Überlassung von Hochschuleinrichtungen
Raumüberlassung
Die Räume und Einrichtungen der Hochschule können außerhalb der Lehrveranstaltungen Dritten zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden, jedoch nicht für private Veranstaltungen. Die Entscheidung, ob Räume und Einrichtungen Dritten zur Nutzung überlassen werden, liegt im Ermessen der Hochschule. Ein Rechtsanspruch auf Nutzungsüberlassungen besteht nicht. Die Hochschule behält sich vor, die Überlassung von einer Sicherheitsleistung oder dem Nachweis einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung abhängig zu machen.
Die vollständigen Informationen entnehmen Sie der Überlassungsordnung welche Sie unter dem unten Angebenen Link finden.
Dort finden Sie ebenfalls einen Antrag auf Überlassung.
Ansprechpartnerin:
SUD:
Daniel Strunk
SZ:
Detlef Hagemann
WF/WOB
:
Madeleine Keskin
Zugehörige Dokumenten:
Überlassungsantrag SUD ab 30.05.2024
Überlassungsantrag SZ ab 30.05.2024
Überlassungsantrag WF ab 30.05.2024