
 

Auslandssemester

Die Ostfalia unterstützt Studierende dabei, einen Teil des Studiums an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren. Die Anerkennung von Studienleistungen wird dabei über das Leistungspunktesystem der europäischen Hochschulen (ETCS) geregelt. Mit der Novellierung des BAföG ist seit 2008 auch ein Studium innerhalb der EU oder der Schweiz voll förderungsfähig.

Bachelor

Erster akademischer, internationaler Studienabschluss an Universitäten und Fachhochschulen mit 6 bis 8 Semestern Regelstudienzeit.


Bachelor of Arts (B.A.)

Abschluss hauptsächlich in geistes-, kultur-, gesellschaftswissenschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen

und künstlerischen Studiengängen.

 

Bachelor of Engineering (B.Eng.)

Abschluss in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen.

 

Bachelor of Laws (LL.B .)

Abschluss in rechtswissenschaftlichen Studiengängen.

 

Bachelor of Science (B.Sc.)

Abschluss in mathematischen, naturwissenschaftlichen sowie teilweise in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen.

Credit/Leistungspunkt

Ein Leistungspunkte-System, das Studienleistungen an verschiedenen europäischen Hochschulen transparent und vergleichbar macht. Im ECTS entspricht z. B. ein Credit einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 30 Stunden.

Dekan/in

Hochschullehrer/in, der/die als gewählte/r Leiter/in einer Fakultät fungiert. Dekaninnen und Dekane üben diese Funktion nebenamtlich aus und sind dafür von einem Teil ihrer Lehrverpflichtungen entbunden. Die Amtszeit beträgt an unserer Hochschule drei Jahre.

ECTS

„European Credit Transfer and Accumulation System“. Das ECTS ermöglicht Studierenden die einfache Anerkennung von im In- und Ausland erbrachten Studienleistungen. Dabei werden jedem Modul eines bestimmten Studienprogramms/-gangs eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten zugeordnet, die dann bei erfolgreichem Abschluss einer Veranstaltung angerechnet werden.

Fakultät

Hochschulen gliedern sich in Fachbereiche bzw. Fakultäten, die Lehre und Forschung in verschiedenen, inhaltlich verwandten Studienfächern entwickeln und durchführen.

Fachstudienberatung

An jeder Fakultät gibt es eine/n oder mehrere Fachstudienberaterinnen und -berater, die für Studieninteressierte und Studierende Ansprechpartner/innen für alle Fragen zum Studium sind.

Immatrikulation

Offizielle Einschreibung bzw. Registrierung als Studentin oder Student eines bestimmten Studiengangs. Sie muss in jedem Semester durch die sogenannte „Rückmeldung“ aktualisiert werden. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge braucht man dazu einen Zulassungsbescheid, der erst nach vorhergegangener Bewerbung erteilt werdenkann. Der Immatrikulationsantrag muss fristgerecht (siehe Bewerbungsfrist beim jeweiligen Studiengang) bei der Hochschule (Immatrikulationsbüro) gestellt werden.

Konsekutiver Masterstudiengang

Als konsekutiven Masterstudiengang bezeichnet man einen Studiengang, der auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut. Zwischen beiden Studiengängen besteht ein enger fachlicher Zusammenhang. Voraussetzung für die Studienaufnahme ist der vorherige Abschluss des Bachelor-Studiengangs (i. d. R. mit einem bestimmten Notenschnitt). Eine konsekutiver Masterstudiengang ist nach BAföG förderungsfähig.

Langzeitgebühren

Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Erziehung von Kindern, Pflege von Angehörigen) sind Befreiungen möglich. Beim Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als 6 Semester werden aber i. d. R. sogenannte Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 € fällig. Studierende in weiterbildenden (Master-)Studiengängen zahlen dagegen individuell für den Studiengang festgelegte Gebühren, da im Bereich der Weiterbildung die Gebühren laut Gesetz für den jeweiligen Studiengang kostendeckend sein müssen.

Master

Zweiter akademischer, internationaler Studienabschluss. Der Mastergrad wird mit einem fachbezogenen Zusatz (z. B. Master of Science) verliehen. Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines vorhergehenden einschlägigen Studiums (z. B. mit Abschluss Bachelor).

Master of Arts (M.A .)
Zweiter Abschluss hauptsächlich in geistes-, kultur-, gesellschaftswissenschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen und künstlerischen Studiengängen.

Master of Business Administration (MBA)
Zweiter Abschluss in betriebswirtschaftlichen Studiengängen, oft mit Schwerpunkt auf die Vorbereitung auf Führungsaufgaben in Unternehmen.

Master of Engineering (M.Eng.)
Zweiter Abschluss in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen. 

Master of Laws (LL.M. )
Zweiter Abschluss in rechtswissenschaftlichen Studiengängen.

Master of Science (M.Sc.)
Zweiter Abschluss in mathematischen, naturwissenschaftlichen sowie teilweise in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen.

