Das Präsidium der Ostfalia Hochschule nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Leitung der Hochschule in eigener Verantwortung
- Verantwortlich für die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule und ihre Entwicklung, für den Abschluss der Zielvereinbarungen mit dem MWK, für den Wirtschaftsplan sowie für die Mittelverteilung innerhalb der Hochschule
- Entscheidung über Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten und Instituten
- Entscheidung über die Einführung, wesentliche Änderungen, die Schließung von Studiengängen oder die Genehmigung von Prüfungsordnungen
- Beschluss von Berufungsvorschlägen
- Rechtsaufsicht über Organe der Hochschule und der Studierendenschaft
- Die Präsidentin ist Dienstvorgesetzte der ProfessorInnen und MitarbeiterInnen
- Ressortprinzip: Die Präsidentin verfügt über Richtlinienkompetenz
- Amtszeit für hauptberufliche Mitglieder: 6 Jahre, bei Wiederwahl 8 Jahre
- Amtszeit für nebenberufliche Mitglieder: 3 Jahre