FAQ - Häufig gestellte Fragen

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A

Abschluss des/der Zweitprüfenden
Abschlussarbeit
Abschlussarbeit-Abgabetermin
Änderung der Regelstudienzeit (Corona)
Änderungen des Titels der Abschlussarbeit
Anerkannte Prüfungen erneut anmelden
Anerkennung externer Prüfungsleistungen
Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen
Anerkennung von Bachelor-/Masterprüfungsleistungen
Anerkennung von Fremdsprachen
Anerkennung von Leistungen eines Auslandssemesters
Anmeldebeleg der ePV
Anmeldeprobleme bei Prüfungen
Anmeldung des Teamprojekts
Anmeldung und Abgabe der Studienarbeit
An- und Abmeldungen zu Prüfungen
Anmeldung von Prüfungen und Laboren
Anmeldung zu Wahlpflichtfächern
Anspruch auf eine Prüfung
Aufteilung des Praxisprojekts
Ausland: Praxisprojekt absolvieren
Auslandsexkursionen
Auslandssemester

B

Bachelorabschluss-Bescheinigung
Bachelorarbeit als Werkstudent
Bachelorarbeit beginnen
Bachelorarbeit: fehlende Prüfungsleistungen
Bachelorarbeit im Ausland
Bachelorarbeit und Praxisprojekt kombinieren
Bachelorarbeit: Praxisprojekt noch nicht erbracht
BAFöG
Beginn des Praxisprojekts
Berechnung von Modulnoten
Bescheinigung eines abgeschlossenen Studiums
Bewerbung auf das 1. Semester
Bewerbung auf ein höheres Semester

D

Dokumentation des Praxisprojekts

E

ECTS-Leistungspunktesystem
Einreichung von studentischen Arbeiten
Einschreibungen
Einstufung in ein höheres Semester
Endgültig nicht bestandene interdisziplinäre Prüfungsleistungen
Englische Sprachangebote auf Bachelorniveau
Englische Sprachkurse können nicht in den Masterstudiengang eingebracht werden
EPV-Abkürzung NE
Ergänzungsprüfung
Erstattung von Studiengebühren
Erstellung des Zeugnisses
Exmatrikulation
Externe Masterarbeit

F

Falsche Notenverbuchungen
Fehlbuchungen von Noten
Fehler im Zeugnis
Fragen zu Labore
Freigabe zum Kolloquium
Freiversuch
Freiversuche bei Regelstudienzeitänderung
Freiwillige Prüfung / zusätzlich belegte Prüfung
Fremdsprachen des Sprachenzentrums

G

Gasthörer/innen
Geheimhaltungserklärung

H

Hauptstudium: Zulassung
Hochschulwechsel zur Ostfalia, Fakultät E

I

Interdisziplinäre Prüfungen endgültig nicht bestanden
Interdisziplinäres Wahlpflichtfach

K

Klausureinsicht
Kohortentausch
Kolloquium - Anmeldung
Kolloquium: Freigabe
Kombination von Bachelorarbeit und Praxisprojekt
Krankheitsbedingter Rücktritt von Prüfungen

L

Laboranmeldungen
Laborbetreuungen
Labore und Prüfungen während des Praxissemesters
Laborbetreuungen in den Bachelorstudiengängen
Laborverantwortliche
Laborwiederholungen
Langzeitstudiengebühren
Leistungen im Ausland
Leistungsanerkennung
Leistungspunkte für Fremdsprachen

M

Masterarbeit extern anfertigen
Mehrzügige Prüfungen
Modulnotenberechnung

N

Nachträgliche Einsichten
Nachträgliche Laboranmeldungen
Nicht bestandene Freiversuche
Notenübersicht
Notenübertragung beim Wechsel des Studiengangs
Notenverbuchungen

P

PDF elektronisch eingereicht
Pflichtlabore
Praxisprojekt: Ablauf
Praxisprojekt im Ausland
Praxisprojekt in 2 Teilen
Praxisprojekt nicht parallel zur Bachelorarbeit
Praxissemester wirkt aufschiebend
Prüfungen/Labore im Praxissemester
Prüfende von Praxisprojekt und Bachelorarbeit
Prüfung ohne Anmeldung
Prüfungen anmelden
Prüfungen: An- und Abmeldefrist
Prüfungen vorziehen
Prüfungen während des Praxissemesters
Prüfungsanmeldungen
Prüfungsleistung "Labor"
Prüfungsleistungen anderer Fakultäten
Prüfungsordnung
Prüfungsplan
Prüfungsplanungsprogramm

R

Reihenfolge von Prüfungen
Rückerstattungen von Semesterbeiträgen
Rücktritt mit dem Vermerk NE
Rücktritt von Prüfungen

S

Sperrvermerk/Geheimhaltung
Studentische Arbeit -Thema
Studiengangwechsel
Studien bzw. Langzeitstudiengebühren
Studienende
Studienrichtungswahl
Studienrichtungswechsel

T

Teamprojekt an einer anderen Fakultät
Teamprojekt: Anmeldung
Teamprojekt: Bearbeitungszeitraum
Teamprojekt: Form und Umfang
Technische Fremdsprache
Teilzeitfähigkeit der Studiengänge
Thema einer studentischen Arbeit
Tutorien/Laborbetreuungen
Tutorien oder Laborbetreuungen in den Bachelorstudiengängen

U

Übergangsregelungen
Überlaufkonto
Umbuchungen/Zuordnungen/Fehlbuchungen von Noten
Unterbrechung des Studiums
Urlaub

V

Verbesserungsversuch
Vertiefungsfächer einbringen
Vorabbescheinigung
Voraussetzung zur Abgabe der Studienarbeit
Vorlesungsfreie Zeiten
Vorzeitig belegbare Prüfungen

W

Wahl der Studienrichtung
Wahl von Prüferenden
Wahlfach mit 0 LP
Wahlpflichtfächer
Wahlfächer anmelden
Wechsel der Studienrichtung
Werkstudent

Z

Zeugnis: Erstellung
Zeugnis beinhaltet Fehler
Zugangsbedingungen
Zulassung zum Hauptstudium
Zulassung zum Kolloquium
Zulassung zur Bachelorarbeit
Zwangsanmeldungen zu Prüfungen
Zwingende Voraussetzungen

 

PO/SO/RLO: An Textstellen mit einem bzw. mehreren Zeichen am Ende, findet sich eine genaue Erklärung in der Prüfungsordnung/Studienordnung/Rahmenlaborordnung

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1.      

Allgemeines

 

1.1.

Studienende

Zum Zeitpunkt des Kolloquiums muss der/die Studierende noch immatrikuliert sein. Das Studium endet (i.d.R.) am Tag des Kolloquiums.
Eine Erstattung von Studiengebühren erfolgt nur dann, wenn die Exmatrikulation spätestens 1 Monat nach Vorlesungsbeginn eingereicht wurde.

 

1.2

Prüfungen/Labore im Praxissemester

Im Praxissemester können Prüfungen und Labore absolviert werden.

Studienordnung

1.3.

