Veröffentlichung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht
In der 3. Auflage der Bilanzierungsrichtlinie zur Buchführung für die Hochschulen in staatlicher Verantwortung des Landes Niedersachsen vom 01.10.2010 ist unter Nr. 19 geregelt, dass die Hochschulen gem. § 49 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) die Jahresabschlüsse auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen haben. Offen zu legen ist der Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang sowie der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers.
Die Ostfalia hat seit 1999 Bilanzen zu erstellen, da die Fachhochschulen in Niedersachsen zum 01.01.1999 in einen Landesbetrieb gem. § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) mit kaufmännischer Rechnungslegung umgewandelt wurden.