FAQ - Häufig gestellte Fragen
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PO/SO/RLO: An Textstellen mit einem bzw. mehreren Zeichen am Ende, findet sich eine genaue Erklärung in der Prüfungsordnung/Studienordnung/Rahmenlaborordnung
1. |
Allgemeines |
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1.1. |
Studienende Zum Zeitpunkt des Kolloquiums muss der/die Studierende noch immatrikuliert sein. Das Studium
endet (i.d.R.) am Tag des Kolloquiums.
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1.2 |
Prüfungen/Labore im Praxissemester Im Praxissemester können Prüfungen und Labore absolviert werden. |
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1.3. |
Zugangsbedingungen Voraussetzungen im Modulhandbuch sind nicht zwingend.
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1.4. |
Bescheinigung eines abgeschlossenen Studiums Eine Bescheinigung für ein abgeschlossenes Studium (vgl. Zeugnis) kann erst dann erstellt werden, wenn das Studium auch komplett abgeschlossen ist. Im Allgemeinen ist das Zeugnis diese Bescheinigung. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine Vorabbescheinigung ausgestellt werden. Dies sollte auf dem Anlagebogen zur Abgabe der Abschlussarbeit vermerkt werden. |
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1.5. |
Vorzeitig belegbare Prüfungen Nach Inkrafttreten einer neuen Prüfungsordnung (PO) werden naturgemäß noch nicht alle Prüfungen der höheren Semester von Beginn an angeboten. Bei einigen Fächern können jedoch die Prüfungen aus der alten, auslaufenden PO ersatzweise solange belegt werden, bis die Prüfungen nach der neuen PO angeboten werden. Für welche Prüfungen diese Regelung gilt, kann speziellen Dokumenten über „ vorziehbare Prüfungen“ entnommen werden, die unter https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/hinweise_beschluesse/ zu finden sind. |
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1.6. |
Prüfungen vorziehen Die
Reihenfolge von Prüfungen ist grundsätzlich beliebig.
1. Zugangsbedingungen sind in der Studienordnung aufgelistet. 2. Bei EIT(/iP) müssen mindestens 40 LP im Grundstudium erreicht worden sein, um Prüfungen des Hauptstudiums zu belegen. Außerdem muss eine Studienrichtung gewählt worden sein. |
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1.7. |
Voraussichtlicher Studienabschluss
Es kann grundsätzlich keine Prognose zum Ende des Studiums abgegeben werden, da es davon abhängt ob alle Prüfungen planmäßig bestanden werden und wann die Abschlussarbeit abgegeben wird. Für andere Behörden werden in Ausnahmefällen sogenannte Prognose-Bescheinigungen ausgestellt. |
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1.8. |
Teilzeitfähigkeit der Studiengänge Anders als der Masterstudiengang IMES, ist der Masterstudiengang IST nicht „teilzeitfähig“.
Auch die Bachelorstudiengänge können nicht in Teilzeit absolviert werden. |
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2. |
Anrechnung von Leistungen |
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2.1. |
Leistungspunkte für Fremdsprachen Wenn nicht anders durch das Sprachenzentrum bescheinigt, werden pro Fremdsprache 2,5 LP angerechnet. |
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2.2. |
Gasthörer/innen Es werden nur Personen als Gasthörende zugelassen, die nicht in einen Studiengang der Fakultät
Elektro- und Informationstechnik eingeschrieben sind.
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2.3. |
Anerkennung von Fremdsprachen Für die Anerkennung nicht-englischer Sprachkurse des Ostfalia-Sprachenzentrums wird die Notenbescheinigung mit der Angabe von Namen, Leistungspunkten, Sprache, erreichter Note und Modulnamen benötigt. |
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2.4. |
Hochschulwechsel zur Ostfalia, Fakultät E : Die Anerkennung von Leistungen erfolgen immer erst nach der Immatrikulation und immer nur auf
Antrag.
