In einem Schreiben an die Studierenden der niedersächsischen Hochschulen erläutert Niedersachsenes Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler, Gründe und Rahmenbedingungen einer weiteren Verlängerung der Regelstudienzeit:
"Im Bewusstsein, dass die pandemiebedingten Einschränkungen in Studium und Lehre
weiterhin bestehen und weiterhin deutliche Modifizierungen und Einschränkungen im Lehr- und
Prüfungsbetrieb der Hochschulen erforderlich sind, soll auf Wunsch der Hochschulen und Studierenden
kurzfristig durch eine neue Änderungsverordnung nach § 72 Abs. 16 S. 9 NHG der Bezugszeitraum auf
das Wintersemester 2021/2022 ausgedehnt werden, sodass für Studierende, die im Zeitraum vom
Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/2022 für vier Semester immatrikuliert waren, eine um
vier Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt. Das wird dazu beitragen, Sorgen
abzubauen und hat zugleich auch wichtige Bedeutung für die Weiterförderung nach dem BAföG."
Das vollständige Schreiben finden Sie hier