Zugangsbedingungen

Voraussetzungen im Modulhandbuch sind nicht zwingend.
Zwingende Voraussetzungen“ sind durch das Wort  „ Zugangsbedingungen“ gekennzeichnet.

Studienordnung

1.4.

Bescheinigung eines abgeschlossenen Studiums

Eine Bescheinigung für ein abgeschlossenes Studium (vgl. Zeugnis) kann erst dann erstellt werden, wenn das Studium auch komplett abgeschlossen ist. Im Allgemeinen ist das Zeugnis diese Bescheinigung. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine Vorabbescheinigung ausgestellt werden. Dies sollte auf dem Anlagebogen zur Abgabe der Abschlussarbeit vermerkt werden.

Prüfungsordnung

1.5.

Vorzeitig belegbare Prüfungen

Nach Inkrafttreten einer neuen Prüfungsordnung (PO) werden naturgemäß noch nicht alle Prüfungen der höheren Semester von Beginn an angeboten. Bei einigen Fächern können jedoch die Prüfungen aus der alten, auslaufenden PO ersatzweise solange belegt werden, bis die Prüfungen nach der neuen PO angeboten werden. Für welche Prüfungen diese Regelung gilt, kann speziellen Dokumenten über „ vorziehbare Prüfungen“ entnommen werden, die unter

https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/hinweise_beschluesse/

zu finden sind.

 

1.6.

Prüfungen vorziehen

Die Reihenfolge von Prüfungen ist grundsätzlich beliebig.
Ausnahmen:

1.     Zugangsbedingungen sind in der Studienordnung aufgelistet.

2.     Bei EIT(/iP) müssen mindestens 40 LP im Grundstudium erreicht worden sein, um Prüfungen des Hauptstudiums zu belegen. Außerdem muss eine Studienrichtung gewählt worden sein.

Prüfungsordnung
Studienordnung

1.7.

Voraussichtlicher Studienabschluss

Es kann grundsätzlich keine Prognose zum Ende des Studiums abgegeben werden, da es davon abhängt ob alle Prüfungen planmäßig bestanden werden und wann die Abschlussarbeit abgegeben wird. Für andere Behörden werden in Ausnahmefällen sogenannte Prognose-Bescheinigungen ausgestellt.

 

1.8.

Teilzeitfähigkeit der Studiengänge

Anders als der Masterstudiengang IMES, ist der Masterstudiengang IST nicht „teilzeitfähig“.
Die ersten beiden „Theoriesemester“ könnten zwar (in Eigenregie) verdoppelt werden, jedoch stehen für die Masterarbeit „nur“ die üblichen 6 Monate Bearbeitungszeit zur Verfügung.

Auch die Bachelorstudiengänge können nicht in Teilzeit absolviert werden.

Studienordnung

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2.      

Anrechnung von Leistungen

 

2.1.

Leistungspunkte für Fremdsprachen

Wenn nicht anders durch das Sprachenzentrum bescheinigt, werden pro Fremdsprache 2,5 LP angerechnet.

 

2.2.

Gasthörer/innen

Es werden nur Personen als Gasthörende zugelassen, die nicht in einen Studiengang der Fakultät Elektro- und Informationstechnik eingeschrieben sind.
Wenn erkennbar wird, dass Prüfungsleistungen außerhalb der Prüfungsordnung (PO) erbracht werden, nur um diese später wieder anerkannt zu bekommen, findet keine Zulassung als Gasthörer/in statt. Hierdurch würde die PO, insbesondere die Versuchszähler, unterlaufen. Bachelor-Studierende, die noch nicht in den Masterstudiengang eingeschrieben sind, sind nicht berechtigt an Prüfungen des Masterstudiengangs teilzunehmen.

 

2.3.

Anerkennung von Fremdsprachen

Für die Anerkennung nicht-englischer Sprachkurse des Ostfalia-Sprachenzentrums wird die Notenbescheinigung mit der Angabe von Namen, Leistungspunkten, Sprache, erreichter Note und Modulnamen benötigt.

 

2.4.

Hochschulwechsel zur Ostfalia, Fakultät E :

Die Anerkennung von Leistungen erfolgen immer erst nach der Immatrikulation und immer nur auf Antrag.
Die Bewerbung sollte, bei bestehenden Vorleistungen, immer für ein „höheres Semester“ erfolgen, um automatisch die Einstufung in ein höheres Semester auszulösen.
Zur Anerkennung werden ein Notenauszug der bisher erbrachten Prüfungsleistungen, sowie das entsprechende Modulhandbuch der bisherigen Hochschule benötigt. Diese Dokumente werden im Zuge der Immatrikulation vom Immatrikulationsbüro an den Prüfungsausschuss zur Einstufung weitergegeben, sofern die Bewerbung auf ein höheres Semester erfolgte.
Bewerbende, die sich für das erste Semester bewerben, müssen diese Unterlagen zusätzlich selbst an den Prüfungsausschuss zur Leistungsanerkennung per Post oder E-Mail (pav-e@ostfalia.de) schicken.
Vor Beginn des neuen Semesters ist ein Gespräch mit dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden zu vereinbaren, um konkrete Prüfungsleistungen zu besprechen, welche anerkannt werden sollen.

Prüfungsordnung

2.5.

Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen

Leistungen werden anerkannt, sofern mit der außerhochschulischen Bildungseinrichtung ein Anerkennungsabkommen besteht.

 

2.6.

Anerkennung von Bachelor-/Masterprüfungsleistungen

Die wechselseitige Anerkennung von Bachelor- und Master-Prüfungsleistungen ist nicht möglich.

 

2.7.

Studienrichtungswechsel

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Studienrichtung möglich, solange der/die Studierende nicht eine Pflichtprüfung im letzten Versuch nicht bestanden hat und vor einer Ergänzungsprüfung steht.

 

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3.      

Auslandsaufenthalte

 

3.1.

Auslandssemester

Für Fragen zu Auslandssemestern ist der/die Auslandsbeauftragte zuständig https://www.ostfalia.de/cms/de/e/international/

Studienordnung

3.2.

Anerkennung von Leistungen eines Auslandssemesters

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandssemesters erbracht werden sollen, ist es ratsam, vorab die Möglichkeit zur Anerkennung mit dem Prüfungsausschuss/ dem/der Auslandsbeauftragten zu klären bzw. verbindlich zu vereinbaren (Learning-Agreement). In diesem Zusammenhang wird anhand der Modulbeschreibungen geprüft, inwieweit ausländische Module inhaltlich zur Anerkennung geeignet sind.

Die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen werden ggf. in das deutsche Notensystem bzw. ECTS-Leistungspunktesystem umgerechnet.

Die Angabe dieser Prüfungsleistungen kann im Zeugnis auch mit fremdsprachigem Originaltitel erfolgen.

Prüfungsordnung
Studienordnung

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4.      

Bescheinigungen/Formulare

 

4.1.

BAFöG

Für den Nachweis über den erforderlichen Studienfortschritt zum BAföG-Bezug müssen pro Semester mindestens 15 LP nachgewiesen werden.

Studienordnung

4.2.

Vorlesungsfreie Zeiten

Bescheinigung über vorlesungsfreie Zeiten können unter pav-e@ostfalia.de angefordert werden.

