Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
- Die Schwerbehindertenvertretung ist unverzüglich und umfassend durch den Arbeitgeber zu unterrichten in allen Angelegenheiten,die den einzelnen oder die Gruppe der Schwerbehinderten Menschen berühren.
- Beteiligung bei Einstellungs- und Berufungsverfahren, wenn es schwerbehinderte Bewerber gibt
- Beratende Teilnahme an allen Sitzungen des Personalrates
- Stellungnahme gegenüber dem Integrationsamt in Kündigungsschutzverfahren
- Die Schwerbehindertenvertretung kann/muss an allen relevanten Arbeitsgruppen beteiligt werden, wie z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Arbeitssicherheit etc.
- Beteiligung bei der Erstellung von Dienstvereinbarungen