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2.5. |
Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen
Leistungen werden anerkannt, sofern mit der außerhochschulischen Bildungseinrichtung ein Anerkennungsabkommen besteht. |
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2.6. |
Anerkennung von Bachelor-/Masterprüfungsleistungen Die wechselseitige Anerkennung von Bachelor- und Master-Prüfungsleistungen ist nicht möglich. |
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2.7. |
Studienrichtungswechsel Grundsätzlich ist ein Wechsel der Studienrichtung möglich, solange der/die Studierende nicht eine Pflichtprüfung im letzten Versuch nicht bestanden hat und vor einer Ergänzungsprüfung steht. |
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3. |
Auslandsaufenthalte |
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3.1. |
Auslandssemester Für Fragen zu Auslandssemestern ist der/die Auslandsbeauftragte zuständig https://www.ostfalia.de/cms/de/e/international/ |
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3.2. |
Anerkennung von Leistungen eines Auslandssemesters Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandssemesters erbracht werden sollen, ist es ratsam, vorab die Möglichkeit zur Anerkennung mit dem Prüfungsausschuss/ dem/der Auslandsbeauftragten zu klären bzw. verbindlich zu vereinbaren (Learning-Agreement). In diesem Zusammenhang wird anhand der Modulbeschreibungen geprüft, inwieweit ausländische Module inhaltlich zur Anerkennung geeignet sind. Die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen werden ggf. in das deutsche Notensystem bzw. ECTS-Leistungspunktesystem umgerechnet. Die Angabe dieser Prüfungsleistungen kann im Zeugnis auch mit fremdsprachigem Originaltitel erfolgen. |
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4. |
Bescheinigungen/Formulare |
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4.1. |
BAFöG Für den Nachweis über den erforderlichen Studienfortschritt zum BAföG-Bezug müssen pro Semester mindestens 15 LP nachgewiesen werden. |
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4.2. |
Vorlesungsfreie Zeiten Bescheinigung über vorlesungsfreie Zeiten können unter pav-e@ostfalia.de angefordert werden. |
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4.3. |
Anmeldung zu Wahlpflichtfächern Um sich für Wahlpflichtfächer anzumelden, muss das entsprechende Formular ausgefüllt an das
Studierenden-Service-Büro (SSB) weitergeleitet werden. Dieses ist zu finden unter:
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4.4. |
Krankheitsbedingter Rücktritt von Prüfungen: Für einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt wird ein Attest von dem Arzt/der Ärztin (z.B. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder eine Bescheinigung über einen positiven Covid-PCR-Test benötigt. Attest bzw. PCR-Test sind zusammen mit dem unter: RuecktrittPruefung.pdf verlinkten Formular einzureichen, aus dem hervorgehen muss, für welche Prüfungen das Attest eingesetzt werden soll. Die Einreichung kann auch als Scan per E-Mail erfolgen. Dazu ist ausschließlich die E-Mail-Adresse: fakultaet-e@ostfalia.de zu nutzen. Für Zusendungen per Post ist die folgende Anschrift zu verwenden: Ostfalia
Die Unterlagen können auch direkt in den Dekanatsbriefkasten neben der Tür des Raums A143 (1.
OG, Hauptgebäude) geworfen werden.
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5. |
Fragen, für die das SSB zuständig ist
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5.1. |
Notenübersicht Beglaubigte Kopie der Notenübersicht |
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5.2. |
Rückerstattungen von Semesterbeiträgen |
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5.3. |
Umbuchungen/Zuordnungen/
Fehlbuchungen von Noten
Ansprechpartner für fehlerhafte Noten sind ausschließlich die Prüfenden. Die Umbuchung einer Note in ein anderes Modul erfolgt in der Regel zum Abschluss des Studiums. Auf dem Anlagebogen zur Abgabe der Bachelorarbeit wird endgültig zusammen mit dem SSB festgelegt, welche Noten für welches Modul zählen sollen. |
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5.4. |
Prüfungsanmeldungen
Wenn die Anmeldung von Prüfungen und Laboren in der ePV nicht möglich ist, muss diese direkt innerhalb der Anmeldefrist über das SSB per E-Mail (ssb-wf@ostfalia.de) oder telefonisch (05331 939-15020) erfolgen. |
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5.5. |
Bachelorabschluss-Bescheinigung
Die Bescheinigung über das abgeschlossene Studiums ist das Zeugnis bzw. die Bachelor-/Masterurkunde. Die Erstellung dauert ca. 2-4 Wochen. Unmittelbar nach dem Kolloquium kann den Studierenden durch die Prüfenden eine Bescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss ausgehändigt werden. |
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6. |
Fragen, für die das Immatrikulationsbüro zuständig ist |
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6.1. |
Einschreibungen |
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6.2. |
Studiengangwechsel |
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6.3. |
Exmatrikulation |
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6.4. |
Studien bzw.
Langzeitstudiengebühren
Langzeitstudiengebühren (LZG) werden nach dem Ablauf der Regelstudiendauer plus 6 Semestern fällig. |
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7. |
Labore |
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7.1. |
Labore und Prüfungen während des Praxissemesters Während des Praxissemesters können sowohl Prüfungen, als auch Labore absolviert werden. |
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7.2. |
Vertiefungsfächer einbringen
Sollten Wahlpflichtmodule bereits vollständig erbracht sein, können zusätzliche geleistete
Labor- bzw. Prüfungsleistungen provisorisch als reines
Wahlfach mit 0 LP im SSB angemeldet werden.
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7.3. |
Tutorien/ Laborbetreuungen Ansprechpartner für die Betreuung von Tutorien und Laboren als interdisziplinäres
Wahlpflichtfach im Masterstudiengang sind über folgende E-Mail-Adresse erreichbar:
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7.4. |
Laboranmeldungen
Labore müssen, genau wie Prüfungen, über die elektronische Prüfungsverwaltung (ePV) angemeldet
werden.
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7.5. |
Pflichtlabore Hier handelt es sich um die Labore die absolviert werden müssen. |
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7.6. |
Fragen zu Laboren Bei Fragen zu Laboren oder Laborterminen sind die Laborverantwortlichen die richtigen Ansprechpartner/innen. |
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7.7. |
Laborwiederholungen
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8. |
Notenverbuchungen |
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8.1. |
Falsche Notenverbuchungen Sollte es zu Fehlern bei den verbuchten Noten gekommen sein, so sollten diese so schnell wie möglich mit dem/der Prüfer/in bzw. mit dem SSB geklärt werden. |
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8.2. |
Notenverbuchungen Notenverbuchungen werden im Allg. durch die Prüfenden veranlasst. |
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8.3. |
Prüfung ohne Anmeldung Prüfungsleistungen werden weder bewertet, noch verbucht, sofern keine gültige Prüfungsanmeldung vorliegt.. Bei semesterbegleitenden Prüfungen (z.B. Referate) können Prüfende aus Kulanzgründen bestimmte erbrachte Leistungen im Folgesemester anerkennen/berücksichtigen. Dies jedoch ist mit den entsprechenden Prüfenden zu klären. |
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9. |
Prüfungen |
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9.1. |
Anmeldung |
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9.1.1. |
Prüfungen anmelden Der Studienverlaufsplan ist im Wesentlichen als Empfehlung vorgesehen. Die Reihenfolge, in der
man Prüfungen anmelden kann, ist in weiten Grenzen beliebig.
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9.1.2. |
Wahl von Prüfenden Bei gleichen Prüfungen mit unterschiedlichen Prüfenden ist diese Wahl nicht möglich, da eine feste Zuordnung der Studiengänge gilt (vgl. Prüfungsplan). |
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9.1.3. |
Wahlfächer anmelden Sofern Wahlfächer nicht über die ePV anmeldbar sind, muss dies direkt beim SSB mit dem
dazugehörigen Anmeldeformular erfolgen, welches unter folgendem Link zu finden ist:
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/
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9.1.4. |
Anmeldeprobleme bei Prüfungen Bei Anmeldeproblemen zu den Prüfungen in der ePV ist das SSB innerhalb der Anmeldefrist zu kontaktieren. |
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9.1.5. |
Prüfungsplan Sobald der Prüfungsplan fest ist, können lediglich Ausfälle der Prüfenden (z.B. krankheitsbedingt) oder fehlende Prüfungsräume (z.B. aufgrund von Baumaßnahmen) noch zu Änderungen führen. In der Änderungshistorie am Ende des Plans können Optimierungswünsche, die zur Verbesserung des Plans geführt haben, nachvollzogen werden. |
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9.1.6. |
Mehrzügige Prüfungen Bei mehrzügigen Prüfungen, die am gleichen Tag zu zwei unterschiedlichen Terminen stattfinden,
werden die Studierenden, durch den Prüfungsausschuss, den Terminen anhand des Studiengangs oder
alphabetisch zugeordnet. Wenn es sich bei beiden Terminen um denselben/dieselbe Prüfer/in handelt,
können die Termine auch im Einzelfall getauscht werden.