 

4.3.

Anmeldung zu Wahlpflichtfächern

Um sich für Wahlpflichtfächer anzumelden, muss das entsprechende Formular ausgefüllt an das Studierenden-Service-Büro (SSB) weitergeleitet werden. Dieses ist zu finden unter:
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/

Prüfungsordnung
Studienordnung

4.4.

Krankheitsbedingter Rücktritt von Prüfungen:

Für einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt wird ein Attest von dem Arzt/der Ärztin (z.B. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder eine Bescheinigung über einen positiven Covid-PCR-Test benötigt. Attest bzw. PCR-Test sind zusammen mit dem unter:   RuecktrittPruefung.pdf

verlinkten Formular einzureichen, aus dem hervorgehen muss, für welche Prüfungen das Attest eingesetzt werden soll.

Die Einreichung kann auch als Scan per E-Mail erfolgen. Dazu ist ausschließlich die E-Mail-Adresse: fakultaet-e@ostfalia.de zu nutzen.

Für Zusendungen per Post ist die folgende Anschrift zu verwenden:

Ostfalia
Dekanat Fakultät E
Salzdahlumer Straße 46
38302 Wolfenbüttel

Die Unterlagen können auch direkt in den Dekanatsbriefkasten neben der Tür des Raums A143 (1. OG, Hauptgebäude) geworfen werden.

Der Prüfungsausschuss kann in besonderen Fällen (z. B. bei einer Krankmeldung zu einer Wiederholungsprüfung FP2) ein amtsärztliches Attest einfordern. Wurden die Gründe anerkannt, so gilt die Prüfungsleistung als nicht unternommen. Prüfungen können frühestens in der nächsten Prüfungsphase nachgeholt werden.

Bis zur Verbuchung kann es eine Weile dauern (circa Ende der Semesterferien), da die Atteste gesammelt eingetragen werden.

Prüfungsordnung

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5.      

Fragen, für die das SSB zuständig ist
E-Mail: ssb-wf@ostfalia.de
Telefon: 05331 939-15020

 

5.1.

Notenübersicht

Beglaubigte Kopie der Notenübersicht

 

5.2.

Rückerstattungen von Semesterbeiträgen

 

5.3.

Umbuchungen/Zuordnungen/ Fehlbuchungen von Noten

Ansprechpartner für fehlerhafte Noten sind ausschließlich die Prüfenden. Die Umbuchung einer Note in ein anderes Modul erfolgt in der Regel zum Abschluss des Studiums. Auf dem Anlagebogen zur Abgabe der Bachelorarbeit wird endgültig zusammen mit dem SSB festgelegt, welche Noten für welches Modul zählen sollen.

 

5.4.

Prüfungsanmeldungen

Wenn die Anmeldung von Prüfungen und Laboren in der ePV nicht möglich ist, muss diese direkt innerhalb der Anmeldefrist über das SSB per E-Mail (ssb-wf@ostfalia.de) oder telefonisch (05331 939-15020) erfolgen.

 

5.5.

Bachelorabschluss-Bescheinigung

Die Bescheinigung über das abgeschlossene Studiums ist das Zeugnis bzw. die Bachelor-/Masterurkunde. Die Erstellung dauert ca. 2-4 Wochen. Unmittelbar nach dem Kolloquium kann den Studierenden durch die Prüfenden eine Bescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss ausgehändigt werden.

 

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6.      

Fragen, für die das Immatrikulationsbüro zuständig ist

 

6.1.

Einschreibungen

 

6.2.

Studiengangwechsel

 

6.3.

Exmatrikulation

 

6.4.

Studien bzw. Langzeitstudiengebühren

Langzeitstudiengebühren (LZG) werden nach dem Ablauf der Regelstudiendauer plus 6 Semestern fällig.

Prüfungsordnung

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7.      

Labore

 

7.1.

Labore und Prüfungen während des Praxissemesters

Während des Praxissemesters können sowohl Prüfungen, als auch Labore absolviert werden.

Studienordnung

7.2.

Vertiefungsfächer einbringen

Sollten Wahlpflichtmodule bereits vollständig erbracht sein, können zusätzliche geleistete Labor- bzw. Prüfungsleistungen provisorisch als reines Wahlfach mit 0 LP im SSB angemeldet werden.
Diese Prüfungsleistungen werden in einem sogenannten Überlaufkonto der ePV „zwischengeparkt“ .
Bei der Abgabe der Master-/Bachelorarbeit können diese Fächer dann getauscht werden.

 

7.3.

Tutorien/ Laborbetreuungen

Ansprechpartner für die Betreuung von Tutorien und Laboren als interdisziplinäres Wahlpflichtfach im Masterstudiengang sind über folgende E-Mail-Adresse erreichbar:
studentische-arbeit-e@ostfalia.de

 

7.4.

Laboranmeldungen

Labore müssen, genau wie Prüfungen, über die elektronische Prüfungsverwaltung (ePV) angemeldet werden.
Welche Labore wann zu wählen sind, ist verfügbar unter: https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/ordnungen
Nachträgliche Laboranmeldungen sind in Ausnahmefällen möglich, sofern das Labor noch nicht begonnen hat und noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Eine Entscheidung hierzu treffen die Laborverantwortlichen.

 

7.5.

Pflichtlabore

Hier handelt es sich um die Labore die absolviert werden müssen.

 

7.6.

Fragen zu Laboren

Bei Fragen zu Laboren oder Laborterminen sind die Laborverantwortlichen die richtigen Ansprechpartner/innen.

 

7.7.

Laborwiederholungen

  • Studierende haben für die Prüfungsleistung "Labor" zwei Versuche.
  • Die Labor-Prüfungsleistung ist nur dann bestanden, wenn alle Einzellaborversuche bestanden wurden.
  • Bei Laborwiederholungen werden bereits bestandene Einzelversuche angerechnet.
  • Studierende dürfen keinen bereits bestandenen Laborversuch wiederholen – auch nicht zur Notenverbesserung.
  • Sofern nur ein einzelner Laborversuch nicht bestanden wurde, besteht die Möglichkeit, diesen Versuch noch im gleichen Semester zu wiederholen. Näheres regelt die Rahmenlaborordnung
Rahmenlaborordnung

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8.      

Notenverbuchungen

 

8.1.

Falsche Notenverbuchungen

Sollte es zu Fehlern bei den verbuchten Noten gekommen sein, so sollten diese so schnell wie möglich mit dem/der Prüfer/in bzw. mit dem SSB geklärt werden.

 

8.2.

Notenverbuchungen

Notenverbuchungen werden im Allg. durch die Prüfenden veranlasst.

 

8.3.

Prüfung ohne Anmeldung

Prüfungsleistungen werden weder bewertet, noch verbucht, sofern keine gültige Prüfungsanmeldung vorliegt.. Bei semesterbegleitenden Prüfungen (z.B. Referate) können Prüfende aus Kulanzgründen bestimmte erbrachte Leistungen im Folgesemester anerkennen/berücksichtigen. Dies jedoch ist mit den entsprechenden Prüfenden zu klären.

 

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9.      

Prüfungen 

 

9.1.

Anmeldung

 

9.1.1.

Prüfungen anmelden

Der Studienverlaufsplan ist im Wesentlichen als Empfehlung vorgesehen. Die Reihenfolge, in der man Prüfungen anmelden kann, ist in weiten Grenzen beliebig.
Für einige wenige Prüfungen gelten jedoch Zugangsvoraussetzungen. Diese können der Studienordnung entnommen werden.

Prüfungsordnung
Studienordnung

9.1.2.

Wahl von Prüfenden

Bei gleichen Prüfungen mit unterschiedlichen Prüfenden ist diese Wahl nicht möglich, da eine feste Zuordnung der Studiengänge gilt (vgl. Prüfungsplan).

 

9.1.3.

Wahlfächer anmelden

Sofern Wahlfächer nicht über die ePV anmeldbar sind, muss dies direkt beim SSB mit dem dazugehörigen Anmeldeformular erfolgen, welches unter folgendem Link zu finden ist: https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/
Das SSB akzeptiert aber auch formlose E-Mails, die innerhalb der Anmeldefrist an ssb-wf@ostfalia.de gerichtet werden.

 

9.1.4.

Anmeldeprobleme bei Prüfungen

Bei Anmeldeproblemen zu den Prüfungen in der ePV ist das SSB innerhalb der Anmeldefrist zu kontaktieren.

 

9.1.5.

Prüfungsplan

Sobald der Prüfungsplan fest ist, können lediglich Ausfälle der Prüfenden (z.B. krankheitsbedingt) oder fehlende Prüfungsräume (z.B. aufgrund von Baumaßnahmen) noch zu Änderungen führen. In der Änderungshistorie am Ende des Plans können Optimierungswünsche, die zur Verbesserung des Plans geführt haben, nachvollzogen werden.

 

9.1.6.

Mehrzügige Prüfungen

Bei mehrzügigen Prüfungen, die am gleichen Tag zu zwei unterschiedlichen Terminen stattfinden, werden die Studierenden, durch den Prüfungsausschuss, den Terminen anhand des Studiengangs oder alphabetisch zugeordnet. Wenn es sich bei beiden Terminen um denselben/dieselbe Prüfer/in handelt, können die Termine auch im Einzelfall getauscht werden.
Das Prüfungsplanungsprogramm erkennt bei mehrzügigen Prüfungen (eines/einer Prüfenden) automatisch Überschneidungen und plant die jeweils günstigere Kohorte, sofern ausreichend Räume zur Verfügung stehen. Sollte der (unwahrscheinliche) Fall eintreten, dass die Wunsch-Kohorte bereits voll ist, kann ausnahmsweise eine Abmeldung von einer der beiden Prüfungen veranlasst werden.
In einer E-Mail wird den Studierenden ein, vom Prüfungsplan abweichender, Kohortentausch, circa 2 Wochen nach Anmeldeschluss der Prüfungen, bestätigt.

 

9.1.7.

Prüfungen: An- und Abmeldefrist

Die An- und Abmeldungen zu Prüfungen sind immer nur während der freigeschalteten Fristen möglich: https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/termine/
Eine An-/Abmeldung nach diesen Fristen ist nicht mehr möglich.
Die Beweislast für die Anmeldung zu Prüfungen liegt bei den Studierenden. Sollte eine Prüfung in der ePV nicht angemeldet sein und die Frist ist bereits abgelaufen, dann müsste durch die Studierenden ein Anmeldebeleg der ePV vorgelegt werden. Bei technischen Problemen (innerhalb der Fristen) ist das SSB zu kontaktieren.

 

9.1.8.

Anerkannte Prüfungen erneut anmelden

Sollten Prüfungen aus einem vorangegangenen Studiengang, die bereits anerkannt sind, erneut angemeldet werden, gilt das Ergebnis der Ostfalia, auch im Fall einer Verschlechterung.

 

9.1.9.

Prüfungen während des Praxissemesters

Während des Praxissemesters können Labore und Prüfungen belegt werden, sofern diese Vorgehensweise durch das Ausbildungsunternehmen mitgetragen wird.

 

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9.2.

Klausureinsicht

Lediglich innerhalb der offiziellen Klausureinsicht besteht auch ein Anspruch darauf. Nachträgliche Einsichten oder die Einsicht durch eine bevollmächtigte Person sind mit den Prüfenden zu vereinbaren, sofern diese dazu bereit sind.

Die Klausureinsicht ist keine Pflichtveranstaltung. Sie dient dazu, dass sich die Studierenden von der ordnungsgemäßen Bewertung der Klausur überzeugen bzw. aus Ihren Fehlern lernen können.

Die Noten können die Studierenden vor der Einsicht der elektronischen Prüfungsverwaltung (ePV) entnehmen.

Prüfungsordnung
Studienordnung

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9.3.

Freiversuche

 

9.3.1.

Freiversuche bei Regelstudienzeitänderung

Die Änderung der Regelstudienzeit (Corona) hat keine Auswirkung auf die Freiversuche.

Prüfungsordnung
Studienordnung

9.3.2.

Freiversuch

Das 6. (EITiP/WEITiP 8.) Fachsemester ist das späteste Semester für Freiversuche.

Somit ergeben sich 3 Prüfungsversuche, wenn eine Prüfung zum ersten Mal innerhalb der ersten 6 Semester geschrieben wird. Sonst sind es nur zwei Versuche.

Ein Praxissemester wirkt aufschiebend. Es zählen also nur die „Theoriesemester“. Die ePV erkennt dies allerdings nicht immer, sodass der Prüfungszähler evtl. händisch durch das SSB angepasst werden muss.

Prüfungsordnung

9.3.3.

Verbesserungsversuch

Für die Verbesserung eines Freiversuchs müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

o   Der Verbesserungsversuch liegt zum nächstmöglichen Termin nach dem Freiversuch.
Maßgeblich ist hierbei der Lehrveranstaltungsplan, welcher unter folgendem Link zu finden ist: (https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/plaene/)

o   Die Anmeldung zu dieser Verbesserung muss durch die/den Studierende/n selbst vorgenommen werden.

o   Der/Die Studierende ist noch immatrikuliert, hat also das Kolloquium noch nicht absolviert.

Bei einem Verbesserungsversuch kann man sich nicht verschlechtern.
Bei Laboren gibt es keine Verbesserungsversuche.

Prüfungsordnung
Studienordnung

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9.4.

Rücktritte

 

9.4.1.

Rücktritt mit dem Vermerk NE

EPV-Abkürzung NE: Diese Abkürzung steht für „Nicht erschienen“.
Dies wird auch bei Rücktritt wegen Krankheit eingetragen, da die Prüfenden nichts von den Krankmeldungen wissen können.
Erst im Nachhinein wird der Vermerk „NE“ in der ePV, durch das SSB, in ein „Rücktritt mit Attest“ („AT“) umgewandelt. Dies erfolgt typischerweise erst einige Wochen nach dem Ende des Prüfungszeitraums.

 

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9.5.

Wahl- und Wahlpflichtprüfungen

 

9.5.1.

Leistungen im Ausland

Auslandsexkursionen können in das Modul BH-EI als interdisziplinäres WPF (2,5 LP) eingebracht werden, wenn eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme vorlegt werden kann, in der auch ein Umfang von mindestens 2,5 LP bescheinigt wird.
In diesem Fall wird die Leistung im Allg. ohne Note verbucht, sofern keine Note bescheinigt wurde.

Studienordnung

9.5.2.

Interdisziplinäres Wahlpflichtfach

Als interdisziplinäres Wahlpflichtfach kann jedes Fach der Ostfalia anerkannt werden, welches die erforderlichen Leistungspunkte (LP) umfasst, mit einer Prüfung inkl. Note abgeschlossen wird und sich fachlich nicht bereits mit anderen belegten Fächern überschneidet.
Die Note und die Anzahl der LP müssen durch den/die Prüfer/in bescheinigt werden.

Noten in reinen Wahlpflichtfächern (BH-EI) müssen von den Prüfenden im Regelfall per E-Mail an das SSB übermittelt werden. Ggf. sollten die Studierenden die Prüfenden daran erinnern.


Wird ein Wahlpflichtfach interdisziplinär an einer anderen Fakultät absolviert und werden von der anderen Fakultät 0,5 LP weniger als erforderlich für dieses Fach ausgewiesen, so kann der Prüfungsausschuss dieses Fach dennoch anerkennen, sofern es keine inhaltlichen Überscheidungen zu bereits absolvierten Modulen gibt.

Es ist außerdem möglich, absolvierte Tutorien oder Laborbetreuungen in den Bachelorstudiengängen der Fakultät Elektro- und Informationstechnik mit 2,5 LP als Interdisziplinäres Wahlpflichtfach anrechnen zu lassen. Das Formular dafür ist zu finden unter: https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/

Prüfungsordnung

9.5.3.

Fremdsprachen des Sprachenzentrums

Jede belegte Fremdsprache des Sprachenzentrums der Ostfalia kann als „Technische Fremdsprache“ in die Bachelor-Module SQ und EI eingebracht werden.

 

9.5.4.

Prüfungsleistungen anderer Fakultäten

Diese werden als "Interdisziplinäre Prüfungsleistungen" bezeichnet.
Grundsätzlich kann an jeder Prüfung der Ostfalia teilgenommen werden, sofern der/die Prüfende damit einverstanden ist. Dies sollte zu Beginn der Lehrveranstaltung erfragt werden.
Nach der Prüfung müsste der/die Prüfende die Prüfungsleistung auf einem Formular der Fakultät E (Bescheinigung "Wahlfach") bescheinigen (s.u.). In diesem Fall spricht man von "Wahlfächern" in Abgrenzung zu "Wahlpflichtfächern".
Am Ende des Studiums kann für alle Wahl-Prüfungsleistungen eine separate Bescheinigung durch das SSB ausgestellt werden.
Formulare zur Anmeldung und die Bescheinigung von Wahl- und Wahlpflichtprüfungen sind zu finden unter: https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/

Prüfungsordnung

9.5.5.

Englische Sprachangebote auf Bachelorniveau

Das Sprachenzentrum stuft englische Sprachangebote als Bachelorniveau ein. Englische Sprachkurse können nicht in den Masterstudiengang eingebracht werden.

Studienordnung

9.5.6.

Modulnotenberechnung

Grundsätze zur Berechnung von Modulnoten bei Wahlpflichtmodulen:

o  Es können nicht mehr Prüfungsleistungen in ein Wahlpflichtmodul eingebracht werden als notwendig sind. Falls mehr Prüfungen belegt wurden, muss eine Teilmenge auswählt werden.
Dies erfolgt erst bei der Abgabe der Bachelorarbeit.

o  Die Modulnote wird immer anhand der durch die Leistungspunkte gewichteten Einzelleistungen berechnet, auch wenn die Summe der Leistungspunkte der Einzelleistungen den Modulumfang überschreitet.

o  Die nach dem obigen Prinzip berechnete Modulnote geht nur mit dem in der PO angegebenen Modulumfang in die Endnote ein.

 

9.5.7.

Interdisziplinäre Prüfungen endgültig nicht bestanden

Endgültig nicht bestandene interdisziplinäre Prüfungsleistungen oder Wahlprüfungsleistungen können durch andere Prüfungsleistungen ersetzt werden.

Prüfungsordnung
Studienordnung

9.5.8.

Freiwillige Prüfung / zusätzlich belegte Prüfung

Prüfungsleistungen, die übergangsweise oder dauerhaft nicht einem Modul zugeordnet werden können, werden auf ein sogenanntes Überlaufkonto gebucht, z.B. wenn das entsprechende Modul schon „voll“ ist. Im Rahmen der Abgabe der Bachelorarbeit, kann dann (auf dem Anlagebogen) entschieden werden, wie die Aufteilung der Wahlpflichtfächer sein soll.

 

9.5.9.

Anerkennung externer Prüfungsleistungen

Beim Hochschulwechsel oder beim Wechsel des Studiengangs innerhalb der Hochschule können bereits erbrachte Prüfungsleistungen anerkannt werden. Grundlage der Anerkennung sind die Modulbeschreibungen des abgebrochenen Studiengangs. Maßgeblich für die Anerkennung sind der Inhalt und der Umfang (Leistungspunkte) der in Frage kommenden Module.

Prüfungsleistungen können auch ohne Note anerkannt werden, wenn keine Note im alten Studiengang vergeben wurde (nur „bestandene“ Leistungen).

Die Anzahl der insgesamt anerkannten Leistungspunkte darf die Anzahl mitgebrachten Leistungspunkte nicht übersteigen.

Diese Regelungen gelten auch für den Studiengangswechsel oder den Wechsel der Prüfungsordnung (PO) innerhalb der Fakultät Elektro- und Informationstechnik. Für den Wechsel der PO wurden durch den Fakultätsrat explizite Regeln zur Leistungsanerkennung beschlossen. Anders als beim Wechsel der PO beginnen die Prüfungszähler bei einem Studiengangswechsel wieder bei null.

Was während der Bewerbungsphase zu beachten ist:

Studieninteressierte sollten sich unbedingt auf ein höheres Semester bewerben, wenn davon auszugehen ist, dass mehr als 15 Leistungspunkte (entspricht einem halben Semester) anerkannt werden können. Durch die Bewerbung auf ein höheres Semester werden Teile der Bewerbungsunterlagen durch das Immatrikulationsbüro automatisch an den Prüfungsausschuss zum Zwecke der Einstufung in ein höheres Semester weitergeleitet. Auf diese Weise kann die Leistungsanerkennung schon vor der Immatrikulation vorbereitet werden.

Achtung : Bewerbungen auf das erste Semester haben zur Folge, dass nur Leistungen im Umfang von einem halben Semester anerkannt werden können. Dies ist fast nie gewollt!

Vorabanfragen vor der eigentlichen Immatrikulation bzgl. des Umfangs möglicher Leistungsanerkennungen können nicht bearbeitet werden.

 

Bewerbung höheres Semester Bewerbung erstes Semester

Was nach der Immatrikulation zu beachten ist:

Studierende stellen erst nach(!) der Immatrikulation einen Antrag auf Anerkennung von externen Prüfungsleistungen. Die Anerkennung erfolgt nicht automatisch. Bei der Antragstellung sind die relevanten Modulbeschreibungen beizulegen. Der Antrag kann formlos per E-Mail (pav-e@ostfalia.de) an den Prüfungsausschuss gerichtet werden.

Wenn an einer Prüfung des neuen Studiengangs teilgenommen wurde, kann im Nachhinein keine Anerkennung einer alten Prüfungsleistung für dieses Fach erfolgen!

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9.6.

Wiederholung/Verbesserung

 

9.6.1.

Zwangsanmeldungen zu Prüfungen

Es gibt keine Zwangsanmeldungen, auch nicht beim letzten Versuch. Wer sich nicht zu einer Prüfung anmeldet, darf nicht und muss nicht an dieser Prüfung teilnehmen.

 

9.6.2.

Nicht bestandene Freiversuche

Der Wiederholungszeitraum bei nicht bestandenen Prüfungen kann frei gewählt werden. Verbesserungsversuche hingegen müssen zum nächstmöglichen Prüfungszeitpunkt (unabhängig davon, wer die Prüfung anbietet) absolviert werden. Maßgeblich ist hierbei der Lehrveranstaltungsplan, welcher unter folgendem Link zu finden ist: (https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/plaene/).

 

9.6.3.

Anspruch auf eine Prüfung

Studierende haben keinen Anspruch auf eine Prüfung, wenn diese laut Lehrveranstaltungsplan nicht vorgesehen ist. Es ist jedoch möglich, dass Prüfende über das geplante Prüfungsangebot hinaus Prüfungen individuell anbieten, um Härtefälle abzumildern („Zusatzprüfungen“).
Die Zusatzprüfungen müssen dann aber im regulären Prüfungszeitraum liegen und die Studierenden müssen sich über das SSB für diese Prüfung anmelden.

 

9.6.4.

Ergänzungsprüfung

Eine Ergänzungsprüfung ist eine mündliche Prüfung, die nur nach einem nicht-bestandenen Letztversuch einer Klausur angeboten wird. Betroffene Studierende müssen sich selbst bei dem/der Prüfenden während der Klausureinsicht zu einer Ergänzungsprüfung anmelden.

Prüfungsordnung
Studienordnung

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10.   

Wechsel der Studien- oder Vertiefungsrichtung

 

10.1.

Notenübertragung beim Wechsel des Studiengangs

Beim Wechsel des Studiengangs muss die Notenübertragung beantragt werden, da dies nicht automatisch geschieht. Genau genommen handelt es sich hierbei um eine Anerkennung von Prüfungsleistungen (Siehe: Anerkennung externer Prüfungsleistungen).

 

10.2.

Unterbrechung des Studiums

Wer im Studium eine Pause eingelegen möchte, kann dies tun, muss aber Folgendes beachten:

  • die Studienbeiträge werden weiter entrichtet und es erfolgt eine regelmäßige Rückmeldung
  • in begründeten Fällen kann ein Urlaubssemester eingelegt werden
  • bei einer Exmatrikulation sollte beachtet werden, dass bei erneuter Immatrikulation eine andere Prüfungsordnung gelten kann.
    Wenn dem so ist, kommen die Anerkennungsregeln zum Tragen, bei denen es vorkommen kann, dass bestimmte Prüfungen nachgeholt werden müssen.

 

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11.   

Prüfungs-/Studienordnung

 

11.1.

Prüfungsordnung

Es gilt immer die entsprechende Prüfungsordnung, welche vor Studienbeginn als letzte in Kraft getreten ist.
Bsp.: Studienbeginn EIT im WS 2019 - Es wird die Prüfungs-/Studienordnung für die Bachelorstudiengänge ab dem WS 2013/2014 EIT/EITiP angewandt.
Die Studierenden sollte die für sie gültige Prüfungs- und Studienordnung kennen!

 

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12.   

Studentische Arbeiten

 

12.1.

Allgemein

 

12.1.1

Abschlussarbeit

Änderungen des Titels der Abschlussarbeit sind nur in engen Grenzen möglich z.B. bei Rechtschreibfehlern oder bei Wortumstellungen.
Eine inhaltliche Änderung darf auf keinem Fall erfolgen.
„Mit der Zulassung wird der Titel der Arbeit verbindlich festgelegt und muss so auf dem Deckblatt erscheinen.“

 

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12.2.

Bachelorarbeit

 

12.2.1.

Zulassung zur Bachelorarbeit

Sobald alle Prüfungsleistungen in der ePV verbucht sind, kann der/die Studierende einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit stellen. Der maximale Zeitraum zwischem dem Ende des Praxisprojekts und dem Beginn der Bachelorarbeit ist durch die Prüfungsordnung nicht festgelegt. Sofern die Zulassungsregeln in der Prüfungsordnung erfüllt sind, wird der/die Antragsteller/in per E-Mail darüber informiert, dass er/sie zur Bachelorarbeit zugelassen ist. Gleichzeitig wird ihm/ihr die Abgabefrist mitgeteilt. Die Zulassung wird rückwirkend so erteilt, dass der Eingang des Zulassungsantrags der erste Bearbeitungstag der Bachelorarbeit ist. In der Regel dauert dies circa 1 Woche (kann sich aber durch Urlaubszeiten, Krankheiten, etc. verzögern), da mehrere Abteilungen der Ostfalia an diesem Vorgang beteiligt sind.  Hierdurch entstehen den Studierenden keine Nachteile durch die Bearbeitungszeit, da sie sofort (unter Vorbehalt) mit der Bachelorarbeit beginnen können.

Prüfungsordnung
Studienordnung

12.2.2.

Studentische Arbeit -Thema

Das Thema einer studentischen Arbeit wird individuell mit einem/einer Professor/in der Fakultät E vorab(!) mündlich vereinbart. Es gibt hierbei keinen formalen Zulassungsantrag. Inhaltlich gibt es keine Vorgaben seitens der Prüfungs- oder Studienordnung.

 

12.2.3.

Prüfende von Praxisprojekt und Bachelorarbeit

Dies können zwei verschiedene Personen sein. Sinnvollerweise sucht man sich aber eine/n Professor/in, der/die bereit ist, gleich beide Arbeiten zu betreuen.

 

12.2.4.

Kolloquium - Anmeldung

Die Voraussetzung für die Zulassung zum Kolloquium ist der Nachweis aller anderen Prüfungsleistungen (siehe Prüfungsordnung). 
Die Abschlussarbeit ist unabhängig davon unbedingt innerhalb der Abgabefrist (elektronisch) einzureichen und an die/den Zweitprüfende/n weiterzuleiten. Beim Hochladen im Portal wird die Arbeit automatisch an den/die Erstprüfer/in weitergeleitet.

Die Arbeit wird nicht in gebundener Form (Papier) benötigt. Mit der Abgabe der Bachelorarbeit muss der Anlagebogen ausgefüllt und von einem/einer der beiden Prüfenden („vorläufig bewertet“) und vom SSB abgezeichnet werden. Der Anlagebogen ist als Scan an die E-Mail-Adresse: fakultaet-e@ostfalia.de zu senden oder in Papierform in den Briefkasten vor dem Dekanat einzuwerfen.

Die Zulassung zum Kolloquium wird erst erteilt, wenn alle ausstehenden Prüfungsleistungen nachgewiesen sind.

Prüfungsordnung
Studienordnung

12.2.5

Abschlussarbeit-Abgabetermin

Es ist nicht möglich die Abschlussarbeit vor dem frühesten Abgabetermin einzureichen. Sie muss in dem vorgegebenen Abgabezeitraum eingereicht werden, der per E-Mail im Rahmen der Zulassung mitgeteilt wurde.

Prüfungsordnung
Studienordnung

12.2.6.

Bachelorarbeit: Praxisprojekt noch nicht erbracht

Da das Praxisprojekt 10 LP umfasst und für die Bachelorarbeit nicht mehr als 8 LP offen sein dürfen, kann das Praxisprojekt nicht parallel zur Bachelorarbeit absolviert werden. Der maximale Zeitraum zwischen dem Ende des Praxisprojekts und dem Beginn der Bachelorarbeit ist durch die Prüfungsordnung nicht festgelegt.

Prüfungsordnung
Studienordnung

12.2.7.

Bachelorarbeit als Werkstudent

Die Bachelorarbeit kann auch im Rahmen einer Tätigkeit als Werkstudent angefertigt werden.

 

12.2.8.

Abschluss des/der Zweitprüfenden

Der/die Zweitprüfende muss mind. über den Abschluss Bachelor- oder Dipl.-Ing. (FH) verfügen.

Prüfungsordnung
Studienordnung

12.2.9.

Bachelorarbeit: fehlende Prüfungsleistungen

Die Bachelorarbeit bleibt gültig, wenn noch fehlenden Prüfungsleistungen nicht bestanden werden. Das Kolloquium würde sich dann jedoch nach hinten verschieben.

 

12.2.10.

Urlaub

Urlaubszeiten (auch in Dualen Ausbildungsbetrieben) beeinflussen nicht die Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten.
Urlaub, Wochenenden, Feiertage und Ähnliches zählen voll zu den Bearbeitungszeiten dazu.

 

12.2.11.

Einreichung von studentischen Arbeiten

Studentische Arbeiten müssen über das Ostfalia-Portal als PDF elektronisch eingereicht werden.

Studienordnung

12.2.12.

Kolloquium: Freigabe

Anhand des Anlagebogens zur Abgabe der Abschlussarbeit wird geprüft, ob die Abschlussarbeit über das Ostfalia-Portal hochgeladen wurde.
Der Anlagebogen muss handschriftlich von dem/der Prüfenden und vom SSB unterschrieben und getrennt von der Abschlussarbeit direkt im Dekanat eingereicht werden. Dies kann in Papierform oder als Scan per E-Mail erfolgen. Ist alles in Ordnung, wird die Freigabe zum Kolloquium per E-Mail erteilt. Zwischen diesen beiden Vorgängen kann bis zu einer Woche liegen.
Solange noch Prüfungsleistungen offen sind, wird keine Freigabe zum Kolloquium erteilt. Ein Termin darf auch ohne Freigabe vereinbart werden, das Kolloquium darf jedoch nicht ohne die Freigabe stattfinden.

 

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12.3.

Masterarbeit

 

12.3.1.

Externe Masterarbeit

Die Masterarbeit extern anfertigen: Zur Beantragung ist die zweite Seite des Formulars „Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit“ auszufüllen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen (Siehe Formular) möglich.
Das Formular ist unter folgendem Link zu finden:  
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/

Prüfungsordnung
Studienordnung

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12.4.

Praxisprojekt

 

12.4.1.

Dokumentation des Praxisprojekts

Das Praxisprojekt mit >konkretem Thema<, soll auf 2-10 Seiten separat von der Bachelorarbeit dokumentiert werden.
Für längere Zeiten im Unternehmen werden trotzdem die 10 geforderten Wochen als Praxisprojekt anerkannt.
Die Einreichung des Berichts kann elektronisch über das Ostfalia-Portal oder direkt bei der/dem Prüfenden erfolgen.

 

12.4.2.

Ausland: Praxisprojekt absolvieren

Es gibt auch die Möglichkeit, das Praxisprojekt im Ausland zu absolvieren.
Die Voraussetzung hierzu ist, dass im Vorfeld(!) ein/e Prüfer/in der Fakultät E gefunden wurde, welche/r dazu bereit ist.
Des Weiteren ist es möglich die Bachelorarbeit im Ausland zu absolvieren.
Das Kolloquium kann dabei dann auch online erfolgen.
Grundsätzlich kann man alle studentischen Arbeiten im Ausland absolvieren. Interessierte Studierende setzen sich hierzu bitte mit dem/der Auslandsbeauftragten in Verbindung.

 

12.4.3.

Praxisprojekt: Ablauf

Das Praxisprojekt muss, auch bei Dual-Studierenden, von dem/der hochschulseitigen Prüfenden als bestanden anerkannt werden. Die Bestätigung des Unternehmens allein reicht nicht aus.

Im dualen Studium kann das Praxisprojekt währen der Praxisphase absolviert werden.

Beim Praxisprojekt geht es darum, am Ende des Studiums seine erworbenen Fähigkeiten in der Praxis als Ingenieur/in zu erproben.
Vor(!) dem Beginn des Praxisprojekts muss das Thema mit eine(m)/(r) Professor/in der Fakultät abgestimmt werden. Die Studierenden können sich an jede/n Professor/in der Fakultät wenden.
Eine weitere Voraussetzung zum Start des Praxisprojekts ist ein abgeschlossenes Grundstudium. 
Die „Anmeldung“ erfolgt erst bei Abgabe des Bewertungsformulars, welches zu finden ist unter:   https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/

Der Ablauf im Einzelnen:

  • Thema mit der Praxisstelle (intern/extern) abstimmen
  • Prüfer/in der Fakultät E suchen und Thema (mdl.) vereinbaren
  • Praxisprojekt beginnen
  • 10-wöchige Tätigkeit (Vollzeit) durch die Praxisstelle bescheinigen lassen. (Formular: siehe oben)
  • Formular von dem/der Prüfenden bescheinigen lassen und im Dekanat einreichen (in Papierform oder per E-Mail (fakultaet-e@ostfalia.de))
Studienordnung

12.4.4.

Aufteilung des Praxisprojekts

Es ist möglich das Praxisprojekt in 2 Teilen abzuleisten, wobei jeder Teil mind. 4 Wochen umfassen muss.
Es dürfen auf keinen Fall Urlaubstage eingeschoben werden (gesetzliche Feiertage zählen nicht dazu), ohne das Ende des Praxisprojekts nach hinten zu schieben, da sich dadurch der tatsächliche Stundenumfang reduzieren würde.
Für die Wochenstundenzahl gilt die innerbetrieblich festgelegte Stundenzahl für eine Vollzeitstelle.
Der vertragliche Status im Unternehmen ist unerheblich, solange das Unternehmen eine 10-wöchige Arbeit (in Vollzeit) bescheinigt.

Studienordnung

12.4.5.

Bachelorarbeit und Praxisprojekt kombinieren

Die Kombination von Bachelorarbeit und Praxisprojekt (vorgelagerte Einarbeitungsphase für die Bachelorarbeit) bedeutet, dass die Themen beider Arbeiten eng verwandt sind und im Allg. für beide Arbeiten der/die gleiche (Erst-)Prüfende zuständig ist.
Die Titel müssen sich jedoch unterscheiden.
Weiterhin ist es üblich, dass bei kombinierten Arbeiten der/die Betreuer/in des Praxisprojekts, während der Bachelorarbeit die Rolle des/der Zweitprüfenden übernimmt.
Voraussetzung für Zweitprüfende in den Unternehmen ist ein akademischer Grad, der mindestens auf Bachelor-Niveau ist.

 

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12.5.

Studienarbeit

 

12.5.1.

Voraussetzung zur Abgabe der Studienarbeit

Es gibt keine zeitlichen Randbedingungen zur Anmeldung und Abgabe der Studienarbeit.

Grundsätzlich sind als Prüfende für Studienarbeiten nur hauptamtlich in der Lehre tätige Personen der Fakultät E vorgesehen.

Bei der Abgabe der Studienarbeit müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein (vgl. Prüfungsordnung).  
Die Abgabe der Studienarbeit erfolgt spätestens nach der Abgabe des Bewertungsbogens über das Ostfalia Portal.

Prüfungsordnung
Studienordnung

12.5.2.

Sperrvermerk/Geheimhaltung

Eine Geheimhaltungserklärung muss vor Beginn einer Arbeit mit dem/der Erstprüfenden abgeklärt werden. Der Prozess wird durch die/den Studierende/n über Frau Perlik (s.perlik@ostfalia.de) eingeleitet, wenn der/die Erstprüfende damit einverstanden ist.

Studienordnung

12.5.3.

Externe Studienarbeit

Um eine Studienarbeit extern in einem Unternehmen (oder auch in einer anderen Hochschule/Universität) anfertigen zu können, wird zunächst die Aufgabenstellung der externen Einrichtung benötigt.
Dann muss ein/e Professor/in gesucht werden, der/die diese Arbeit betreut. Dazu kann die E-Mail-Adresse studentische-arbeit-e@ostfalia.de genutzt werden, mit der alle potentiellen Prüfenden für die studentische Arbeit erreicht werden.
Der/Die externe Betreuende hätte bei der Bewertung nur eine beratende Stimme.

 

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12.6.

Teamprojekt

 

12.6.1.

Teamprojekt: Form und Umfang

Der Umfang und die Form des Teamprojekts sind mit dem/der betreuenden Professor/in abzusprechen.

Studienordnung

12.6.2.

Teamprojekt: Bearbeitungszeitraum

Das Teamprojekt ist zwar zeitlich nicht begrenzt, von dem/der Betreuenden wird jedoch ein Bearbeitungszeitraum vorgegeben. Der Bearbeitungszeitraum hängt u.a. davon ab, mit welchem wöchentlichen Zeitaufwand an dem Teamprojekt gearbeitet wird. Teamprojekte werden oft parallel zu den Vorlesungen bearbeitet.

Studienordnung

12.6.3.

Teamprojekt: Anmeldung

Die Anmeldung des Teamprojekts erfolgt erst nach dem gehaltenen Vortrag und der Notenvergabe anhand eines Bewertungsformulars. Dafür wird das vollständig ausgefüllte Formular im Dekanat eingereicht. Dort wird dann überprüft, ob die Arbeit im Portal hochgeladen ist. Anschließend wird das Formular an das SSB weitergeleitet.

Studienordnung

12.6.4.

Teamprojekt an einer anderen Fakultät

Teamprojekte müssen aus 3 bis 5 Teilnehmenden bestehen.
Für ein Teamprojekt an einer anderen Fakultät werden zwei Prüfende benötigt: Jeweils eine/n Prüfende/n aus jeder der beiden Fakultäten.
Außerdem muss das Teamprojekt der anderen Fakultät mindestens 3 LP umfassen.
Interessierte Studierende setzen sich bitte vor(!) der Aufnahme mit dem Prüfungsausschuss in Verbindung.

 

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13.   

Übergangsregelungen

 

13.1.

Übergangsregelungen

Wenn Prüfungen gemäß einer alten Prüfungsordnung nicht mehr angeboten werden, dann greifen die Übergangsregelungen.

Die im Internet aufgeführten Tabellen geben an, welche der Fachprüfungen aus den einzelnen Studiengängen ersatzweise belegt werden müssen, wenn die Prüfungen gemäß der alten PO nicht mehr angeboten werden.

Die Studierenden melden sich weiterhin für die für sie vorgesehenen Prüfungen (altes Curriculum = alte Prüfungen) an und werden dann „automatisch“ der Ersatzprüfung laut Übergangsregelung zugeordnet.


Diese Tabellen sind zu finden unter:
https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/hinweise_beschluesse/

Prüfungsordnung

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14.   

Zeugnis

 

14.1.

Zeugnis: Erstellung

Die Erstellung des Zeugnisses dauert i.d.R. circa 2 Wochen. Dies kann sich jedoch z.B. durch Urlaubzeiten, Feiertage, usw. verzögern. An der Erstellung der Zeugnisse sind mehrere Abteilungen der Hochschule beteiligt.

 

14.2.

Zeugnis beinhaltet Fehler

Wird ein Fehler im Zeugnis entdeckt, sollte der/die Studierende dies umgehend dem Studierenden-Service-Büro (SSB) melden und um ein korrigiertes Zeugnis bitten.
Das korrigierte Zeugnis wird ihm/ihr dann im Austausch mit dem alten Zeugnis ausgehändigt.

 

 

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15.   

Zugangsbedingungen Hauptstudium

 

15.1.

Studienrichtungswahl

Die Wahl der Studienrichtung muss vor der Zulassung zur ersten Prüfung des Hauptstudiums erfolgen. Ansonsten ist die Prüfungsanmeldung über die elektronische Prüfungsverwaltung (ePV) nicht möglich. Die Abgabe des entsprechenden Formulars ist demzufolge vor der Anmeldung zur ersten Prüfung des Hauptstudiums erforderlich. Das Formular ist zu finden unter: https://www.ostfalia.de/cms/de/e/studium/pa/formalitaeten/

Prüfungsordnung
Studienordnung

15.2.

Hauptstudium: Zulassung

Grundsätzlich besteht für die Zulassung zum Hauptstudium nur die Anforderung nach 40 LP im Grundstudium für die Studiengänge EIT und EITiP. Es gibt jedoch einige wenige Prüfungsleistungen, die zusätzlich eine Zugangsklausur erfordern.
Um diese in Erfahrung zu bringen, muss die Studienordnung nach dem Schlüsselwort „ Zugangsbedingungen“ durchsucht werden

Prüfungsordnung
Studienordnung

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