Anerkennung/Anrechnung von Prüfungsleistungen

Leistungen aus einer Ausbildung, einem vorhergehenden Studium oder einem Auslandssemester können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen ersetzen, die im Studiengang an der Ostfalia erbracht werden müssen. 

In welchem Rahmen hast du die Leistungen erworben oder wirst du die Leistungen erwerben, die du dir anerkennen/anrechnen lassen möchtest? 

Zu unterscheiden ist zwischen:

Ausbildung 
Dann wähle bitte unten auf dieser Seite „Anrechnung“.

Studium 
Vor dem jetzigen Studiengang, dann wähle bitte „Anerkennung“.

Während des jetzigen Studiengangs im Ausland

  • Im Rahmen eines Mobilitätsfensters, dann wähle bitte weiter unten auf dieser Seite „Auslandssemester mit Mobilitätsfenster“.
  • Außerhalb eines Mobilitätsfensters, dann wähle bitte weiter unten auf dieser Seite „Auslandssemester ohne Mobilitätsfenster“.

 

Anrechnung

Sämtliche Informationen zur Anrechnung findest du in unserem Leitfaden.

Zur Antragstellung brauchst du zudem die folgenden Formulare:

Für die weiteren Antragsunterlagen gibt es keine Vorlagen (s. Leitfaden).

Anerkennung

Sämtliche Informationen zur Anerkennung findest du in unserem Leitfaden.

Zur Antragstellung brauchst du zudem die folgenden Formulare:

Für die weiteren Antragsunterlagen gibt es keine Vorlagen (s. Leitfaden).

Wahlpflichtfächer im Bereich Verkehr - Logistik
Für die Anerkennung bzw. Eintragung von Sprachkursen als Wahlpflichtfächer ist keine Antragstellung über das hier dargelegte Verfahren nötig. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass die Sprachkurse mindestens das Niveau A2 bzw., im Fall von Erstsprachler*innen (‚ Muttersprachler*innen‘) mindestens das Niveau B2 haben. Bitte wende dich mit deinem Leistungsnachweisen an das Studierenden Service Büro (SSB).

Zur Anerkennung anderer Leistungen (keine Sprachkurse) für WPF stelle bitte einen Antrag an den Prüfungsausschuss mit dem Formular PA01 (inkl. einschlägiger Nachweise).

Gemeinsam verwendete Module bei fakultätsinternem Studiengangswechsel
Einige Module werden von mehreren Studiengängen der Fakultät verwendet. Wenn bei einem fakultätsinternen Studiengangswechsel ein Modul anerkannt werden soll, welches laut Modulkatalog von dem zuvor studierten Studiengang und dem aktuell studierten Studiengang verwendet wird, ist keine Antragstellung über das hier dargelegte Verfahren nötig. Bitte wende dich mit einem formlosen Antrag inkl. Leistungsnachweis an das SSB.

Immatrikulation nach Gasthörerschaft im selben Studiengang
Wenn du im Rahmen einer Gasthörerschaft Prüfungsleistungen in einem Studiengang erbracht hast, in den du dich später immatrikulierst, ist keine Antragstellung über das hier dargelegte Verfahren nötig. Bitte wendee dich mit einem formlosen Antrag inklusive Leistungsnachweis an das SSB.

MBA nach Zertifikatsstudium
Wenn du dich in einen der MBA-Studiengänge der Fakultät einschreibst und in dem MBA-Studiengang zuvor Leistungen im Rahmen eines Zertifikats-/Diplomstudiums absolviert hast, werden die Leistungen in der Regel automatisch übernommen.

Immatrikulation nach der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester
Wenn du dich auf ein höheres Fachsemester beworben hast, wurde bereits geprüft, welche Leistungen aus deinem vorhergehenden Studium anerkannt werden können. Es ist kein gesonderter Antrag mehr nötig. Die anerkannten Leistungen werden vom SSB ‚automatisch‘ für dich eingetragen.

Auslandssemester mit Mobilitätsfenster

Alle Informationen zum Auslandsstudium im Rahmen des Mobilitätsfensters finden Sie unter dem Stichwort „Mobilitätsfenster“ hier.

Auslandssemester ohne Mobilitätsfenster

Alle Informationen zur Anerkennung eines Auslandssemesters außerhalb von Mobilitätsfenstern finden Sie unter dem Stichwort „Anerkennung“ hier.

Bei weiteren Fragen rund um die Anerkennung/Anrechnung von Prüfungsleistungen wenden Sie sich gerne an

Dr. Nadine Anumba
Telefon +49 (0)5341 875-52460
E-Mail: n.anumba@ostfalia.de

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