Berichte über die Verwendung der Studienqualitätsmittel (SQM)

Gem. § 14 b Abs. 4 Nds. Hochschulgesetz (NHG) berichtet jede Hochschule zum 31. März und 30. September über die Verwendung der SQM in den vorangegangenen Semestern oder Trimestern. Diese Bericht sind ferner auf den Internetseiten der Hochschule zu veröffentlichen, sodass diese hier zu finden sind.

Bericht zur Verwendung der SQM Wintersemester 2014/15 bis Sommersemester 2017

Bericht zur Verwendung der SQM ab Wintersemester 2017/18 (Stand: 23.09.2021)