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9.1.7. |
Prüfungen: An- und Abmeldefrist
Die
An- und Abmeldungen zu Prüfungen sind immer nur während der freigeschalteten Fristen
möglich:
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/termine/
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9.1.8. |
Anerkannte Prüfungen erneut anmelden Sollten Prüfungen aus einem vorangegangenen Studiengang, die bereits anerkannt sind, erneut angemeldet werden, gilt das Ergebnis der Ostfalia, auch im Fall einer Verschlechterung. |
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9.1.9. |
Prüfungen während des Praxissemesters
Während des Praxissemesters können Labore und Prüfungen belegt werden, sofern diese Vorgehensweise durch das Ausbildungsunternehmen mitgetragen wird. |
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9.2. |
Klausureinsicht Lediglich innerhalb der offiziellen Klausureinsicht besteht auch ein Anspruch darauf. Nachträgliche Einsichten oder die Einsicht durch eine bevollmächtigte Person sind mit den Prüfenden zu vereinbaren, sofern diese dazu bereit sind. Die Klausureinsicht ist keine Pflichtveranstaltung. Sie dient dazu, dass sich die Studierenden von der ordnungsgemäßen Bewertung der Klausur überzeugen bzw. aus Ihren Fehlern lernen können. Die Noten können die Studierenden vor der Einsicht der elektronischen Prüfungsverwaltung (ePV) entnehmen. |
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9.3. |
Freiversuche |
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9.3.1. |
Freiversuche bei Regelstudienzeitänderung Die Änderung der Regelstudienzeit (Corona) hat keine Auswirkung auf die Freiversuche. |
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9.3.2. |
Freiversuch Das 6. (EITiP/WEITiP 8.) Fachsemester ist das späteste Semester für Freiversuche. Somit ergeben sich 3 Prüfungsversuche, wenn eine Prüfung zum ersten Mal innerhalb der ersten 6 Semester geschrieben wird. Sonst sind es nur zwei Versuche. Ein Praxissemester wirkt aufschiebend. Es zählen also nur die „Theoriesemester“. Die ePV erkennt dies allerdings nicht immer, sodass der Prüfungszähler evtl. händisch durch das SSB angepasst werden muss. |
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9.3.3. |
Verbesserungsversuch Für die Verbesserung eines Freiversuchs müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: o Der Verbesserungsversuch liegt zum nächstmöglichen Termin nach dem Freiversuch.
o Die Anmeldung zu dieser Verbesserung muss durch die/den Studierende/n selbst vorgenommen werden. o Der/Die Studierende ist noch immatrikuliert, hat also das Kolloquium noch nicht absolviert. Bei einem Verbesserungsversuch kann man sich nicht verschlechtern.
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9.4. |
Rücktritte |
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9.4.1. |
Rücktritt mit dem Vermerk NE
EPV-Abkürzung NE: Diese Abkürzung steht für „Nicht erschienen“.
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9.5. |
Wahl- und Wahlpflichtprüfungen |
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9.5.1. |
Leistungen im Ausland
Auslandsexkursionen können in das Modul BH-EI als interdisziplinäres WPF (2,5 LP)
eingebracht werden, wenn eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme vorlegt werden kann, in
der auch ein Umfang von mindestens 2,5 LP bescheinigt wird.
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9.5.2. |
Interdisziplinäres Wahlpflichtfach Als interdisziplinäres Wahlpflichtfach kann jedes Fach der Ostfalia anerkannt werden, welches
die erforderlichen Leistungspunkte (LP) umfasst, mit einer Prüfung inkl. Note abgeschlossen wird
und sich fachlich nicht bereits mit anderen belegten Fächern überschneidet.
Noten in reinen Wahlpflichtfächern (BH-EI) müssen von den Prüfenden im Regelfall per E-Mail an das SSB übermittelt werden. Ggf. sollten die Studierenden die Prüfenden daran erinnern.
Es ist außerdem möglich, absolvierte Tutorien oder Laborbetreuungen in den Bachelorstudiengängen der Fakultät Elektro- und Informationstechnik mit 2,5 LP als Interdisziplinäres Wahlpflichtfach anrechnen zu lassen. Das Formular dafür ist zu finden unter: https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/ |
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9.5.3. |
Fremdsprachen des Sprachenzentrums Jede belegte Fremdsprache des Sprachenzentrums der Ostfalia kann als „Technische Fremdsprache“ in die Bachelor-Module SQ und EI eingebracht werden. |
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9.5.4. |
Prüfungsleistungen anderer Fakultäten Diese werden als "Interdisziplinäre Prüfungsleistungen" bezeichnet.
