Open Access
Bundesministerium für Bildung und Forschung:
"Mit der Digitalen Agenda 2014 – 2017 hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Wissensfluss in Wissenschaft und Forschung zu verbessern. Ein wichtiger Baustein ist dabei der freie Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen: Open Access.
Wissenschaftliche Informationen ohne Barrieren
Stand bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen früher noch die gedruckte Publikation im Vordergrund, werden Texte heute fast immer auch elektronisch veröffentlicht. Mit Open Access ist es dabei möglich, wissenschaftliche Texte auf ganz neuen Wegen zu nutzen. Ob die Weitergabe in sozialen Netzwerken, die automatisierte Auswertung oder die Aufnahme in Datenbanken – Texte unter einer freien Lizenz können vielfältig genutzt werden. Dies eröffnet ganz neue Chancen für den Umgang mit wissenschaftlichen Publikationen.
Kern des Open Access-Prinzips ist es, dass wissenschaftliche Publikationen für die Allgemeinheit kostenfrei im Internet angeboten werden. Üblicherweise werden für Open-Access-Publikationen in der Wissenschaft und Forschung zwei Modelle genutzt: Publikationen können neben der Veröffentlichung im Print-Format auch in eine frei zugängliche Online-Datenbank eingestellt werden (grüner Weg). Die Publikation wird dann in einem Repositorium – das heißt auf einem Dokumentenserver der Hochschule oder Forschungseinrichtung – eingestellt. Andererseits besteht auch die Möglichkeit, einen wissenschaftlichen Beitrag unmittelbar frei zugänglich zu publizieren. In diesem Fall spricht man vom goldenen Weg.
Wichtigster Treiber von Open Access: die Wissenschaft
Open Access wurde von der Wissenschaft selbst entwickelt, um den Umgang mit Publikationen zu verbessern. Weltweit haben Forscherinnen und Forscher zahlreiche Initiativen gestartet, woraus sich eine breite Unterstützung der Open Access-Bewegung entwickelt hat. Vom offenen und freien Zugang durch Open Access profitieren allerdings nicht nur Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sondern jeder kann Open Access- Publikationen nutzen.
In Deutschland wurde bereits im Jahr 2003 mit der Berliner Erklärung über einen offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen ein wichtiger Grundstein für die Open Access-Kultur in Deutschland gelegt. Zu den ersten Unterzeichnern zählten die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Max-Planck-Gesellschaft, die Leibniz-Gemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, der Wissenschaftsrat, die Hochschulrektorenkonferenz und der Deutsche Bibliotheksverband." (https://www.bildung-forschung.digital/de/freier-zugang-zu-wissen-in-der-digitalen-welt-1777.html)
Vorteile einer Open Access-Veröffentlichung für Autor*innen
- bessere Sichtbarkeit und höhere Zitierhäufigkeit
- die Ergebnisse der immer bedeutender werdenden internationalen und interdisziplinären Zusammenarbeit können problemlos und weltweit zugänglich publiziert werden
- gute und schnelle Auffindbarkeit über wissenschaftliche Suchmaschinen (Google Scholar wertet gezielt Repositiorien aus) - neu eingestellte Publikationen sind daher rasch auffindbar
- alle Dokumente sind in lokalen, regionalen und überregionalen Bibliothekskatalogen und Nachweisdiensten wie Google Scholar, BASE oder der Deutschen Nationalbibliothek recherchierbar
- Verbleib der Verwertungsrechte beim Autor / bei der Autorin. Anders als bei traditionellen Verlagsveröffentlichungen werden nicht alle Rechte exklusiv an einen Verlag abgegeben. Einer zusätzlichen Veröffentlichung in Zeitschriften oder Monografien steht nichts entgegen, sofern diese ihrerseits einverstanden sind mit der schon existierenden OA-Veröffentlichung und der vergebenen Lizenz.
- Auch eine Zweitveröffentlichung nach Ablauf einer Embargo-Frist (6 Monate oder 12 Monate) ist möglich – Green Open Access - und erfüllt die Open-Access-Bedingungen der Fördermittelgeber
Open Access wird immer wichtiger
Wer Drittmittel von der EU, DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) oder dem BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) erhält, muss, wenn er die Ergebnisse publiziert, dies Open Access tun. Die (möglicherweise) entstehenden Publikationsgebühren werden von den Geldgebern übernommen, oft auch nachträglich.