 

Modul

Ein Modul ist die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten. Es enthält eine oder mehrere Lehrveranstaltungen mit einem gemeinsamen Lernziel und kann sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen (wie z. B. Vorlesungen, Übungen, Laboren) zusammensetzen. Ein Modul sollte in der Regel in einem bis maximal zwei Semestern absolviert werden können. Module werden grundsätzlich mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage die Leistungspunkte vergeben werden.

Numerus Clausus

Der Numerus Clausus ist die Zulassungsgrenze in einem zulassungsbeschränkten Studiengang. Entgegen landläufiger Meinungen liegt diese Zulassungsgrenze nicht von vornherein fest, sondern bildet sich jeweils durch die Konkurrenz der Bewerberinnen und Bewerber(innen) um die vorhandenen Studienplätze im betreffenden Verfahren. Der Numerus Clausus eines zurückliegenden Semesters gibt dann die Note und ggf. Wartezeit der/des jeweils zuletzt zugelassenen Bewerber/in in diesem Semester an und bietet nur einen ungefähren Anhaltspunkt für die Chance, in einem späteren Zulassungsverfahren mit einer bestimmten Note einen Studienplatz zu erhalten (siehe auch Zulassungsbeschränkung).

Partnerhochschule

Eine Partnerhochschule ist eine meist im Ausland gelegene Hochschule mit der eine enge Zusammenarbeit bzw. ein Kooperationsvertrag besteht. So organisieren zahlreiche Partnerhochschulen beispielsweise im Zuge des ERASMUS-Programms der EU gemeinsame Studienprogramme sowie den Austausch von Studierenden und Dozent(inn)en.

Semesterwochenstunde

Eine Semesterwochenstunde (SWS) gibt an Hochschulen den Zeitaufwand der Studierenden für eine Lehrveranstaltung an. Die Angabe „1 SWS“ bedeutet, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 45 Minuten lang gelehrt wird. Folglich entsprechen 4 SWS für ein Fach einem Zeitaufwand von vier mal 45 Minuten (drei Zeitstunden) pro Woche eines Semesters.

Studiendekan/in

Der/die Studiendekan/in gehört der Leitung einer Fakultät an (Dekanat). Er/sie ist u. a. verantwortlich für die Sicherstellung des Lehrangebots, der Prüfungsabwicklung und der Fachstudienberatung einer Fakultät.

Studium im Praxisverbund

Einige Studiengänge können auch als Studium im Praxisverbund (als dualer Studiengang) absolviert werden. Damit werden zwei berufsqualifizierende Abschlüsse, ein Hochschulabschluss und der Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung, in sehr kurzer Zeit erworben. Die Ausbildung selber findet abwechselnd in der Hochschule und dem jeweiligen Betrieb statt. Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem der kooperierenden Unternehmen Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums.

Studienrichtung

Mit „Studienrichtung“ werden – in den Prüfungsordnungen festgelegte – Spezialisierungsmöglichkeiten in den einzelnen Studiengängen bezeichnet. Diese beginnen i. d. R. im 2. Studienabschnitt und sind in den Abschlusszeugnissen aufgeführt (in etwa synonym: „ Studienschwerpunkt“, „Vertiefungsrichtung“, „Vertiefung“).

Vorpraktikum

Ein Praktikum, das in einigen Studiengängen vor Studienaufnahme abzuleisten ist. Es können je nach Studiengang 6 Wochen, aber auch z. B. 13 Wochen vorgeschrieben sein. Eine einschlägige Vorbildung, z. B. fachrichtungsgleicher Fachoberschulabschluss oder einschlägige Berufsausbildung, kann ganz oder teilweise angerechnet werden.

Weiterführende Studiengänge

Weiterführende Studiengänge verlangen i. d. R. als Zugangsvoraussetzung eine für den jeweiligen Studiengang einschlägige hochschulische und/oder berufliche Vorbildung. Dabei ist nicht immer auch eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, wie sie für grundständige Studiengänge notwendig ist. Weiterführende Studiengänge richten sich an Interessierte, die ihre bisher erreichte hochschulische und/oder berufliche Qualifikation verbessern möchten. Sie werden z. T. berufsbegleitend durchgeführt und schließen teilweise mit einem formalen Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Master), teilweise mit einem Zertifikat ab. Die Bezeichnungen der weiterführenden Studiengänge werden nicht überall einheitlich verwendet: z. B. „Aufbaustudiengang“, „ Weiterbildungsstudiengang“, „Ergänzungsstudiengang“, u.a.m.).

Zulassungsbeschränkung

Wenn die Anzahl der Studienbewerberinnen und -bewerber die zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, kann die Zulassung zum Studium begrenzt werden (s.a. Numerus Clausus. Die Zulassung erfolgt dann nach Durchschnittsnote, Wartezeit und z. T. zusätzlich auch nach hochschuleigenen Auswahlkriterien und -verfahren (darüber hinaus werden z. B. noch Härtefälle und Vorabquoten berücksichtigt.

nach oben
Drucken