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9.5.5. |
Englische Sprachangebote auf Bachelorniveau Das Sprachenzentrum stuft englische Sprachangebote als Bachelorniveau ein. Englische Sprachkurse können nicht in den Masterstudiengang eingebracht werden. |
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9.5.6. |
Modulnotenberechnung Grundsätze zur Berechnung von Modulnoten bei Wahlpflichtmodulen: o Es können nicht mehr Prüfungsleistungen in ein Wahlpflichtmodul eingebracht werden als
notwendig sind. Falls mehr Prüfungen belegt wurden, muss eine Teilmenge auswählt werden.
o Die Modulnote wird immer anhand der durch die Leistungspunkte gewichteten Einzelleistungen berechnet, auch wenn die Summe der Leistungspunkte der Einzelleistungen den Modulumfang überschreitet. o Die nach dem obigen Prinzip berechnete Modulnote geht nur mit dem in der PO angegebenen Modulumfang in die Endnote ein. |
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9.5.7. |
Interdisziplinäre Prüfungen endgültig nicht
bestanden
Endgültig nicht bestandene interdisziplinäre Prüfungsleistungen oder Wahlprüfungsleistungen können durch andere Prüfungsleistungen ersetzt werden. |
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9.5.8. |
Freiwillige Prüfung / zusätzlich belegte Prüfung Prüfungsleistungen, die übergangsweise oder dauerhaft nicht einem Modul zugeordnet werden können, werden auf ein sogenanntes Überlaufkonto gebucht, z.B. wenn das entsprechende Modul schon „voll“ ist. Im Rahmen der Abgabe der Bachelorarbeit, kann dann (auf dem Anlagebogen) entschieden werden, wie die Aufteilung der Wahlpflichtfächer sein soll. |
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9.5.9. |
Anerkennung externer Prüfungsleistungen Beim Hochschulwechsel oder beim Wechsel des Studiengangs innerhalb der Hochschule können bereits erbrachte Prüfungsleistungen anerkannt werden. Grundlage der Anerkennung sind die Modulbeschreibungen des abgebrochenen Studiengangs. Maßgeblich für die Anerkennung sind der Inhalt und der Umfang (Leistungspunkte) der in Frage kommenden Module. Prüfungsleistungen können auch ohne Note anerkannt werden, wenn keine Note im alten Studiengang vergeben wurde (nur „bestandene“ Leistungen). Die Anzahl der insgesamt anerkannten Leistungspunkte darf die Anzahl mitgebrachten Leistungspunkte nicht übersteigen. Diese Regelungen gelten auch für den Studiengangswechsel oder den Wechsel der Prüfungsordnung (PO) innerhalb der Fakultät Elektro- und Informationstechnik. Für den Wechsel der PO wurden durch den Fakultätsrat explizite Regeln zur Leistungsanerkennung beschlossen. Anders als beim Wechsel der PO beginnen die Prüfungszähler bei einem Studiengangswechsel wieder bei null. Was während der Bewerbungsphase zu beachten ist: Studieninteressierte sollten sich unbedingt auf ein höheres Semester bewerben, wenn davon auszugehen ist, dass mehr als 15 Leistungspunkte (entspricht einem halben Semester) anerkannt werden können. Durch die Bewerbung auf ein höheres Semester werden Teile der Bewerbungsunterlagen durch das Immatrikulationsbüro automatisch an den Prüfungsausschuss zum Zwecke der Einstufung in ein höheres Semester weitergeleitet. Auf diese Weise kann die Leistungsanerkennung schon vor der Immatrikulation vorbereitet werden. Achtung : Bewerbungen auf das erste Semester haben zur Folge, dass nur Leistungen im Umfang von einem halben Semester anerkannt werden können. Dies ist fast nie gewollt! Vorabanfragen vor der eigentlichen Immatrikulation bzgl. des Umfangs möglicher Leistungsanerkennungen können nicht bearbeitet werden. |
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Was nach der Immatrikulation zu beachten ist: Studierende stellen erst nach(!) der Immatrikulation einen Antrag auf Anerkennung von externen Prüfungsleistungen. Die Anerkennung erfolgt nicht automatisch. Bei der Antragstellung sind die relevanten Modulbeschreibungen beizulegen. Der Antrag kann formlos per E-Mail (pav-e@ostfalia.de) an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Wenn an einer Prüfung des neuen Studiengangs teilgenommen wurde, kann im Nachhinein keine Anerkennung einer alten Prüfungsleistung für dieses Fach erfolgen! |
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9.6. |
Wiederholung/Verbesserung |
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9.6.1. |
Zwangsanmeldungen zu Prüfungen Es gibt keine Zwangsanmeldungen, auch nicht beim letzten Versuch. Wer sich nicht zu einer Prüfung anmeldet, darf nicht und muss nicht an dieser Prüfung teilnehmen. |
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9.6.2. |
Nicht bestandene Freiversuche Der Wiederholungszeitraum bei nicht bestandenen Prüfungen kann frei gewählt werden. Verbesserungsversuche hingegen müssen zum nächstmöglichen Prüfungszeitpunkt (unabhängig davon, wer die Prüfung anbietet) absolviert werden. Maßgeblich ist hierbei der Lehrveranstaltungsplan, welcher unter folgendem Link zu finden ist: (https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/plaene/). |
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9.6.3. |
Anspruch auf eine Prüfung Studierende haben keinen Anspruch auf eine Prüfung, wenn diese laut Lehrveranstaltungsplan nicht
vorgesehen ist. Es ist jedoch möglich, dass Prüfende über das geplante Prüfungsangebot hinaus
Prüfungen individuell anbieten, um Härtefälle abzumildern („Zusatzprüfungen“).
