Sämtliche Informationen zur Anerkennung findest du in unserem
Leitfaden.
Zur Antragstellung brauchst du zudem die folgenden Formulare:
Für die weiteren Antragsunterlagen gibt es keine Vorlagen (s. Leitfaden).
Wahlpflichtfächer im Bereich Verkehr - Logistik
Für die Anerkennung bzw. Eintragung von Sprachkursen als Wahlpflichtfächer ist
keine Antragstellung über das hier dargelegte Verfahren nötig. Voraussetzung für die Eintragung
ist, dass die Sprachkurse mindestens das Niveau A2 bzw., im Fall von Erstsprachler*innen (‚
Muttersprachler*innen‘) mindestens das Niveau B2 haben. Bitte wende dich mit deinem
Leistungsnachweisen an das Studierenden Service Büro (SSB).
Zur Anerkennung anderer Leistungen (keine Sprachkurse) für WPF stelle bitte einen Antrag an den
Prüfungsausschuss mit dem Formular PA01 (inkl. einschlägiger Nachweise).
Gemeinsam verwendete Module bei fakultätsinternem Studiengangswechsel
Einige Module werden von mehreren Studiengängen der Fakultät verwendet. Wenn bei
einem fakultätsinternen Studiengangswechsel ein Modul anerkannt werden soll, welches laut
Modulkatalog von dem zuvor studierten Studiengang und dem aktuell studierten Studiengang verwendet
wird, ist keine Antragstellung über das hier dargelegte Verfahren nötig. Bitte wende dich mit einem
formlosen Antrag inkl. Leistungsnachweis an das SSB.
Immatrikulation nach Gasthörerschaft im selben Studiengang
Wenn du im Rahmen einer Gasthörerschaft Prüfungsleistungen in einem Studiengang
erbracht hast, in den du dich später immatrikulierst, ist keine Antragstellung über das hier
dargelegte Verfahren nötig. Bitte wendee dich mit einem formlosen Antrag inklusive
Leistungsnachweis an das SSB.
MBA nach Zertifikatsstudium
Wenn du dich in einen der MBA-Studiengänge der Fakultät einschreibst und in dem
MBA-Studiengang zuvor Leistungen im Rahmen eines Zertifikats-/Diplomstudiums absolviert hast,
werden die Leistungen in der Regel automatisch übernommen.
Immatrikulation nach der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester
Wenn du dich auf ein höheres Fachsemester beworben hast, wurde bereits geprüft,
welche Leistungen aus deinem vorhergehenden Studium anerkannt werden können. Es ist kein
gesonderter Antrag mehr nötig. Die anerkannten Leistungen werden vom SSB ‚automatisch‘ für dich
eingetragen.