Überlassung von Hochschuleinrichtungen

Raumüberlassung

Die Räume und Einrichtungen der Hochschule können außerhalb der Lehrveranstaltungen Dritten zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden, jedoch nicht für private Veranstaltungen. Die Entscheidung, ob Räume und Einrichtungen Dritten zur Nutzung überlassen werden, liegt im Ermessen der Hochschule. Ein Rechtsanspruch auf Nutzungsüberlassungen besteht nicht. Die Hochschule behält sich vor, die Überlassung von einer Sicherheitsleistung oder dem Nachweis einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung abhängig zu machen.

Die vollständigen Informationen entnehmen Sie der Überlassungsordnung welche Sie unter dem unten Angebenen Link finden.

Dort finden Sie ebenfalls einen Antrag auf Überlassung.


Ansprechpartnerin:

SUD: Daniel Strunk
SZ: Detlef Hagemann
WF/WOB : Madeleine Keskin


Zugehörige Dokumenten:

Überlassungsantrag SUD ab 30.05.2024

Überlassungsantrag SZ ab 30.05.2024

Überlassungsantrag WF ab 30.05.2024

Überlassungsantrag WOB ab 30.05.2024

Überlassungsbedingungen