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9.6.4. |
Ergänzungsprüfung
Eine Ergänzungsprüfung ist eine mündliche Prüfung, die nur nach einem nicht-bestandenen Letztversuch einer Klausur angeboten wird. Betroffene Studierende müssen sich selbst bei dem/der Prüfenden während der Klausureinsicht zu einer Ergänzungsprüfung anmelden. |
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10. |
Wechsel der Studien- oder Vertiefungsrichtung |
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10.1. |
Notenübertragung beim Wechsel des Studiengangs Beim Wechsel des Studiengangs muss die Notenübertragung beantragt werden, da dies nicht automatisch geschieht. Genau genommen handelt es sich hierbei um eine Anerkennung von Prüfungsleistungen (Siehe: Anerkennung externer Prüfungsleistungen). |
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10.2. |
Unterbrechung des Studiums
Wer im Studium eine Pause eingelegen möchte, kann dies tun, muss aber Folgendes beachten:
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11. |
Prüfungs-/Studienordnung |
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11.1. |
Prüfungsordnung Es gilt immer die entsprechende Prüfungsordnung, welche vor Studienbeginn als letzte in Kraft
getreten ist.
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12. |
Studentische Arbeiten |
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12.1. |
Allgemein |
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12.1.1 |
Abschlussarbeit
Änderungen des Titels der Abschlussarbeit sind nur in engen Grenzen
möglich z.B. bei Rechtschreibfehlern oder bei Wortumstellungen.
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12.2. |
Bachelorarbeit |
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12.2.1. |
Zulassung zur Bachelorarbeit Sobald alle Prüfungsleistungen in der ePV verbucht sind, kann der/die Studierende einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit stellen. Der maximale Zeitraum zwischem dem Ende des Praxisprojekts und dem Beginn der Bachelorarbeit ist durch die Prüfungsordnung nicht festgelegt. Sofern die Zulassungsregeln in der Prüfungsordnung erfüllt sind, wird der/die Antragsteller/in per E-Mail darüber informiert, dass er/sie zur Bachelorarbeit zugelassen ist. Gleichzeitig wird ihm/ihr die Abgabefrist mitgeteilt. Die Zulassung wird rückwirkend so erteilt, dass der Eingang des Zulassungsantrags der erste Bearbeitungstag der Bachelorarbeit ist. In der Regel dauert dies circa 1 Woche (kann sich aber durch Urlaubszeiten, Krankheiten, etc. verzögern), da mehrere Abteilungen der Ostfalia an diesem Vorgang beteiligt sind. Hierdurch entstehen den Studierenden keine Nachteile durch die Bearbeitungszeit, da sie sofort (unter Vorbehalt) mit der Bachelorarbeit beginnen können. |
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12.2.2. |
Studentische Arbeit -Thema Das Thema einer studentischen Arbeit wird individuell mit einem/einer Professor/in der Fakultät E vorab(!) mündlich vereinbart. Es gibt hierbei keinen formalen Zulassungsantrag. Inhaltlich gibt es keine Vorgaben seitens der Prüfungs- oder Studienordnung. |
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12.2.3. |
Prüfende von Praxisprojekt und Bachelorarbeit Dies können zwei verschiedene Personen sein. Sinnvollerweise sucht man sich aber eine/n Professor/in, der/die bereit ist, gleich beide Arbeiten zu betreuen. |
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12.2.4. |
Kolloquium - Anmeldung Die Voraussetzung für die
Zulassung zum Kolloquium ist der Nachweis aller anderen Prüfungsleistungen (siehe
Prüfungsordnung).
Die Arbeit wird nicht in gebundener Form (Papier) benötigt. Mit der Abgabe der Bachelorarbeit muss der Anlagebogen ausgefüllt und von einem/einer der beiden Prüfenden („vorläufig bewertet“) und vom SSB abgezeichnet werden. Der Anlagebogen ist als Scan an die E-Mail-Adresse: fakultaet-e@ostfalia.de zu senden oder in Papierform in den Briefkasten vor dem Dekanat einzuwerfen. Die Zulassung zum Kolloquium wird erst erteilt, wenn alle ausstehenden Prüfungsleistungen nachgewiesen sind. |
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12.2.5 |
Abschlussarbeit-Abgabetermin Es ist nicht möglich die Abschlussarbeit vor dem frühesten Abgabetermin einzureichen. Sie muss in dem vorgegebenen Abgabezeitraum eingereicht werden, der per E-Mail im Rahmen der Zulassung mitgeteilt wurde. |
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12.2.6. |
Bachelorarbeit: Praxisprojekt noch nicht erbracht Da das Praxisprojekt 10 LP umfasst und für die Bachelorarbeit nicht mehr als 8 LP offen sein dürfen, kann das Praxisprojekt nicht parallel zur Bachelorarbeit absolviert werden. Der maximale Zeitraum zwischen dem Ende des Praxisprojekts und dem Beginn der Bachelorarbeit ist durch die Prüfungsordnung nicht festgelegt. |
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12.2.7. |
Bachelorarbeit als Werkstudent Die Bachelorarbeit kann auch im Rahmen einer Tätigkeit als Werkstudent angefertigt werden. |
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12.2.8. |
Abschluss des/der Zweitprüfenden Der/die Zweitprüfende muss mind. über den Abschluss Bachelor- oder Dipl.-Ing. (FH) verfügen. |
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12.2.9. |
Bachelorarbeit: fehlende Prüfungsleistungen Die Bachelorarbeit bleibt gültig, wenn noch fehlenden Prüfungsleistungen nicht bestanden werden. Das Kolloquium würde sich dann jedoch nach hinten verschieben. |
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12.2.10. |
Urlaub
Urlaubszeiten (auch in Dualen Ausbildungsbetrieben) beeinflussen nicht die Bearbeitungszeit von
Abschlussarbeiten.
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12.2.11. |
Einreichung von studentischen Arbeiten Studentische Arbeiten müssen über das Ostfalia-Portal als PDF elektronisch eingereicht werden. |
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12.2.12. |
Kolloquium: Freigabe Anhand des Anlagebogens zur Abgabe der Abschlussarbeit wird geprüft, ob die Abschlussarbeit über
das Ostfalia-Portal hochgeladen wurde.
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12.3. |
Masterarbeit |
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12.3.1. |
Externe Masterarbeit
Die
Masterarbeit extern anfertigen: Zur Beantragung ist die zweite Seite des Formulars „Antrag
auf Zulassung zur Masterarbeit“ auszufüllen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen (Siehe Formular)
möglich.
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12.4. |
Praxisprojekt |
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12.4.1. |
Dokumentation des Praxisprojekts Das Praxisprojekt mit >konkretem Thema<, soll auf 2-10 Seiten separat von der
Bachelorarbeit dokumentiert werden.
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12.4.2. |
Ausland: Praxisprojekt absolvieren Es gibt auch die Möglichkeit, das
Praxisprojekt im Ausland zu absolvieren.
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12.4.3. |
Praxisprojekt: Ablauf Das Praxisprojekt muss, auch bei Dual-Studierenden, von dem/der hochschulseitigen Prüfenden als bestanden anerkannt werden. Die Bestätigung des Unternehmens allein reicht nicht aus. Im dualen Studium kann das Praxisprojekt währen der Praxisphase absolviert werden. Beim Praxisprojekt geht es darum,
am Ende des Studiums seine erworbenen Fähigkeiten in der Praxis
als Ingenieur/in zu erproben.
Der Ablauf im Einzelnen:
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12.4.4. |
Aufteilung des Praxisprojekts Es ist möglich das
Praxisprojekt in 2 Teilen abzuleisten, wobei jeder Teil mind. 4
Wochen umfassen muss.
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12.4.5. |
Bachelorarbeit und Praxisprojekt kombinieren Die
Kombination von Bachelorarbeit und Praxisprojekt (vorgelagerte Einarbeitungsphase für die
Bachelorarbeit) bedeutet, dass die Themen beider Arbeiten eng verwandt sind und im Allg. für beide
Arbeiten der/die gleiche (Erst-)Prüfende zuständig ist.
