Aktuelles

Informationen aus dem Gleichstellungsbüro


  • Mutterschutzgesetz

    Seit dem 01.01.2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz, welches auch den Schutz von schwangeren Studentinnen einschließt. Nähere Informationen finden Sie hier.

    Meldung einer Schwangerschaft

    Studierende werdende Mütter sollen ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin dem Studierenden-Servicebüro mitteilen, sobald ihnen dieser bekannt ist. Als Nachweis wird um die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder des Mutterpasses gebeten.