Informationen zur 200 € Einmalzahlung nach dem EPPSG
Das vom Bund festgelegte Antragsverfahren für die Einmalzahlung von 200 € nach dem EPPSG ist
hier ausführlich beschrieben.
https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de
Antragsberechtigt sind alle Studierenden, die am 1.12.2022 an der Hochschule eingeschrieben
waren.
Für Ihren Antrag brauchen Sie einen individuellen Zugangscode, den die Hochschule ausstellt.
Diesen können Sie im Portal der Ostfalia
https://portal.ostfalia.de unter
"Anwendungen/Campusmanagement/Studiums- u. Prüfungsverwaltung" abrufen.
Bitte beachten Sie: Sie können auch einen Antrag stellen, wenn Sie inzwischen nicht mehr an
der Ostfalia studieren, aber am 1.12.2022 immatrikuliert waren. Den Zugangscode und ggf. die PIN
erhalten alle Studierenden und ehemaligen Studierenden ausschließlich von der Hochschule, an der
sie am 1.12.2022 eingeschrieben waren. Ihre Accounts an der Hochschule und Ihre Mailadresse sind
noch 90 Tage nach der Exmatrikulation gültig. So lange können Sie auf dem unten beschriebenen Weg
Ihren Zugangscode und bei Bedarf die PIN herunterladen. Ehemalige Studierende, deren
Ostfalia-Mailaccount nicht mehr aktiv ist, wenden sich bitte per Mail oder telefonisch an ihr
jeweiliges Studierenden-Servicebüro.
Hier noch einmal in Kürze, wie die Antragstellung funktioniert. Sie gehen in 3 Schritten
vor:
1. BundID anlegen (mit Benutzername und Passwort ("einfache BundID") oder Registrierung mit
elektronischer ID oder ELSTER).
2. Zugangscode und ggf. PIN abrufen im Portal der Hochschule unter
https://portal.ostfalia.de ; "Anwendungen/Campusmanagement/Studiums-
u. Prüfungsverwaltung" (PIN brauchen Sie nur, wenn Sie nur eine "einfache BundID" haben)
3. Antrag im
Antragsportal
des Bundes stellen. In diesem Antragsportal werden neben persönlichen Angaben die BundID, der
Zugangscode und ggf. die PIN abgefragt.
Wenn Sie im Antragsportal des Bundes Probleme haben, lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter
www.einmalzahlung200.de/faq.
Sofern Sie danach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für
Antragstellende unter
www.einmalzahlung200.de/kontakt oder an die vom Bund bereitgestellte
Telefonhotline:
dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter 0800 2623
003.
Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich. Wir
bitten um Verständnis, dass die Hochschule keinen Zugriff auf das Antragsportal des Bundes hat und
etwaige Fehler (Eingabefehler oder Fehlfunktionen) in diesem System weder überprüfen noch
korrigieren kann.
Hier finden Sie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Hochschule
(https://www.ostfalia.de/cms/de/campus/.content/documents/Informationsblatt_DSGVO_EPPSG.pdf)
und durch das Land Niedersachsen (https://www.ostfalia.de/cms/de/campus/.content/documents/Anlage-1_Datenschutzerklarung_EPPSG-Fachverfahren-MWK.pdf)
zur Umsetzung des Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG).