BAföG
Sofern Eltern kein besonders hohes Einkommen haben, wird ein
Studium nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert.
Etwa 25 % der Studierenden erhalten zurzeit eine Förderung nach dem BAföG.
Die meisten davon bestreiten ihren Lebensunterhalt mit einer Kombination aus BAföG und
Unterhalt.
BAföG und Unterhalt sind insofern aufeinander abgestimmt, als beim BAföG das Einkommen der
Eltern Berücksichtigung findet und im Unterhaltsrecht die BAföG-Leistung den Bedarf des
Studierenden senkt, also zu einem geringeren Unterhaltsanspruch gegen die Eltern führt.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Studierendenwerk OstNiedersachsen
Antragsformulare finden Sie unter: www.bafoeg-digital.de
Die Antragstellung ist auch online möglich.