Hinweise zur Sprachregelung
Die Frage der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern hat auch in der Sprache einen zentralen
Platz: Sprache ist ein wichtiges Ausdrucksmittel, das die soziale Realität abbildet und gängige
Werte und Rollenbilder transportiert. Das Ziel geschlechtergerechter Sprache ist, Frauen und Männer
in ihren verschiedenen Rollen, Kompetenzen und Lebenssituationen gleichermaßen sichtbar zu machen.
Eine Sprache, die weibliche und männliche Personen gleichwertig nennt bzw. differenziert anspricht,
bringt dies klar zum Ausdruck; die Verwendung maskuliner Bezeichnungen dagegen führt zu einer
symbolischen und faktischen Benachteiligung von Frauen.
In Niedersachsen schreibt der
Beschluss des Landesministeriums über Grundsätze für die
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache aus dem Jahr 1991 in Artikel 1 die
Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache vor.
Auch an der Ostfalia sollen alle Schriftstücke wie Texte, Formulare, Richtlinien, Studien-
und Prüfungsordnungen geschlechtergerecht formuliert sein.
Als Landeseinrichtung schließen wir uns den Empfehlungen zur Nutzung gendersensibler Sprache der niedersächsischen Staatskanzlei an (siehe hier)
Weitere Tipps und Informationen:
- Beispielliste für sprachliche Gleichbehandlung
- der Sprachleitfaden der ETH-Zürich