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12.5. |
Studienarbeit |
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12.5.1. |
Voraussetzung zur Abgabe der Studienarbeit Es gibt keine zeitlichen Randbedingungen zur Anmeldung und Abgabe der Studienarbeit. Grundsätzlich sind als Prüfende für Studienarbeiten nur hauptamtlich in der Lehre tätige Personen der Fakultät E vorgesehen. Bei der Abgabe der Studienarbeit müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein (vgl.
Prüfungsordnung).
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12.5.2. |
Sperrvermerk/Geheimhaltung Eine Geheimhaltungserklärung muss vor Beginn einer Arbeit mit dem/der Erstprüfenden abgeklärt werden. Der Prozess wird durch die/den Studierende/n über Frau Perlik (s.perlik@ostfalia.de) eingeleitet, wenn der/die Erstprüfende damit einverstanden ist. |
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12.5.3. |
Externe Studienarbeit
Um eine Studienarbeit extern in einem Unternehmen (oder auch in einer anderen
Hochschule/Universität) anfertigen zu können, wird zunächst die Aufgabenstellung der externen
Einrichtung benötigt.
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12.6. |
Teamprojekt |
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12.6.1. |
Teamprojekt: Form und Umfang
Der Umfang und die Form des Teamprojekts sind mit dem/der betreuenden Professor/in abzusprechen. |
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12.6.2. |
Teamprojekt: Bearbeitungszeitraum Das Teamprojekt ist zwar zeitlich nicht begrenzt, von dem/der Betreuenden wird jedoch ein Bearbeitungszeitraum vorgegeben. Der Bearbeitungszeitraum hängt u.a. davon ab, mit welchem wöchentlichen Zeitaufwand an dem Teamprojekt gearbeitet wird. Teamprojekte werden oft parallel zu den Vorlesungen bearbeitet. |
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12.6.3. |
Teamprojekt: Anmeldung Die Anmeldung des Teamprojekts erfolgt erst nach dem gehaltenen Vortrag und der Notenvergabe anhand eines Bewertungsformulars. Dafür wird das vollständig ausgefüllte Formular im Dekanat eingereicht. Dort wird dann überprüft, ob die Arbeit im Portal hochgeladen ist. Anschließend wird das Formular an das SSB weitergeleitet. |
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12.6.4. |
Teamprojekt an einer anderen Fakultät Teamprojekte müssen aus 3 bis 5 Teilnehmenden bestehen.
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13. |
Übergangsregelungen |
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13.1. |
Übergangsregelungen Wenn Prüfungen gemäß einer alten Prüfungsordnung nicht mehr angeboten werden, dann greifen die Übergangsregelungen. Die im Internet aufgeführten Tabellen geben an, welche der Fachprüfungen aus den einzelnen Studiengängen ersatzweise belegt werden müssen, wenn die Prüfungen gemäß der alten PO nicht mehr angeboten werden. Die Studierenden melden sich weiterhin für die für sie vorgesehenen Prüfungen (altes Curriculum = alte Prüfungen) an und werden dann „automatisch“ der Ersatzprüfung laut Übergangsregelung zugeordnet.
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14. |
Zeugnis |
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14.1. |
Zeugnis: Erstellung Die Erstellung des Zeugnisses dauert i.d.R. circa 2 Wochen. Dies kann sich jedoch z.B. durch Urlaubzeiten, Feiertage, usw. verzögern. An der Erstellung der Zeugnisse sind mehrere Abteilungen der Hochschule beteiligt. |
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14.2. |
Zeugnis beinhaltet Fehler Wird ein
Fehler im Zeugnis entdeckt, sollte der/die Studierende dies umgehend dem
Studierenden-Service-Büro (SSB) melden und um ein korrigiertes Zeugnis bitten.
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15. |
Zugangsbedingungen Hauptstudium |
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15.1. |
Studienrichtungswahl Die Wahl der Studienrichtung muss vor der Zulassung zur ersten Prüfung des Hauptstudiums erfolgen. Ansonsten ist die Prüfungsanmeldung über die elektronische Prüfungsverwaltung (ePV) nicht möglich. Die Abgabe des entsprechenden Formulars ist demzufolge vor der Anmeldung zur ersten Prüfung des Hauptstudiums erforderlich. Das Formular ist zu finden unter: https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/ |
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15.2. |
Hauptstudium: Zulassung Grundsätzlich besteht für die
Zulassung zum Hauptstudium nur die Anforderung nach 40 LP im Grundstudium für die
Studiengänge EIT und EITiP. Es gibt jedoch einige wenige Prüfungsleistungen, die zusätzlich eine
Zugangsklausur erfordern.
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