Ein Erasmus Studierender an der Ostfalia, der eine EU-Staatsangehörigkeit  besitzt, muß vor Beginn seines Aufenthalts in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Er muss im Besitz eines Personalausweises sein. Nach Ankunft am Studienort muss er sich lediglich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Nach Beendigung muss er sich dort wieder abmelden.

Ein Erasmus Studierender, der aus einem Drittstaat kommt, muss sich informieren, ob er vor der Einreise ein Visum beantragen muss. Das kann man bei der deutschen konsularischen Vertretung im Heimatland tun oder man informiert sich auf der Seite des Auswärtigen Amts.

Auswärtiges Amt