Förderprogramme

Nachfolgende Seiten sollen einen Überblick liefern, welche Förderprogramme zum Erwerb von Elektrofahrzeugen und der Errichtung von entsprechender Infrastruktur z. B. durch Bundes- oder Landesmittel zur Verfügung stehen. Maßgeblich sind die für den Landkreis Wolfenbüttel zur Verfügung stehenden Förderungen.

 

Unabhängig von den Fördermöglichkeiten werden Elektrofahrzeuge für 10 Jahre, jedoch längstens bis zum 31.12.2030, von der Kfz-Steuer befreit. Von dieser Befreiung profitieren jedoch nur reine Elektrofahrzeuge, die ausschließlich mit batterieelektrischem Antrieb oder Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind.

 

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