Regionalstudie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Koordination
Prof. Dr. Ariane Brenssell (Leitung)
Kooperationspartner
Landkreis Goslar vertreten durch Kathrin Geschke
(Gleichstellungsbeauftragte des Landkreis Goslar)
Istanbul-Konvention
Das »Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häuslicher Gewalt« (Istanbul-Konvention) trat in Deutschland am 1. Februar 2018 in
Kraft. Die Menschenrechtskonvention macht wirkungsvolle Maßnahmen für den Abbau von Gewalt gegen
Frauen ebenso wie die hohe Qualität von hilfreichen und gut zugänglichen Versorgungsstrukturen
rechtlich verpflichtend. Alle Akteur*innen im Feld Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sollen
ihre Maßnahmen koordinieren und erweitern.
Projektskizze
Das Forschungsprojekt begleitet die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Landkreis
Goslar im Austausch mit den Akteur*innen vor Ort. Vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebote
sowie Präventionsmaßnahmen werden erfasst und Lücken in der Versorgungslandschaft sowie Handlungs-
und Fortbildungsbedarfe aufgezeigt. Ziel ist es, den Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention in
einer Netzwerkkarte zu visualisieren und Akteur*innen im Landkreis für die Bedeutung der
weitreichenden Menschenrechtskonvention gegen häusliche Gewalt zu sensibilisieren.
Im Frühjahr 2018 haben sich Frauenrechtsorganisationen und weitere Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Bündnis Istanbul-Konvention zusammengeschlossen. Inzwischen sind rund 20 Organisationen Mitglied und werden von beratenden Expert*innen unterstützt.
Artikel 9 der Istanbul-Konvention weist der Zivilgesellschaft eine starke Rolle im Überprüfungsprozess der Umsetzung der Konvention zu. Aus diesem Anlass hat das Bündnis Istanbul-Konvention gemeinsam einen ersten Alternativbericht verfasst, der am 18. März 2021 veröffentlicht und an GREVIO übergeben wurde.
Die Istanbul-Konvention ist seit 2018 geltendes Recht in Deutschland: die Regierung muss die Verantwortung für die Umsetzung übernehmen. Viele Verpflichtungen der Istanbul-Konvention sind in Deutschland noch immer nicht erfüllt.
Aus der Pressemitteilung der Koordinierungsstelle der niedersächsichen Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen Gewalt:
»DIE BEKÄMPFUNG VON GEWALT AN FRAUEN* IN NIEDERSACHSEN GELINGT NUR DURCH AUSREICHEND FINANZIERTE STRUKTUREN!
Der 25. November ist der „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen*“. Der ursprüngliche „Tag gegen Gewalt an Frauen“, der 1981 von Feminist:innen aus Süd- und Mit- telamerika ausgerufen wurde, richtete sich gegen die vergeschlechtlichten Auswirkungen und dem Zusammenwirken von Imperialismus, struktureller und individueller patriarchaler Gewalt. Erst 1999 erklärte die UN den Tag zum „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“.
Mit einem internationalen Blick auf Afghanistan, Polen und die Türkei wird unweigerlich deut- lich, dass Gewalt gegen Frauen* auch im Jahre 2021 ein dringliches Thema darstellt, das einer gesamtgesellschaftlichen Intervention bedarf. Dabei ist eine intersektionale Perspektive, die die Verschränkung verschiedener Ungleichheitsformen miteinbezieht, unabdingbar. Viel zu oft werden Diskriminierungsformen wie Trans*- und Homofeindlichkeit, Ableismus und Rassis- mus, im Kontext von Gewalt, ausgeblendet.
Wir fordern eine konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention und internationale Solidarität mit allen von Gewalt betroffenen Personen – denn das Recht auf ein selbst- bestimmtes und gewaltfreies Leben sollte kein Privileg sein! [...]«
Laden Sie die gesamte Pressemitteilung als PDF herunter oder lesen Sie sie auf der Seite der Koordinierungsstelle.