Pflegefall – was ist zu tun? Ein Leitfaden
Dieser Leitfaden soll Sie bei den ersten Überlegungen unterstützen und Anregungen bieten:
- Überlegen Sie sich, welche Form der Pflege oder Betreuung für Ihre Situation am besten
passt
- Informieren Sie sich dazu bei einer Beratungsstelle, ab dem 01.01.2009 besteht für Betroffene
und deren Angehörige ein gesetzlicher Anspruch auf
Pflegeberatung oder bei einem
Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe (Braunschweig,
Salzgitter,
Uelzen,
Wolfenbüttel,
Wolfsburg) oder an die Pflegeberatung Ihrer Pflege
wenden.
- Setzen Sie sich mit Ihrer Kranken- / Pflegekasse in Verbindung. Mit einer schriftlichen
Vollmacht können dies auch Familienangehörige oder Bekannte für Sie übernehmen.
- Wenn Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den
Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer
Pflegebedürftigkeit. Je nach Art des Hilfebedarfs werden fünf Pflegegrade unterschieden.
- Bitten Sie Ihre Pflegeperson bei der Begutachtung durch den MDK anwesend zu sein.
- Führen Sie ein
Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen geholfen
werden muss (z.B. Waschen, Anziehen, Essen) und wie viel Zeit diese Hilfe in Anspruch nimmt. Diese
Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den MDK.
- Sofern Sie es bereits einschätzen können, teilen Sie Ihrer Pflegekasse bei der Antragstellung
mit, ob Ihr/e Angehörige/r zu Hause oder in einem
Pflegeheim gepflegt werden möchten.
- Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Sie oder Ihre Angehörigen
durchgeführt werden kann oder ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf Hilfe eines
ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen müssen.
- Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, so können Sie sich von Ihrer Pflegekasse über geeignete
stationäre Pflegeeinrichtungen informieren und beraten lassen.
- Bitten Sie Ihre Pflegekasse, Ihnen zum Kostenvergleich eine Liste der zugelassenen ambulanten
Pflegedienste bzw. stationäre Pflegeeinrichtungen zu geben und Sie über niedrigschwellige Angebote
zur Entlastung bei der Versorgung zu informieren.
- Das Pflegenotruftelefon berät Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema Pflege
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit