Das Präsidium der Ostfalia Hochschule nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Leitung der Hochschule in eigener Verantwortung
  • Verantwortlich für die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule und ihre Entwicklung, für den Abschluss der Zielvereinbarungen mit dem MWK, für den Wirtschaftsplan sowie für die Mittelverteilung innerhalb der Hochschule
  • Entscheidung über Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten und Instituten
  • Entscheidung über die Einführung, wesentliche Änderungen, die Schließung von Studiengängen oder die Genehmigung von Prüfungsordnungen
  • Beschluss von Berufungsvorschlägen
  • Rechtsaufsicht über Organe der Hochschule und der Studierendenschaft
  • Die Präsidentin ist Dienstvorgesetzte der ProfessorInnen und MitarbeiterInnen

 

  • Ressortprinzip: Die Präsidentin verfügt über Richtlinienkompetenz
  • Amtszeit für hauptberufliche Mitglieder: 6 Jahre, bei Wiederwahl 8 Jahre
  • Amtszeit für nebenberufliche Mitglieder: 3 Jahre