Was verdient man auf einer Professur?
Wer aus einer sehr gut bezahlten Position in der Wirtschaft oder Industrie als Professorin bzw. Professor an eine Hochschule für angewandte Wissenschaft wechselt, ist durch die Freiheit in der Arbeitsgestaltung motiviert. Die Chance, selbstbestimmt eigene Themen zu setzen und zu bearbeiten ist unser größter Benefit.
Die von der Ostfalia berufenen Professorinnen und Professoren werden in der Regel zu Beamten auf Lebenszeit ernannt. Sie müssen nicht in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen und haben Anspruch auf Beihilfen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall. Bei Überschreitung der Altersgrenze ist eine Anstellung im Angestelltenverhältnis möglich.
Ihr Gehalt setzt sich zusammen aus dem Grundgehalt, dem Familienzuschlag und ggf. einer individuell ausgehandelten Berufungszulage. Hinzu kommen Leistungsbezüge in mehreren Stufen sowie ggf. (nach einem Ruf an eine andere Hochschule außerhalb Niedersachsens) eine Bleibezulage.
Das Grundgehalt für die Besoldungsgruppe W2 liegt derzeit in Niedersachsen bei 6.354,41 €. Der Familienzuschlag für Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebende beträgt 149,94 €. Der kinderbezogene Familienzuschlag beträgt 128,16 €. Bei mehr als einem Kind erhöht sich dieser Zuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 128,16 €, für das dritte und jedes weitere Kind um jeweils 450,96 €. (NBesG - Niedersächsische Besoldungsordnung Stand 01. Januar 2023)
⇓ Im PDF können Sie Details zur Ausgestaltung der W-Besoldung an der Ostfalia nachlesen. Wenn Sie es genau ausrechnen wollen, hilft der Besoldungsrechner für Niedersachsen.