Aufgaben, Ziele und Inhalte der Exportkontrolle

Exportkontrolle dient dazu, die Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Rüstungsgütern zu reduzieren sowie zu verhindern, dass sensible Güter zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verwendet oder zur Förderung von Terrorismus ins Ausland geliefert werden.

Neben personenbezogen Sanktionslisten (Finanzsanktionen/Terrorlisten) und länderbezogenen Embargos, geht es insbesondere um eine güterbezogene Kontrolle des Exports. Insbesondere im Bereich des Exports von Dual-Use-Gütern und des Wissens- und Technologietransfers gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung für Hochschulen. Hierzu zählt auch die Weitergabe sensiblen Know-how ins Ausland oder an ausländische Personen. Relevante Beschränkungen können z. B. für internationale (Forschungs-) Kooperationen, bei Auslandsdienstreisen, für den Export von wissenschaftlichen Geräten oder Know-how oder im Rahmen der Zusammenarbeit mit ausländischen Wissenschaftler*innen gelten. Dies stellt nur einige der relevanten Handlungsfelder und keinesfalls eine abschließende Aufzählung dar.

Vier Leitfragen können Ihnen dazu dienen eine erste Einschätzung zu erlangen, um zu verhindern, dass Forschungsergebnisse, Wissen oder Güter für nicht zulässige Zwecke missbraucht werden:

  1. An wen wird geliefert?
    Klären Sie, ob die Empfängerin/der Empfänger auf einer Sanktionsliste steht.
  2. In welches Land wird geliefert?
    Klären Sie, ob ein Länderembargo einer Lieferung/Leistung entgegensteht.
  3. Was wird geliefert?
    Klären Sie, ob die Ausfuhr von Gütern/Leistungen beschränkt ist.
  4. Zu welchem Zweck sollen die Güter/Leistungen verwendet werden?
    Klären Sie, ggf. mit ihrem Kooperationspartner, den Verwendungszweck (ggf. gibt es Genehmigungspflichten).

Sensible Güter, die in Güterlisten erfasst sind, sind nicht nur rein konventionelle Rüstungsgüter, sondern auch „Dual-Use-Güter“, d. h. Güter, die für zivile und militärische Zwecke verwendet werden können. Dies können auch bestimmte Chemikalien, Maschinen und Werkstoffe sein, aber auch Software und Know-how-Transfer. Neben einer kommerziellen Versendung von Gütern ins Ausland, insbesondere in Drittstaaten außerhalb der EU, sind im Fall von Software und Know-how-Transfer ein Versand per Post oder E-Mail, Veröffentlichungen im Internet oder die Einräumung von (digitalen) Zugriffsmöglichkeiten zu berücksichtigen.

Die Lieferung sensibler Güter ins Ausland wird durch einzuhaltende Genehmigungsprozesse und Informationspflichten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert. Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich hauptsächlich danach, ob ein Export in bestimmte Risikostaaten (zur Zeit u.a. Iran, Irak, Syrien, Libyen, China, Ägypten, Saudi-Arabien, Aserbaidschan, Russland sowie Nordkorea) erfolgen darf.

Weiterführende Links

Präsentation zur Exportkontrolle

Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle

Handbuch Exportkontrolle und Academia (2. Auflage)

Zoll