CORONA-SCHUTZ AN DER OSTFALIA: Alle bisherigen Regelungen aufgehoben, Empfehlungen des Präsidiums

(Stand 01.02.2023, 9 Uhr)

Die Niedersächsische Absonderungsverordnung ist zum 01. Februar 2023 außer Kraft getreten. Am 02. Februar 2023 entfallen zudem alle bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. 
Das Präsidium der Ostfalia hat daher beschlossen, die an unserer Hochschule bisher geltenden Regelungen zum Corona-Infektionsschutz ebenfalls aufzuheben. 
Trotzdem möchten wir Sie bitten, auch weiterhin vorsichtig und umsichtig miteinander umzugehen, da Corona damit natürlich nicht verschwunden ist. 
Das Präsidium der Ostfalia möchte sich ausdrücklich bei Ihnen allen für die gegenseitige Rücksichtnahme und die breite Akzeptanz der Corona-Schutzmaßnahmen in den vergangenen drei Jahren bedanken. Nur dadurch ist es uns gemeinsam gelungen, trotz aller Herausforderungen und mancher Zumutungen gut durch die Pandemie zu kommen und die Hochschule nicht zu einem Infektions-Hotspot werden zu lassen. Sie alle haben dazu Ihren Beitrag geleistet, ohne den wir das nicht geschafft hätten. Gerade weil Ihr Verhalten so erfolgreich war, bittet das Präsidium darum, auch weiterhin so umsichtig miteinander umzugehen wie bisher, bewährte Maßnahmen zum Infektionsschutz freiwillig anzuwenden und folgende Empfehlungen zu beherzigen: 

1.)        Empfehlungen an alle Beschäftigten
Sollten Sie an typischen Symptomen infektiöser Atemwegserkrankungen wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit oder Halsschmerzen leiden, vermeiden Sie es nach Möglichkeit, die Gebäude der Ostfalia zu betreten. Sollte trotz Erkältungssymptomen ein Betreten der Hochschule unvermeidbar sein, tragen Sie in unseren Gebäuden bitte eine FFP2-Maske und halten Sie angemessenen Abstand zu anderen Personen, um diese vor einer Ansteckung zu schützen.
Bitte vermeiden Sie es insbesondere im Falle einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion (positiver Selbsttest), die Gebäude zu betreten. Sollten Sie trotz Infektion arbeitsfähig sein, können Sie gern in Absprache mit Ihrer Führungskraft die Möglichkeiten der mobilen Arbeit nutzen, bis Sie die akute Phase der Infektion überstanden und wieder einen negativen Selbsttest haben. 
Sollte für Sie trotz SARS-CoV-2-Infektion und der Möglichkeit der mobilen Arbeit ein Betreten der Gebäude dennoch unvermeidbar sein, arbeiten Sie bitte nach Möglichkeit allein in einem Raum (Einzelbüro, Einzelnutzung von Labor und Werkstatt) und tragen Sie bitte eine FFP2-Maske, solange Sie sich in den Räumlichkeiten der Hochschule aufhalten. Bitte halten Sie angemessenen Abstand zu anderen Personen, um diese vor einer Ansteckung zu schützen. Falls Sie als Lehrende oder Lehrender trotz einer SARS-CoV-2-Infektion arbeits- und lehrfähig sind, halten Sie Ihre Lehrveranstaltungen bitte in einem Online-Format ab, sofern dies möglich ist. Anderenfalls planen Sie die Lehrveranstaltung bitte zeitlich um, bis Sie einen negativen Selbsttest haben. 
Achtung: Da das Land Niedersachsen die Belieferung der Hochschule mit kostenlosen Selbsttests zu Ende Februar einstellen wird, können wir diese danach nur noch so lange bereitstellen, wie der aktuelle Vorrat reicht. 

2.)        Empfehlungen an alle Führungskräfte
Wir bitten alle Beschäftigten der Ostfalia, bei Vorliegen typischer Symptome infektiöser Atemwegserkrankungen wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit oder Halsschmerzen und insbesondere bei einer akuten Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, die Räumlichkeiten der Hochschule nicht zu betreten. Sofern trotz nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion eine Arbeitsfähigkeit besteht, wird darum gebeten, vorrangig die Möglichkeiten der mobilen Arbeit sowie der Online-Lehre zu nutzen, bis die Infektion überstanden ist (negativer Selbsttest).
Bitte ermöglichen Sie es als Führungskraft den Personen in Ihrer Einrichtung, die trotz SARS-CoVInfektion arbeitsfähig sind, mobil zu arbeiten, indem Sie dieser Person geeignete Aufgaben für die Erledigung im mobilen Arbeiten zuweisen. Bitte unterstützen Sie insbesondere arbeits- und lehrfähige Lehrpersonen darin, ihre Lehrveranstaltungen online abzuhalten oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, zu dem sie die Infektion überstanden haben. 
Sollte es trotz aller in Betracht zu ziehenden Schutzmaßnahmen unvermeidbar sein, dass eine bei Ihnen tätige und akut infizierte Person in Präsenz in den Räumlichkeiten der Hochschule arbeitet, ermöglichen Sie dieser Person bitte, für die nächsten 5 Tage oder bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses allein in einem Raum zu arbeiten (Einzelbüro, Einzelnutzung von Labor oder Werkstätten). Bitten Sie diese Person, in den Räumlichkeiten der Ostfalia eine FFP2-Maske zu tragen und einen angemessenen Abstand zu anderen Personen zu halten. 

Die Studierenden werden wir zu Beginn des neuen Semesters gesondert informieren. 

 

Den Beschluss des Präsidiums zur Aufhebung des Rahmenhygieneplans finden Sie hier.