Innenrevision
Die Innenrevision (IR) ist eine hochschulinterne Prüfungs- und Beratungseinrichtung für den gesamten Hochschulbereich, die unmittelbar der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten für Personal und Finanzen als Beauftragte/Beauftragter für den Haushalt unterstellt ist.
Als interne Revision nimmt sie ihre Aufgaben selbständig, unabhängig und weisungsfrei auf Grundlage einer vom Präsidium beschlossenen Geschäftsordnung und einer risikoorientierten Mehrjahresprüfungsplanung wahr. Somit ist die Innenrevision Teil des Risikomanagements der Hochschule. Hierbei obliegt ihr ein uneingeschränktes Informationsrecht.
Zur Förderung des Erfahrungsaustauschs und der Weiterentwicklung der Innenrevision ist sie aktuell in folgenden Netzwerken aktiv:
Arbeitskreis der Niedersächsischen Hochschulrevisionen (AK NHR)
Der AK NHR besteht aus internen Revisor*innen der niedersächsischen Hochschulen und dient in erster Linie dem Erfahrungsaustausch und der Weiterentwicklung. Aus ihm heraus werden zwei niedersächsische Vertreter*innen in den Arbeitskreis der Internen Revisionen deutschsprachiger Hochschulen entsandt. Dies ermöglicht eine Vernetzung innerhalb der Hochschullandschaft in Deutschland und mit dem deutschsprachigen Ausland.
Arbeitskreis der Internen Revisionen deutschsprachiger Hochschulen (AKIR)
Der AKIR versteht sich als überregionaler Teil eines Netzwerks Interner Revisionen deutschsprachiger Hochschulen. Er bietet seinen Mitgliedern einen Raum für den Informations- und Erfahrungsaustausch und soll durch Fachseminare und Vorträge praktische Hinweise und Hilfestellung zu fachlichen Fragen aus der Revisionspraxis bieten.
Aktuell stellt die Ostfalia mit Herrn Jokel einen der zwei niedersächsischen Vertreter im AKIR.