Informationen für Berufungskommissionen
Sie stehen vor der Aufgabe, neue Professor*innen für Ihre Fakultät zu berufen? Dann ist die Stabsstelle für Berfungsangelegenheiten Ihr Ansprechpartner.
Da Berufungsverfahren die Schaltstelle für den Erfolg unserer Hochschule darstellen, achten wir darauf, dass die Vorgaben und strategischen Zielsetzungen des Hochschulentwicklungsplans in die Verfahren einfließen, die in der Ausschreibung festgelegten Kriterien bei der Entscheidungsfindung der Berufungskommission berücksichtigt werden, der kompetitive Charakter des Bewerbungsverfahrens gewahrt bleibt und eine hinreichende Verfahrenstransparenz und soweit möglich eine tragfähige Informationspolitik auch gegenüber den Bewerber*innen stattfindet.
Zusammengefasst beraten die Berufungsbeauftragten zu allen Angelegenheiten des Berufungsverfahrens, bilden die Schnittstelle zwischen dem Präsidium und den Fakultäten und überwachen die Einhaltung der Qualitätsstandards sowie Regelungen zum Berufungsverfahren.
Wie läuft ein Berufungsprozess in der Regel ab?
• Widmung und Freigabe der Professur und Bildung der Berufungskommission
• Sichtung der Bewerbungen durch die Berufungskommission
• Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt die Berufungskommission geeignete Kandidat*innen
für die Anhörung (Probelehrveranstaltung und Interviewgespräch)
• Bewerberrunde mit hochschulöffentlicher Probelehrveranstaltung und Interviewgespräch mit
der Berufungskommission
• Erstellung einer Berufungsliste durch die Berufungskommission
• Abstimmung zur Liste durch weitere Hochschulgremien (Fakultätsrat, Senat, Präsidium)
• Ruferteilung (in der Regel) an die erstplatzierte Person
• Berufungsverhandlung
• Rufannahme und Ernennung oder Rufablehnung
→ Den detaillierten Prozess haben wir für Sie im hochschulnternern Informationssystem (Log-In erforderlich) beschrieben: Durchführung einer Berufung
Weitere Linktipps
- Ostfalia Richtlinie Berufungsverfahren
- Niedersächsisches Hochschulgesetz
- Befangenheitskriterien der DFG