Förderprogramme für Gewerbetreibende

 

Bitte wählen Sie, ob Sie an Förderprogrammen für Fahrzeuge oder Infrastruktur interessiert sind.

Förderprogramme für Fahrzeuge

Umweltbonus:

  • Gilt für Privatpersonen, Unternehmen (außer Automobilhersteller), Stiftungen, Körperschaften, Vereine
  • Netto-Listenpreis darf 65.000,- € für das Basismodell nicht überschreiten. Liste der förderfähigen Fahrzeuge beachten!
  • Finanzierung Anteilig vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und vom Automobilhersteller
  • Förderung für Leasing-Fahrzeuge kann geringer ausfallen; Laufzeit des Leasingvertrages beachten!
  • Unterschiedliche Höhe des Umweltbonus für vollelektrische Fahrzeuge (BEV, FCEV) und teilelektrische Fahrzeuge (PHEV)

Nähere Informationen unter: www.bafa.de

 

Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil:

  • Förderung zum Umstieg auf batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge (BEV)
  • Förderprogramm nutzbar von im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Organisationen und Unternehmen gemäß Wirtschafszweigqualifikation Q
  • Förderung von pauschal 10.000,- € pro Fahrzeug (ggf. abzgl. Bundesanteil am Umweltbonus)
  • Alternativ: Förderung in Höhe von 40 % der Investitionsmehrkosten; KMU erhalten zusätzliche Förderung in Höhe von 10 bis 20 %
  • Beschaffung der Fahrzeuge muss spätestens bis zum 30.09.2022 erfolgen
  • Anträge können jeweils zu den Stichtagen 31.12.2020, 01.03.2021 und letzmalig 01.03.2022 gestellt werden

Nähere Informationen unter: www.erneuerbar-mobil.de

 

Förderung von Lkw mit alternativer Antriebsart mit Einsatz im Güterverkehr:

  • Förderfähige Antriebe: Elektroantrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge), Erdgas- oder Flüssigerdgasantrieb
  • Pauschale Förderhöhen pro Lkw:
    • Erdgasantrieb (CNG): 8.000,- €
    • Flüssigerdgasantrieb (LNG): 12.000,- €
    • Elektroantrieb bis einschließlich 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht: 12.000,- €
    • Elektroantrieb ab 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht: 40.000,- €
  • Zuschuss ist auf maximal 40 % der Investitionsmehrkosten gegenüber Lkw mit Dieselantrieb und Schadstoffklasse Euro VI gedeckelt
  • Je Unternehmen und Kalenderjahr maximal 500.000,- € Zuwendungsbetrag
  • Betrieb der Lkw für mindestens vier Jahre in Deutschland
  • Förderprogramm ist zunächst bis 31.03.2021 befristet

Nähere Informationen unter: www.bag.bund.de

 

Förderung von Lastenfahrräder:

Förderung von Schwerlastenfahrrädern mit E-Antrieb

  • gilt u.a für Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Freiberufler
  • gefördert werden:
    • Schwerlastenräder mit elektrischem Antrieb
    • Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung
    • Gespann aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei dem mindestens ein Bestandteil über elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss

Nähere Informationen unter: www.bafa.de

 

Günstige Finanzierungsmöglichkeit:

Unternehmen können neben den direkten Förderungen auch eine Finanzierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Im Rahmen des KfW-Umweltprogramm wird die Beschaffung von Fahrzeugen und Infrastruktur mit einem günstigen Finanzierungszinssatz ab 1 % unterstützt.

Nähere Informationen unter: www.kfw.de

Förderprogramme für Infrastruktur

Förderung durch den Landkreis Wolfenbüttel:

  • Förderung von Ladeinfrastruktur mit 300,- bis zu 1.200,- € pro Ladepunkt

 Nähere Informationen unter: www.lk-wolfenbuettel.de

 

Förderung nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur:

  • gilt für zahlreiche Unternehmensformen
  • Förderung von AC- und DC-ladeinfrastuktur, Netzanschluss, Installation und Planung
  • Förderung durch einen nicht rückzalbaren Zuschuss
  • Anträge können bis zum 31.12.2022 gestellt werden

Nähere Informationen unter: www.strassenbau.niedersachsen.de

 

Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil:

  • im Rahmen des Förderprogramms zum Flottenaustausch kann auch der Erwerb von Ladeinfrastruktur gefördert werden
  • der Erwerb einer AC-Wallbox wird pauschal mit 1.500,- € gefördert
  • der Erwerb einer AC-Ladesäule wird pauschal mit 2.500,- € gefördert
  • Voraussetzuung zum Abruf der Mittel ist ein Nachweis über den Erwerb und die fachgerechte Installation
  • Anträge können jeweils zu den Stichtagen 31.12.2020, 01.03.2021 und letzmalig 01.03.2022 gestellt werden

Nähere Informationen unter: www.erneuerbar-mobil.de

 

Günstige Finanzierungsmöglichkeit:

Unternehmen können neben den direkten Förderungen auch eine Finanzierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Im Rahmen des KfW-Umweltprogramm wird die Beschaffung von Fahrzeugen und Infrastruktur mit einem günstigen Finanzierungszinssatz ab 1 % unterstützt.

Nähere Informationen unter: https://www.kfw.de

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