Im Prüfplan des Jahres 2022 der Innenrevision (IR) war eine Prüfung der „Barauslagen“ vorgesehen. Die Innenrevision (IR) hat im Mai 2022 mit der Vorrecherche begonnen und konnte die Prüfung im Februar 2023 abschließen.
Die Prüfung bezieht sich auf die Barauslagen im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2022.
Die Ergebnisse der Prüfung wurden in einem Abschlussbericht dargelegt und im Februar 2023 an die Präsidentin, den HVP und die beteiligten Dezernate per E-Mail versandt. Nach nunmehr erfolgter Freigabe finden Interessierte den zusammenfassenden, anonymisierten Prüfbericht auf den Intranetseiten der IR.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.