Labor für Assistive Technologien
Wir forschen auf dem Gebiet der assistiven Technologien für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Unsere Zielgruppe bilden sowohl junge Menschen mit angeborenen oder erworbenen Beeinträchtigungen als auch ältere Menschen.
Wir greifen mit unseren Aktivitäten eine Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention auf, die im Jahr 2009 in Deutschland ratifiziert wurde:
„…verpflichten sich die Vertragsstaaten: […] Forschung und Entwicklung, für neue Technologien, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien, Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien, zu betreiben oder zu fördern sowie ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und dabei Technologien zu erschwinglichen Kosten den Vorrang zu geben.“ (Art. 4 Abs. 1 g der UN-Behindertenrechtskonvention)