Büroausstattung
Ausstattung von Büromöbeln
Das Dezernat 4 ist für die Organisation bei der Erstausstattung von Büromöbeln zuständig, für weitere Beschaffungen sind die Fakultäten / Einrichtungen selbst zuständig. Es gibt Rahmenverträge mit dem LZN, dort ist eine Bestellung ohne ein Vergabeverfahren möglich.
Überlegen Sie bitte welche Möbel Sie benötigen. Wir stellen Ihnen gerne Kataloge zur Verfügung. In diesen können Sie sich vergleichbare Modelle ansehen und Maße und Aussehen prüfen. Bitte beachten Sie auch, dass es Vorgaben oder Richtlinien geben kann. Wenn Sie sich für eine Ausstattung und die enstprechenden Mengen entschieden haben, werden wir das erforderliche Vergabeverfahren einleiten.
Ausstattung über Ihre Büromöbel hinaus werden von den Fachabteilungen, z.B. dem Rechenzentrum auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich können wir Hilfestellung bei der Auswahl oder bei Ausschreibung leisten allerdings nicht die Planung Ihrer Ausstattung übernehmen.
Ansprechpartnerin:
Zugehörige Links: