Pflegefall – was ist zu tun? Ein Leitfaden

Dieser Leitfaden soll Sie bei den ersten Überlegungen unterstützen und Anregungen bieten:

  • Überlegen Sie sich, welche Form der Pflege oder Betreuung  für Ihre Situation am besten passt
     
  • Informieren Sie sich dazu bei einer Beratungsstelle, ab dem 01.01.2009 besteht für Betroffene und deren Angehörige ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung  oder bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe (Braunschweig, Salzgitter, Uelzen, Wolfenbüttel, Wolfsburg) oder an die Pflegeberatung Ihrer Pflege wenden.
     
  • Setzen Sie sich mit Ihrer Kranken- / Pflegekasse in Verbindung. Mit einer schriftlichen Vollmacht können dies auch  Familienangehörige oder Bekannte für Sie übernehmen.
     
  • Wenn Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)  mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit. Je nach Art des Hilfebedarfs werden fünf Pflegegrade unterschieden. 
     
  • Bitten Sie Ihre Pflegeperson bei der Begutachtung durch den MDK anwesend zu sein.
     
  • Führen Sie ein  Pflegetagebuch  darüber, bei welchen Verrichtungen geholfen werden muss (z.B. Waschen, Anziehen, Essen) und wie viel Zeit diese Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den MDK.
     
  • Sofern Sie es bereits einschätzen können, teilen Sie Ihrer Pflegekasse bei der Antragstellung mit, ob Ihr/e Angehörige/r  zu Hause oder in einem Pflegeheim gepflegt werden möchten.
     
  • Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Sie oder Ihre Angehörigen durchgeführt werden kann oder ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen müssen.
     
  • Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, so können Sie sich von Ihrer Pflegekasse über geeignete stationäre Pflegeeinrichtungen informieren und beraten lassen.
     
  • Bitten Sie Ihre Pflegekasse, Ihnen zum Kostenvergleich eine Liste der zugelassenen ambulanten Pflegedienste bzw. stationäre Pflegeeinrichtungen zu geben und Sie über niedrigschwellige Angebote zur Entlastung bei der Versorgung zu informieren.
     
  • Das Pflegenotruftelefon berät Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema Pflege

       Quelle:  Bundesministerium für Gesundheit