Anerkennung/Anrechnung von Prüfungsleistungen

Leistungen aus einer Ausbildung, einem vorhergehenden Studium oder einem Auslandssemester können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen ersetzen, die im Studiengang an der Ostfalia erbracht werden müssen. 

In welchem Rahmen haben Sie die Leistungen erworben oder werden Sie die Leistungen erwerben, die Sie sich anerkennen/anrechnen lassen möchten? 

Zu unterscheiden ist zwischen:

Ausbildung
Dann wählen Sie unten bitte „Anrechnung“.

Studium
Vor
dem jetzigen Studiengang, dann wählen Sie bitte „Anerkennung“.

Während des jetzigen Studiengangs im Ausland

  • Im Rahmen eines Mobilitätsfensters, dann wählen Sie bitte „Auslandssemester mit Mobilitätsfenster“.
  • Außerhalb eines Mobilitätsfensters, dann wählen Sie bitte „Auslandssemester ohne Mobilitätsfenster“.

Anrechnung

Sämtliche Informationen zur Anrechnung finden Sie in unserem Leitfaden.

Zur Antragstellung brauchen Sie zudem die folgenden Formulare:

Für die weiteren Antragsunterlagen gibt es keine Vorlagen (s. Leitfaden).

Anerkennung

Sämtliche Informationen zur Anerkennung finden Sie in unserem Leitfaden.

Zur Antragstellung brauchen Sie zudem die folgenden Formulare:

Für die weiteren Antragsunterlagen gibt es keine Vorlagen (s. Leitfaden).

Wahlpflichtfächer im Bereich Verkehr - Logistik
Für die Anerkennung bzw. Eintragung von Sprachkursen als Wahlpflichtfächer ist keine Antragstellung über das hier dargelegte Verfahren nötig. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass die Sprachkurse mind. das Niveau A2 bzw., im Fall von Erstsprachler*innen (‚ Muttersprachler*innen‘) mind. das Niveau B2 haben. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Leistungsnachweisen an das SSB.

Zur Anerkennung anderer Leistungen (keine Sprachkurse) für WPF stellen Sie bitte einen Antrag an den Prüfungsausschuss mit dem Formular PA01 (inkl. einschlägiger Nachweise).

Gemeinsam verwendete Module bei fakultätsinternem Studiengangswechsel
Einige Module werden von mehreren Studiengängen der Fakultät verwendet. Wenn bei einem fakultätsinternen Studiengangswechsel ein Modul anerkannt werden soll, welches laut Modulkatalog von dem zuvor studierten Studiengang und dem aktuell studierten Studiengang verwendet wird, ist keine Antragstellung über das hier dargelegte Verfahren nötig. Bitte wenden Sie sich mit einem formlosen Antrag inkl. Leistungsnachweis an das SSB.

Immatrikulation nach Gasthörerschaft im selben Studiengang
Wenn Sie im Rahmen einer Gasthörerschaft Prüfungsleistungen in einem Studiengang erbracht haben, in den Sie sich später immatrikulieren, ist keine Antragstellung über das hier dargelegte Verfahren nötig. Bitte wenden Sie sich mit einem formlosen Antrag inkl. Leistungsnachweis an das SSB.

MBA nach Zertifikatsstudium
Wenn Sie sich in einen der MBA-Studiengänge der Fakultät einschreiben und in dem MBA-Studiengang zuvor Leistungen im Rahmen eines Zertifikats-/Diplomstudiums absolviert haben, werden die Leistungen in der Regel automatisch übernommen.

Immatrikulation nach der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester
Wenn Sie sich auf ein höheres Fachsemester beworben haben, wurde bereits geprüft, welche Leistungen aus Ihrem vorhergehenden Studium anerkannt werden können. Es ist kein gesonderter Antrag mehr nötig. Die anerkannten Leistungen werden vom SSB ‚automatisch‘ für Sie eingetragen.

Auslandssemester mit Mobilitätsfenster

Alle Informationen zum Auslandsstudium im Rahmen des Mobilitätsfensters finden Sie unter dem Stichwort „Mobilitätsfenster“ hier.

Auslandssemester ohne Mobilitätsfenster

Alle Informationen zur Anerkennung eines Auslandssemesters außerhalb von Mobilitätsfenstern finden Sie unter dem Stichwort „Anerkennung“ hier.

Bei weiteren Fragen rund um die Anerkennung/Anrechnung von Prüfungsleistungen wenden Sie sich gerne an

Dr. Nadine Anumba
Telefon +49 (0)5341 875-52460
E-Mail: n.anumba@ostfalia.de

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