Die Ostfalia Hochschulstiftung ist eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Braunschweig.
Beide Organisationen sind Erfolgsgeschichten und passen in Denken und Handeln perfekt zusammen:
2003 wurde die Bürgerstiftung Braunschweig von 98 Stifter*innen – Braunschweiger Bürger*innen – gegründet. Es begann mit rund € 150.000. 2013 liegt das Kapital bei € 9.2 Millionen. 165 Stifter*innen und etwa 400 ehrenamtliche ZEITstifter*innen engagieren sich im stetig wachsenden Netzwerk in über 40 Projekten. Die Bürgerstiftung verwaltet 19 Treuhandstiftungen und eine rechtlich selbstständige Stiftung. Mit diesen Zahlen gehört die Bürgerstiftung Braunschweig zu den zehn erfolgreichsten Bürgerstiftungen Deutschlands.
Die 1905 gegründete Christlich-Soziale Frauenschule in Braunschweig und die 1928 errichtete Staatliche Ingenieurakademie fusionierten im Jahr 1971 zur Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel. Von 1971 bis heute ist die Zahl der Studierenden von 850 auf knapp 12.000 gestiegen. Mit zwölf Fakultäten ist die Hochschule heute in Wolfenbüttel, Wolfsburg, Salzgitter und Suderburg zu Hause. und gehört zu den größten Hochschulen Niedersachsens.
Kontinuierlicher Aufbruch und stetiges Wachstum prägen beide Organisationen und so wurde am 22. Mai 2011 gemeinsam die Ostfalia Hochschulstiftung gegründet.
Die Ostfalia ist „Bildungs-Zuhause“ für rund 12000 Studierende.
Als Hochschule lassen wir nichts unversucht, dieses Domizil für unsere Studierenden weiter zukunftsorientiert zu gestalten.
Das Fundament für dieses Vorhaben ist die Ostfalia Hochschulstiftung. Die Braunschweiger Bürgerstiftung begleitet uns bereits auf diesem Weg und übernimmt treuhänderisch die Geschäfte der Stiftung.
Bauen Sie mit – schenken Sie uns Klinker, Bausteine, Ziegel!
Sie können in vielerlei Weise aktiv werden:
• durch eine einmalige Zustiftung in das Kapital der Ostfalia Hochschulstiftung
• eine Zustiftung lohnt sich privat und geschäftlich: der Staat fördert alle
Zustiftungen durch steuerliche Vorteile
• mit einer Spende für zeitnahe Projekte
• bei Geburtstagen, Taufe, Trauung oder Konfirmation anstelle von Geschenken
• als Vermächtnis im Rahmen Ihres Testaments. Stiftungen sind von der Erbschaftssteuer
befreit
• anlässlich eines Firmenjubiläums können die Glückwünsche Ihrer Geschäftspartner*innen
mit einer Zustiftung verbunden werden
Helfen auch Sie durch Ihren Beitrag – ob groß oder kein – weiter an unserem Haus zu
bauen!
Mit Ihrem Beitrag können Sie flexibel das Hier und jetzt an der Ostfalia gestalten.
Ungebundene Spenden fließen beispielsweise als Stipendien in die Förderung ausgewählter
Studierender, in wissenschaftliche Projekte in Forschung und Lehre, in internationale Kooperationen
oder Tagungen, in neue Medien in der Lehre, neue Geräte für Fakultäten und die Kinderhochschule der
Ostfalia. Gefördert werden Vorhaben, für die uns anderweitig nicht oder nicht ausreichende
Finanztöpfe zur Verfügung stehen.
Anders als bei einer Zustiftung kommt hier die gesamte Summe direkt einem Projekt zugute. Sie
haben hier natürlich die Wahl gezielt eine unserer zwölf Fakultäten zu unterstützen.
Auskunft erteilt Ihnen gerne Frau Bettina Krause von der Bürgerstiftung Braunschweig (05 31 48 03 98 39)
Bankverbindung
Braunschweigische Landessparkasse/ Nord LB
IBAN DE73 2505 0000 0199 8458 43
BIC NOLADE2HXXX
Eine Zustiftung ist die nachhaltigste Art, um zur weiteren Entwicklung der Hochschule beizutragen.
Sie dient ausschließlich der Vermehrung des Stiftungskapitals. Mit anderen Worten: Ihre Zustiftung bleibt in der Summe unangetastet, damit die Stiftung über Generationen wirken kann. Ausschließlich die Zinserträge fließen in Projekte und Programme der Ostfalia. Die gute Nachricht: Bei jeder Zustiftung an die gemeinnützige Bürgerstiftung zahlt das Finanzamt mit!
Abgesehen von der ideellen Befriedigung der Gebenden bietet die Rechtsform der Stiftung vor allem in der Gründungsphase für Einzelpersonen und Unternehmen steuerliche Vorteile, die weit über die der Spende hinausgehen. Dies gilt auch für letztwillige Verfügungen. Zuwendungen an Stiftungen werden in besonderem Maße belohnt. Über den Anteil von zwanzig Prozent Ihres Jahreseinkommens, den Sie bei Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerlich geltend machen können, können Sie Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung nach § 10b Abs. 1a S. 1 EStG im Jahr der Zuwendung und in den neun folgenden Jahren bis zu einer Höhe von insgesamt einer Million Euro als Sonderausgaben abziehen.
Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hat 12 Hochschulen als
Erfolgsgeschichten im Bereich Fundraising gelistet.
Eine davon ist die Ostfalia Hochschulstiftung. Das freut uns!
Unser Stiftungsrat
Prof. Dr. Rosemarie Karger
Präsidentin der Ostfalia
Telefon: +49
(0) 5331 939 10000
praesidentin@ostfalia.de
Susanne Hauswaldt
Geschäftsführende Vorständin der Bürgerstiftung Braunschweig
Telefon: +49
(0) 531 48039839
info@buergerstiftung-braunschweig.de
Günther Kasties
Vorsitzender der Bürgerstiftung Braunschweig
Telefon: +49
(0) 531 48039839
info@buergerstiftung-braunschweig.de
Prof. Dr.-Ing. Heinz-Rainer Hoffmann
Fakultät Fahrzeugtechnik der Ostfalia
Telefon: +49 (0)5361-8922-21140
h.hoffmann@ostfalia.de
Dipl.-Ing. Volker Küch M.A.
Vizepräsident für Personal und Finanzen der Ostfalia
Telefon: +49 (0)5331 939 10010
hvp@ostfalia.de
Die Stiftung hat den Zweck, Forschung und Entwicklung, Lehre und Verbesserung der Studienbedingungen, Aus-, Fort- und Weiterbildung an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften (Ostfalia), Sitz in Wolfenbüttel nachhaltig selbstlos zu fördern und zu entwickeln. Im Einzelfall können auch außerhalb der Ostfalia Projekte gefördert werden, wenn sie damit der Förderung der Lehre und Forschung an der Ostfalia zu Gute kommen.Diese Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:- die Schaffung und Förderung von Einrichtungen und Projekten an der Ostfalia,
und
Bettina Krause für die
Bürgerstiftung Braunschweig
Löwenwall 16
38100 Braunschweig
Tel: +49 (0)531 48039839
Fax: +49 (0)531 48039841
hochschulstiftung@ostfalia.de
Die Ostfalia Hochschulstiftung ist ein großer Fan von ehrenamtlichem Engagement und möchte
Studierende hierbei gerne unterstützen.
Deshalb schreibt sie einen Wettbewerb für Studierende der
Hochschule aus, die in einem Verein ehrenamtlich tätig sind. Bewerben dürfen sich
Vereinsvorsitzende und Vereinsmitglieder, die sich unentgeltlich für ihren Verein engagieren. Die
Wettbewerbsteilnehmenden haben die einmalige Chance, 500 € für ihren Verein zu erhalten.
Zum W
ettbewerb
Sendet uns eine Kurzbeschreibung Deines Vereins und wie
Du Dich für diesen engagierst.
Was willst Du mit Deinem Verein erreichen? Welche
Menschen stecken hinter dem Verein? Wie sieht ein typischer Einsatz des Vereins aus? Welche Erfolge
konnten bereits gefeiert werden?
In welcher Form die Anmeldung eingereicht wird, bleibt
freigestellt: Schickt uns eine Mail, schreibt einen Brief oder sendet ein kurzes Video. Egal ob
Film, Collage, Fotos oder Gedicht - alles ist erlaubt. Hauptsache, Du verdeutlichst, warum gerade
Dein Verein es verdient hat, den Preis zu gewinnen. Und dabei kommt es nicht drauf an, ob der
Verein kleine Katzen von Bäumen rettet oder einen Treffpunkt für begeisterte Schachspieler*innen
bietet.
Schicke Deine Bewerbung an:
Ostfalia Hochschulstiftung
Anna Salbach
Salzdahlumer Straße 46/48
38302 Wolfenbüttel
hochschulstiftung@ostfalia.de
Neben eurer individuellen Vereinspräsentation, benötigen wir noch folgende Informationen:
Teilnahmebedingungen
Der Verein muss in das Vereinsregister des jeweiligen
Amtsgerichtes eingetragen sein und darf keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
Der Verein muss über einen aktuellen Bescheid der
Finanzbehörde verfügen.
Jede/r Teilnehmer/in darf nur einen Verein anmelden.
Der/Die Teilnehmer/in muss an der Ostfalia Hochschule für
angewandte Wissenschaften immatrikuliert sein.
Der/Die Teilnehmer/in muss selbst in dem Verein Mitglied
sein oder zum Vorstand gehören.
Ein Verein kann nur einmal angemeldet werden.
Bewerbungsfrist: 9. Dezember 2018
Der
Betrag wird ausschließlich auf das jeweilige Vereinskonto überwiesen.
Der Gewinn ist nicht zweckgebunden und kann vom Verein
flexibel eingesetzt werden. Ein Nachweis über den Einsatz des Gewinns ist nicht erforderlich. Da
die Stiftung aber sehr neugierig ist, würden wir uns hier über eine kleine Nachricht freuen.