Die Leitlinien zur Hochschulentwicklung des Landes Niedersachsen wie auch der niedersächsische Hochschulentwicklungsvertrag benennen ausdrücklich die Unterstützung von Open Access. Darüber hinaus gibt es die Digitalisierungsoffensive des Landes Niedersachsen, die auch die Einrichtung eines niedersächsischen Publikationsfonds zur finanziellen Unterstützung von reinen OA-Veröffentlichungen mit Publikationsgebühren vorsieht.
Immer mehr Hochschulen und Forschungsinstitute haben OA-Strategien, auch niedersächsische Fachhochschulen. Aber auch die traditionellen Verlage sehen die Vorteile und bieten zunehmend Möglichkeiten, OA zu veröffentlichen.
Warum wollen die Drittmittelgeber Open Access?
Es gibt im Moment eine Dreifachfinanzierung von Forschung mit öffentlichen Geldern:
- Die Forschung selbst wird öffentlich finanziert.
- Der Peer-Review-Prozess wird öffentlich finanziert (mit öffentlichen Geldern bezahlte Professor*innen begutachten in ihrer Arbeitszeit Veröffentlichungen).
- Der Zugang zu dieser öffentlich finanzierten Forschung wird wiederum mit öffentlichen Geldern über die Bibliotheken finanziert.
Gerade die Finanzierung des Zugangs zu den Ergebnissen öffentlich bezahlter Forschung verschlingt viel Geld und belastet die Bibliotheksbudgets.
Goldener Weg: Publizieren über Open-Access-Verlage
- Erstveröffentlichung eines Artikels bei einem Open-Access-Verlag, beispielsweise BioMed Central oder Public Library of Science (PLoS)
- Die Finanzierung dieser Open-Access-Veröffentlichungen erfolgt über Publikationsgebühren, die von den Autoren oder durch deren Institutionen bezahlt werden.
- Erstveröffentlichung auch auf einem Repositorium wie OPUS möglich. Diese ist kostenfrei.
Grüner Weg: eine zweite Veröffentlichung auf einem Repositorium (zusätzlich zu einer
früheren Veröffentlichung in einem traditionellen Verlag)
- (Zweit-)Veröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen auf einem institutionellen oder fachspezifischen Dokumentenserver.
- Erfüllt die OA-Anforderungen der Drittmittelgeber
- Immer mehr Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen verfassen Empfehlungen oder verpflichtende Erklärungen zur OA-Veröffentlichung
Die Mehrheit der Verlage erlauben Zweitveröffentlichungen, z.T. unter Auflagen. Wir müssten im Einzelfall mit Ihnen zusammen klären, ob eine Zweitveröffentlichung möglich ist. Seit einer Novelle des Urheberrechtsgesetzes (§31, 4 UrhG) haben Autor*innen bei Beachtung verschiedener Bedingungen (mind. 50% öffentliche Förderung) ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht, welches auch nicht durch einen bestehenden Verlagsvertrag ausgehebelt werden kann.
Rechtliche Unterschiede
Traditionelle Verlage fordern in der Regel ausschließliche Nutzungsrechte. Der Verlag besitzt damit das alleinige Recht, den Beitrag auf die ihm erlaubte Weise zu nutzen (in der Regel für immer und für alle bekannten und noch nicht bekannten Nutzungsarten). Open-Access-Verlage verlangen nur ein einfaches Nutzungsrecht. AutorInnen können die Verwertungsrechte weiter selbst ausüben und dürfen beliebig vielen Dritten Nutzungsrechte an einem Artikel einräumen. Bei einer Erstveröffentlichung wird der Beitrag unter einer CC-Lizenz publiziert.
Finanzierung
Die Finanzierung von Open-Access-Veröffentlichungen erfolgt in der Regel über Publikationsgebühren (Article Processing Charges). Diese übernehmen entweder die AutorInnen oder ihre Institution.
- Drittmittelgeber wie DFG etc. inkludieren die Publikationsgebühren.
- Viele Hochschulen oder Bundesländer richten Publikationsfonds ein. In Niedersachsen wird gerade darüber verhandelt. Dann können auch Lehrende der Ostfalia einen Anspruch haben.
Es gibt aber auch OA-Verlage, die von Fachgesellschaften finanziert werden und häufig keine oder nur geringe Publikationsgebühren verlangen.