Das Präsidium der Ostfalia Hochschule nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Leitung der Hochschule in eigener Verantwortung
  • Verantwortlich für die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule und ihre Entwicklung, für den Abschluss der Zielvereinbarungen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, für den Wirtschaftsplan sowie für die Mittelverteilung innerhalb der Hochschule
  • Entscheidung über Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten und Instituten
  • Entscheidung über die Einführung, wesentliche Änderungen, die Schließung von Studiengängen oder die Genehmigung von Prüfungsordnungen
  • Beschluss über Berufungsvorschläge
  • Rechtsaufsicht über Organe der Hochschule und der Studierendenschaft
  • Die Präsidentin ist Dienstvorgesetzte der Professor*innen und Mitarbeiter*innen
  • Ressortprinzip; Die Präsidentin verfügt über Richtlinienkompetenz
  • Amtszeit für hauptberufliche Mitglieder: 6 Jahre, bei Wiederwahl 8 Jahre
  • Amtszeit für nebenberufliche Mitglieder: 3 Jahre